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Zusammenspiel SGB II und SGB IX u.a. in Optionskommunen

Begonnen von NRWMaster, 24. September 2021, 15:14:49

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NRWMaster

Erstmal Hallo an Alle,

bin neu hier weil man in einen bestimmten anderen Forum komplett zensiert wird das jegliche Information/Hilfe untergeht.

Kommen wir zum eigentlichen Thema:

Mich beschäftigt die Frage ob die Jobcenter hinsichtlich SGB IX nicht überfordert sind, insbesondere in sogenannten Optionskommunen. Was meine ich damit ?

Das SGB IX ist ja insofern interessant wenn man gesundheitliche Einschränkungen hat z.B durch eine anerkannte Schwerbehinderung (ab GdB 50) oder eben eine Gleichstellung. Bei einen GdB von 30 mit zugesichterte Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit sind wir doch schon im Bereich SGB IX.

Dumm nur wer Leistungen dazu nach den SGB II bezieht in einer Optionskommune.

Welche Rechte kann man im SGB IX geltend machen ? Sind das nur Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (kurz LTA) ? Da ist dann der Rehaträger zuständig, in mein Fall die Agentur für Arbeit.

Gibt es hier ebenfalls Betroffene ? Das SGB IX soll doch eine Teilhabe ermöglichen in der Theorie. Die Realität sehe ich dann doch bei Langzeitarbeitslosigkeit.

Ich möchte mir hier ein paar Anregungen holen. Vieleicht sind Leute noch tiefer in der Materie drin und ich erweitere mein Horizont. Bis dahin erstmal genug.

Grüße

BigMama

Welche Frage hast du denn konkret? Ich kann mit deinem Text leider wenig anfangen. Vielleicht schilderst du mal die Gesamtsituation und um was es ganz konkret geht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

NRWMaster

Welche Rechte hat man als Schwerbehinderter/Gleichgestellter im SGB II Bezug ? Deswegen habe ich das SGB IX im Gespräch gebracht.

Für das JC in Optionskommunen scheint es da kein Unterschied zu geben. Im Ergebnis: Langzeitarbeitslos, seit Jahren kein Vermittlungsvorschlag. Schon vor Corona keine Einladung mehr zu Arbeitsvermittlung gehabt. Im Prinzip nur alle Halbe Jahre oder sogar 1 Jahr WBA Abgeben und das wars. War nie in irgendeiner Zwangsmaßnahme. Das JC lässt mich komplett in Ruhe. Ich frage auch aus politischer Natur weil doch Inklusion und Teilhabe propagiert wird immer.

Gegen über den Bundesarbeitsministerium gibts auch keine kommunalen Verpflichtungen ich sage mal den Hilfebedürftigen irgendwelche Angebote zu machen ?

Sie wissen das sie sich bei mir in Sachen Rechte die Haare ausbeissen deswegen werde ich komplett in Ruhe gelassen. Habe auch keine EGV. Habe auch nie eine EGV-VA bekommen. Sie wissne das die Inhalte dadrin hinten und vorne rechtswidrig sind (nur Textbausteine, nie eine individuelle EGV): :grins:

Aber es gibt doch auch noch das Integrationsamt und dadrunter den sogenannten Integrationsfachdienst. Greifft er nur wenn man eine Arbeit hat und dieser unterstützt dann ?

Vor Ort hat man immer nur mit den SGB II und den SGB III begründet. Ich war zur Probe für 3 Wochen in 2 BFWs 2014/2015 so um den Dreh war das. Ich hatte die Umschulung zum Bürokaufmann mit RVL Vorbereitungslehrgang zuvor abgelehnt. Mangels Jobperspektive...gibt ja schon genügend gesundete arbeitslose Bürokaufleute.

Und so ist das jetzt alles in die Jahre geplätschert...ohne Perspektive auf irgendetwas.







blaumeise

Zitat von: NRWMaster am 24. September 2021, 18:55:56Welche Rechte hat man als Schwerbehinderter/Gleichgestellter im SGB II Bezug ?
Keine anderen, als dass du gemäß deiner Behinderung nur vermittelbar bist. Ansonsten kenne ich keine weiteren Rechte. Manche JC haben spezielle Vermittler oder Abteilungen für Schwerbehinderte.

Wenn du einen konkreten Wunsch hast an deinen Arbeitsvermittler, dann solltest du den äußern.