Auto vom Chef

Begonnen von egon6, 19. September 2021, 18:32:37

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egon6

Hi,
ich habe einen Opel Astra Bj. 2007 und da sind jetzt einige Reparaturen fällig ua. Zahnriemen neue Sommerreifen sind fällig usw. würde alles in allem so 1000€ kosten. Will ich aber nicht mehr ausgeben. ich habe ein Teilzeit Job und bekomme jeden Monat 50€ vom Amt dazu. Jetzt hat mir mein Chef angeboten das ich von ihm ein Auto haben kann. Dafür will er aber jeden Monat 150€ haben mit all incl. Das heißt Steuern, Versicherung, Reparaturen geht alles über Chef ich muß nur tanken auf meine Kosten.

Die 150€ zieht er mir gleich vom Lohn ab so das ich weniger dann verdiene und ich dann vom Amt statt 50€ 200€ bekommen würde. Nun meine Frage: Muß ich dem Amt meinen Verkaufserlös von meinem alten Auto melden oder fällt das unter Vermögensumwandlung? Das ich ein neues Auto vom Chef fahre brauche ich ja nicht melden da es nicht mir gehört und ich nur der Fahrer bin.

Gast50874

Zitat von: egon6 am 19. September 2021, 18:32:37Die 150€ zieht er mir gleich vom Lohn ab so das ich weniger dann verdiene und ich dann vom Amt statt 50€ 200€ bekommen würde.


Das wird so nicht funktionieren, Kosten für das Leihen eines KFZ sind nicht vom ALG2 absetzbar. Dafür hast du den Freibetrag!

Den Verkaufserlös musst du nur melden wenn du damit und deinem restlichen Vermögen über den Vermögensfreibetrag kommst.


justine1992

Zitat von: egon6 am 19. September 2021, 18:32:37Die 150€ zieht er mir gleich vom Lohn ab so das ich weniger dann verdiene und ich dann vom Amt statt 50€ 200€ bekommen würde.
Dein Netto bleibt gleich, nur der Auszahlbetrag verringert sich.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

egon6

Dein Netto bleibt gleich, nur der Auszahlbetrag verringert sich.
Ähhh wie meinst du das? Nö es wird Brutto weniger Lohn und der Auszahlbetrag verringert sich um 150€.

Kosten für das Leihen eines KFZ sind nicht vom ALG2 absetzbar.
Ich will ja nix absetzen. Der Chef meint es ändert sich nix insgesamt an meinem Einkommen. Das was der Chef weniger zahlt bekomme ich vom Amt oben drauf.

Gast50874

Da denkt der Chef aber falsch! Es zählt weiterhin das im Arbeitsvertrag festgelegte Gehalt.

Entweder stellt dir dein AG den Wagen kostenfrei oder du musst das, was er vom Lohn abzieht verschmerzen. Das JC wird dir ganz sicher keine Leihgebühr fürs Auto finanzieren. Es erkennt ja auch keine Rate für einen Autokauf o.Ä. an.

egon6

Also ich habe gerade mit einem Bekannten telefoniert der ist Steuer und Finanzexperte. Der meinte das passt schon so, solange das Fahrzeug kein Firmenwagen ist. Ich muß nur dem Amt das geringere Einkommen melden. Falls es dennoch zu Nachfragen oder gar zu Problemen kommen sollte, dann einfach die Art des Beschäftigungsverhältnis ändern zB. von Teilzeit in einen 450€ Job. Dann bin ich nicht mehr über den AG versichert sondern über das Amt und die haben dann noch mehr Kosten.

Deadpool

Als ginge das so einfach, einen Vertrag zu ändern. Stimm dem zu, dann machst du dich kostenersatzpflichtig. Und die Aussage, dass ein Kfz-Mietvertrag den Bruttolohn mindert, ist der dümmste Quatsch. Das eine hat überhaupt nichts mit dem anderen zu tun.

Pusteblume

Zitat von: egon6 am 19. September 2021, 20:26:54
Also ich habe gerade mit einem Bekannten telefoniert der ist Steuer und Finanzexperte. Der meinte das passt schon so, solange das Fahrzeug kein Firmenwagen ist. Ich muß nur dem Amt das geringere Einkommen melden. Falls es dennoch zu Nachfragen oder gar zu Problemen kommen sollte, dann einfach die Art des Beschäftigungsverhältnis ändern zB. von Teilzeit in einen 450€ Job. Dann bin ich nicht mehr über den AG versichert sondern über das Amt und die haben dann noch mehr Kosten.

Der Gedankenzug ist schon richtig frech,sorry.
Aber du musst doch wohl selbst einsehen,daß bei deiner Denkensweise das Amt dann voll deinen Wagen finanziert. Stimmts?!
Das glaubst du doch wohl selbst nicht,das das Amt dir deinen Wagen schenkt.

Gast50874

Dein Bekannter ist scheinbar kein SGB II - Experte:

BSG Urteil vom 24. 5. 2017 – B 14 AS 32/16 R)

,,Vielmehr hat der Kläger im Vorhinein eine Verwendungsentscheidung über das in den betreffenden Monaten zu erwartende Einkommen getroffen, die grundsätzlich nicht anders zu bewerten ist wie jede andere Entscheidung über die zur Verfügung stehenden Mittel (zur Einkommensverwendung vgl bereits BSG vom 20. 2. 2014 – B 14 AS 53/12 R – SozR 4—4200 § 11b Nr 4 RdNr 30; BSG vom 29. 4. 2015 – B 14 AS 10/14 R – SozR 4—4200 § 11 Nr 70 RdNr 33)."

Auf gut Deutsch: ob du das Geld direkt vom AG einbehalten wird oder er dir das überweist und du es ihm dann gibst, unterm Strich wird dir das volle Nettogehalt angerechnet.

Wenn du vorsätzlich dein Einkommen minderst bekommst du ganz schnell gar kein ALG2 mehr. So funktioniert das Ganze nämlich nicht. Die Absetzbeträge vom Brutto stehen im §11b. Wenn du dort die Kosten für ein Auto findest, dann Glückwunsch. Und nein, es sind auch keine arbeitsbedingten Aufwendungen, denn das KfZ wird auch einkommenssteuerrechtlich als Privatanschaffung gesehen.

CCR

wenn du das Auto für den Weg zur Arbeit zwingend benötigst müsste das JC schon was beitragen, aber keine 150€ im Monat.

Deadpool

Das trägt es doch bei, indem es die Fahrkostenpauschale absetzt. Und das ist nicht nur für Benzin...

egon6

Der Gedankenzug ist schon richtig frech,sorry.
Ach komm schon unsere Politiker sind doch Vorbild und machen es uns vor.
Diese 150 Euro tauchen doch nirgendwo auf, also wer will da was anrechnen? Ist doch nix anderes wie die Tipps die man hier bekommt wenn das Enkel 150 Euro von der Oma bekommt. Dann heißt es nicht aufs Konto überweisen lassen, dann wirds angerechnet, sondern lieber so auf die Hand geben.
Aber ich frage morgen mal beim Amt nach was ich machen soll wenn mir mein AG ab nächstes Jahr monatlich 150 Euro weniger Lohn zahlen kann/will.                   

crazy

Grumdsätzlich passt das. Ist in vielen Firmen üblich.
Auf der Abrechnung steht dann Abzug Fahrzeugnutzung.
Frage mal mein Töchterlein, die hatte das so und macht das auch mit ihrem Angestellten jetzt so

Gast40555

Zitat von: crazy am 20. September 2021, 07:17:05
Grumdsätzlich passt das. Ist in vielen Firmen üblich.
Auf der Abrechnung steht dann Abzug Fahrzeugnutzung.
Frage mal mein Töchterlein, die hatte das so und macht das auch mit ihrem Angestellten jetzt so

Aber wenn es auf der Abrechnung erscheint, dann wird das JC wohl kaum sagen: Ja gut, dann bekommen Sie jetzt halt 150 Euro mehr von uns, wie vom TE erhofft. Aber da wird ja scheinbar schon darüber nachgedacht, dass gar nicht erst auf der Abrechnung erscheinen zu lassen, sondern einfach zu behaupten, dass man plötzlich weniger verdient.

Es gibt manche TEs, da wünsche ich mir echt, dass die mit ihren Vorhaben ganz böse auf die Nase fallen.

Birgit63

Der TE hat einen Arbeitsvertrag. Da kann er nicht plötzlich eine Abrechnung einreichen, auf der plötzlich 150,00 Euro weniger ausgezahlt werden. Da wird das JC schon Fragen stellen. Und da rate ich dringend zur Wahrheit. Alles andere ist Sozialbetrug.