Heizkosten

Begonnen von szaros 25, 14. September 2021, 10:35:55

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

blaumeise

Eine Einstweilige Anordnung beim SG beantragen? Ich bin überfragt bei der Begründung. Das Alter deines Mannes, die ungenügende Dämmung des Hauses usw. kann man sicher anbringen. Ich kann absolut nichts dazu sagen, inwieweit die Kreisverwaltung mit ihrer Argumentation recht hat. Es geht in jedem Fall um die Kosten und nicht um die Heizölmenge als Angemessenheitskriterium. Ich würde mir einen Anwalt für Sozialrecht nehmen, dabei vorher Prozesskostenhilfe beantragen bzw. das mit ihm besprechen.

Sheherazade

Parallel zu der oben genannten Vorgehensweise ein Darlehen bei der Kreisverwaltung beantragen, anderenfalls droht sonst über kurz oder lang der Verlut des Wohnraumes.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

szaros 25

  Hallo,

soll ich eine einstweilige Anordnung beim SG in Mainz beantragen ? Kann ich mich auf altes ungedämmtes Wohnhaus Bj. 1967 berufen?

Die Kreisverwaltung hatte mit dem Argument abgelehnt das unsere Kosten zu hoch seien.
Mein aktueller Abrechnungszeitraum betrug von 08.20 -07.21.  So das da auch noch Öl von 2019 ( im Deze.19 getankt) enthalten war, da waren die Preise noch andere. Unsere aktuelle Abrechnung betrug 1540,-€ ,offen blieben und sind 340,- € Ich verstehe die KV auch nicht warum wir die Rechnung vom letzten Tanken einreichen mussten, sie wollten auch noch ein Foto von Tanks , wo man die noch vorhandene Menge sehen kann. Unsere Tanks haben keine Scala.

Da wir jetzt ja Selbsttanker geworden sind. haben wir, wie schon erwähnt- 1110,-€ erhalten. Gestern haben wir von dem Geld getankt.1200 Ldas reicht vorne und hinten nicht und wir können ja die Heizungsanlage nicht leerfahren.Was passiert wenn das Öl verbraucht ist? Kann ich eine Nachzahlung beantragen?

Über eure Antworten bin ich jetzt schon dankbar
szaros25

Gast50147

Berechne selbst deinen Verbrauch, der ja von vielen Faktoren abhängig ist und von Daten die hier noch nicht bekannt sind. Dann kennst du den Durchschnitt pro qm in Deutschland und kannst gegen das JC argumentieren.
https://www.dein-heizungsbauer.de/ratgeber/energie-sparen/heizoelverbrauch/

https://www.fastenergy.de/heizoelkauf-tipps/jahresverbrauch.htm

szaros 25

Danke für den Link,

bei uns handelt es sich um ein Wohnhausvon 1967 was nicht gedämmt ist ,Fenster sind doppelglasige, Heizung von 2015, ansonsten ist fast alles veraltet.
szaros25

szaros 25

Hallo,

sorry ich hatte etwas falsch angegeben, wir konnten nur 1000 l Öl tanken,haben noch t 39,-€  übrig. Damit komme ich nicht über den Winter.Ist der Zuschuss nicht zu gering berechnet, gerade jetzt bei den Preisen? Kann man etwas dagegen tun?
szaros25

crazy

Ja, sobald das Heizöl zu neige geht erneut beantragen und nachtanken.
Zur Zeit liegt Heizöl bei ca 80 cent, da kommt man nicht mit 1000 Euro aus

Gast50147

Hast du schon mal dran gedacht, dass die Heizanlage völlig überdimensioniert sein könnte.
Ich empfehle dir eine Heizlastberechnung vorzunehmen.

Ein Haus Bj. 67 ist nicht unbedingt "alt", Doppelglasfenster sind ok, und die Heizanlage ist direkt jung mit 6 Jahren. Eine Dämmpflicht bestand damals nicht.

crazy

Als Mieter hat man da wenig Einfluss was der Eigentümer einbaut...
Fakt ist das Ding verbrät viel zu viel.
Da stimmt was nicht mit.
Das was ihr an Heizöl durchjagt ist unbezahlbar. Selbst bei ungedämmter Außenfassade nicht zu erklären

Gast50147

TE gib mal die Werte deines Hauses bzw. der Wohnung hier ein und du weisst wieviel Energie notwendig ist. Ich kenne die Daten ja nicht.

Aber Vorsicht: Das Ergebnis ist eine ziemlich genaue Schätzung, ist aber so nicht gerichtstauglich.
Dafür gibt es bestimmte, anerkannte Berechnungsformeln berechnen.

szaros 25

Hallo,

ich habe nur die Werte vom Energieausweis. Endenergiebedarf dieses Gebäudes 97,9 kWh/m²-a) Primärenergiebedarf 104,6 kWh ( m²-a) mehr Angaben habe ich nicht.
wir bewohnen alleine ein Haus
szaros25

Sheherazade

Zitat von: szaros 25 am 16. Oktober 2021, 18:31:49
wir bewohnen alleine ein Haus

Trotzdem stimmt da was nicht. Ich habe vor 20 Jahren ein EFH mit 120 qm von 1937 und einer uralten Ölheizung mit 2000 Litern im Jahr warmbekommen. Dein Haus ist bei weitem nicht so alt und die Ölheizung erst recht nicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

szaros 25

Kannst du mir sagen was ich da machen soll?  Vorwürfe kannst du mir nicht machen, denn wir heizen nicht in die Luft, obwohl es an der Ölmenge so aussieht.Ich bemühe mich so wenig wie möglich zu heizen.
szaros25

Gast32644

Ich hätte da eine Frage:

Wie hoch waren denn die Gesamtkosten für das Heizen?

Hab mir den Heizspiegel mal genau angeschaut und da sind mir mehrere Dinge aufgefallen:

A) Die sagen z.B. dass für 2020 mit Heizöl und einem Haus was vor 1977 gebaut wurde, bei 70 qm durchschnittlich 915 € angefallen sind.
B) Die rechnen in ihrem Heizspiegel beim Heizöl nicht mit Litern, sondern mit Kilowattstunden und ich habe keine Umrechnungsmöglichkeit gefunden. Ich kann also auch nicht nachvollziehen, wie dein KV auf die von denen genannte Literangaben kommt.

Was mich aber am meisten dabei stört, ist der Blick ins Impressum, denn der Heizspiegel wird nicht von einer Behörde, sondern von einer gemeinnützigen Beratungsgesellschaft (gGmbH) herausgegeben. Da stellt sich für mich als erstes die Frage, ob es hier überhaupt eine Rechtsgrundlage gibt, die den Heizspiegel für dich verbindlich macht, was angemessen ist und was nicht.

https://www.heizspiegel.de/heizkosten-pruefen/heizspiegel/

Ich würde den Bescheid der KV anfechten, weil überhaupt nicht ersichtlich ist, wie die KV auf die von ihr angegebenen Angaben der Angemessenheit kommt. Für mich nicht nachvollziehbar.

Gast50147

Eine korrekte Heizlastberechnung ist immer notwendig bevor man gegen die Kosten angeht.
Sie dient ja letztlich als Beweis für Fehler in der Abrechnung.