Krankschreibung

Begonnen von Pama, 19. September 2021, 19:56:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Pama

Hallo,

Vielleicht kann mir jemand hier kurz eine Frage beantworten:

Wenn eine Maßnahme seitens des Jobcenter erfolgen soll, und man erkrankt ist und dadurch nicht arbeitsfähig dann muss es durch ein Arzt attestiert werden damit keine Kürzungen erfolgen.

Nehmen wir mal an der Hartz Bezieher Hat keine Krankenversicherung und kann daher auch kein Arzt aufsuchen der ihn kostenlos diagnostiziert und ein gelben Schein erstellt.

Kann die Agentur teotzdessen durch sein nicht erscheinen der Maßnahme Kürzungen vornehmen ?

Immerhin besteht keine kranken Versicherung und kein Geld Für ein atest ?

Gast50874

Im ALG-Bezug ist man krankenversichert. Und ja, die AU muss attestiert werden!

Pama

Ja man ist krankenversichert wenn man sich um eine Krankenversicherung selbst kümmert.

Wenn nun der Fall ist, SBG2 bezug, keine Krankenversicherung ?


Gast50874

Dann muss man die Behandlung selber zahlen solange es keine Notfallbehandlung darstellt. Ohne eine AU-Bescheinigung als Nachweis wird sanktioniert werden.

Pama

Ja wenn man kein Geld hat kann man auch nichts zahlen? Oder wie soll das funktionieren ?


Deadpool

Beantworte dich erstmal folgendes:

Wie soll es angesichts einer in Deutschland bestehenden Versicherungspflicht möglich sein, nicht versichert zu sein?

Geht es um ein konkretes Problem oder ist das nur eine "mir ist gerade langweilig" Frage?

Pama

Glaub mir es ist möglich , und es ist keine ,, mir ist gerade langweilig ,, frage .


-SBG2 Bezieher
-nicht Krankenversichert

Wie kann dann sanktioniert werden wenn die Person nicht die Möglichkeit hat sich ein Atesr vom Arzt zu besorgen, aufgrund der fehlenden Geldmittel. ?



Deadpool

Nochmal: es herrscht Versicherungspflicht in Deutschland.

Entweder schilderst du korrekt, wieso der Mensch keine haben soll oder deine Frage ist nicht zu beantworten.

Ah... hat es vielleicht was damit zu tun, dass du gar nicht in Deutschland bist?

https://hartz.info/index.php?topic=126114.0

Da, war ein ärztliches Attest aber anscheinend kein Problem

ZitatKann ich ein ärztlichen Attest vorlegen um den Termin zu verlegen oder allgemein den Termin verlegen ohne das eine Kürzung erfolgt ?

Wieso jetzt?

Pama

Guten Morgen,

Der Mensch lebt in Deutschland, hat keine Krankenversicherung, auch wenn in Deutschland die Pflicht dafür besteht. Hat es den deutschen Staat oder die Behörden bis zum heutigen Tag nicht interessiert das er keine hat.

Auch keine Krankenversicherung möchte Irgendwelche Beiträge etc

Fakt ist : er hat keine weil er nachdem sbg2 bewilligt worden ist sich auch bisher um keine gekümmert, natürlich würde jetzt das Jobcenter die Kosten hierfür Übernehmen.

Die Frage aber hier aus rechtlicher Sicht :

SBG2 Bezug

Keine Krankenversicherung

Jobcenter möchte Maßnahme durchführen, der Bezieher ist krank, kann aber kein Attest vorlegen da keine Krankenversicherung und auch kein Geld um es privat vorzufinanzieren.

Darf dann das Jobcenter Kürzungen vornehmen ?

Bzw darf das Jobcenter ihn Maßnahmen auflegen obwohl für ihn derzeit keine Krankenversicherung besteht .?

crazy

Der Alg2 Bezieher bekommt vom JC auch die Beiträge zur KV bezahlt.
Normalerweise wird für den Antrag die Mitgliedsbescheinigung der KV gefordert, damit die Beiträge korrekt angewiesen werden können.
Der LE wühlt daher mal in seinen Unterlagen.
Notfallbehandlung ist immer drin, ohne Cash.
Der LE sucht sich, sollte er tatsächlich nichts haben dann mal eine KV aus und gut ist

Schau doch mal bitte im Bescheid nach.
Dort wird die KV mit Beiträgen zur KV/PV aufgeführt.
Leistungen werden nicht ohne KV/PV bewilligt. Im schlimmsten Fall, wir die zuletzt gewählte KK als bestehende aktuelle KV genommen.
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Deadpool

Zitat von: Pama am 20. September 2021, 06:12:45Der Mensch lebt in Deutschland, hat keine Krankenversicherung, auch wenn in Deutschland die Pflicht dafür besteht. Hat es den deutschen Staat oder die Behörden bis zum heutigen Tag nicht interessiert das er keine hat.

Geht es noch ungenauer? Ist er Deutscher? Ausländer? Hat er schonmal in Deutschland gearbeitet?

Was soll denn das? Beschreibe die Situation endlich mal vernünftig.

Pama

Er ist deutscher Staatsbürger,  war noch nie fest eingestellt, war vor 8 Jahren selbständig . Hatte auch keine private Krankenversicherung gehabt, obwohl ja in Deutschland die Pflicht dazu besteht.

Her hat trotzdessen wie schon erwähnt keine KV, weil er sich um keine gekümmert hat.

Er  war bisher weder privat noch gesetzlich versichert, sbg2 ist bewilligt seit 1 Jahr.

Damals lief die KV über seine Eltern( Familienversichert) seitdem keine KV.

Er hat weder eine KV Karte noch irgendwelche offenen Beträge dazu bei den Krankenkassen.



Dann soll er dem JC mitteilen, wo er familienversichert war bzw. welche KK er für sich wählt. Und der Drops ist gelutscht
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Pama

Die Fragestellung ist hier eine ganz andere siehe erste Seite.