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Anhörung zur Überzahlungen (Hilfe!)

Begonnen von vento88, 11. September 2021, 14:52:03

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vento88

Zitat von: Tina2405 am 11. September 2021, 17:42:59
Du hast den Lohn im August erhalten und dadurch ist die Überzahlung entstanden.

Das wirst du zurückzahlen müssen.


Ja ok kann ich nachvollziehen, aber das Jobcenter sieht ja meinen Arbeitsvertrag, Kontoauszug und Lohnabrechnung bzw. das ich doch gerade erst 1 Monat arbeite, da kann man doch nicht mehrfach vollen Lohn bekommen.

Tina2405

Wichtig ist nur die Lohnabrechnung und wann das Geld auf deinem Konto ist.

In dem Monat wird es angerechnet.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

vento88

Dann kann ich nur einen Einspruch einlegen und mein Arbeitgeber soll mir das Bescheinigen das es am ersten drauf sein sollte. Also am besten soll er mir dann den nächsten anfallenden Lohn paar Tage nach Monatsanfang erst überweisen und nicht pünktlicher damit es bloß nicht noch im alten Monat ankommt?

Tina2405

Du kannst keinen Ein- oder Widerspruch einlegen gegen eine Anhörung.

Fakt ist, du hast den Lohn für August im August bekommen und das Geld wirst du zurückzahlen müssen.


Und wenn dein Arbeitgeber dir weiterhin am Ende des Monats das Geld auszahlt ist doch alles in Ordnung.



Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

vento88

Gibt es eine möglichkeit das ich diesen Sachverhalt mit dem Jobcenter kläre? Ich kann doch leider nichts dafür wenn mein Arbeitgeber so überpünktlich übeweist. Also ist das so ein Zuflussprinzip

Tina2405

Du kannst das Jobcenter bitten, dass in kleineren Raten aufgerechnet wird.
Das kannst du in die Antwort zur Anhörung reinschreiben.

Das ist alles.

Auf was anderes wird sich das Jobcenter nicht einlassen.

Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

vento88

Ohh man :weisnich:

Soll der nächste Lohn jetzt wieder Ende diesen Monat kommen oder lieber Anfang des nächsten? Ich möchte da keinen weiteren Ärger bekommen.

Das JB hat mir 15 Blätter geschickt und jeder meiner Mitglieder der BG müssen sich dazu schriftlich äußern, auch die kleinen. Die haben einfach den überzahlten Betrag auf uns 5 Aufgerechnet und jeder hat eine extra anhörung

Tina2405

Du musst doch wissen, was in deinem Arbeitsvertrag steht.
Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen: Nein.
Kurt Tucholsky

Gast50147

Vielleicht hilft dir das beim verstehen.
Das JC zahlt im voraus am Anfang des Monats August für den Monat August.
Der Arbeitgeber zahlt aber rückwirkend Ende August für August.
Ergo hast du 2 mal für August kassiert.
Nachdem dein Lohn aber vorrangig vor Sozialleistungen ist, musst du die Überzahlung an das JC zurück geben

vento88

Verstehe ich. Aber auf einer Seite ist mein Arbeitgeber Schuld, da ich ja nicht weiß wie seine Buchhaltung arbeitet bzw. wann die überweisen.  :schaem:

Naja ist jetzt passiert!
Wann soll mein Arbeitgeber denn jetzt am allerbesten Überweisen für den folge Lohn?

Gast50147

Wenn nichts anderes vereinbart ist / wird dann wird er wohl so überweisen, dass dein Lohn am 28./29 d.M. auf deinem Konto ist.
Aber was für dich das Beste ist, darüber können dir andere User bessere Auskunft geben als ich

vento88

#41
Ja das wäre noch wichtig zu wissen, dann kann ich das mit meinem Chef besprechen. Sowas ist Total unnötig :coffee:

Wie soll ich jetzt am besten vorangehen um den Sachverhalt eventuell zu klären?

crazy

Wenn dein erster Lohn am 31.8 auf deinem Konto gebucht wurde kannst Du gar nichts machen!
Nur mitteilen, dass der Sachverhalt richtig ist. Für September hast Du korrekt die Anrechnung des Gehaltes ende September bekommen.
Das ist dann Pech, wenn dein AG Dir sagt, das Geld ist am.1 des Folgemonats drauf , aber er so überweist, dass es bereits am 31. des Monats auf deinem Konto ist.
Das war ja die Frage ganz am Anfang. Du hast geschrieben Gehalt am 1.09.Was wohl nicht stimmte????
Deine Kontobuchungen kennst nur Du

vento88

Ja genau. Das bedeutet mein AG soll mir den Lohn von diesen noch laufenden Monat nicht Ende des Monats anweisen, sonder zum 01.10 um Probleme aus dem Weg zu gehen?

crazy

Nein, das Kind ist schon in den Brunnen gefallen. Für August ist da nicgts mehr zu retten.
Klar, wenn der AG zukünftig erst am 1. des Folgemonats zahlt müsste für September neu Berechnung erfolgen und Du bekämst was nachgezahlt. Danach ist es egal