Krankschreibung

Begonnen von Pama, 19. September 2021, 19:56:32

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Gast50874

Und du liest die Antworten nicht.

Zitat von: Gast50874 am 19. September 2021, 20:58:41Ohne eine AU-Bescheinigung als Nachweis wird sanktioniert werden.

Die Erkrankung muss nachgewiesen werden und dafür benötigt der LE die AU-Bescheinigung.

Zitat von: Pama am 20. September 2021, 13:42:55
Die Fragestellung ist hier eine ganz andere siehe erste Seite.
Nein!
1. Krankenkasse wählen
2. Arzt aufsuchen
3. Diagnostizieren/untersuchen lassen
4. Attest erhalten
"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Pama

Wenn es dem Bezieher möglich ist es zu attestieren dann können natürlich Sanktionen verhängt werden, Wenn es den Bezieher jedoch bucht möglich ist ein Attest zu erhalten aufgrund fehlender KV dann kann meiner Meinungen nach nicht sanktioniert werden, da der Bezieher ja nicht die Möglichkeit hat ein Attest sich zu verschaffen.

Keine Kv + kein Geld = kein Attest

Also möchte Mister X gart keine KV? Weil er meint dann nicht sanktioniert werden zu können?

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Meph1977

Damit kann er sich definitiv nicht rausreden. Er muss eine Krankenversicherung abschliesen ob er will oder nicht.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

"Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein weißer Hai auch nur ein Fisch ist". Zlatan Ibrahimovic

Deadpool

Zitat von: Pama am 20. September 2021, 14:07:39
Wenn es dem Bezieher möglich ist es zu attestieren dann können natürlich Sanktionen verhängt werden, Wenn es den Bezieher jedoch bucht möglich ist ein Attest zu erhalten aufgrund fehlender KV dann kann meiner Meinungen nach nicht sanktioniert werden, da der Bezieher ja nicht die Möglichkeit hat ein Attest sich zu verschaffen.

Keine Kv + kein Geld = kein Attest

Da denkst du falsch. Aber du darfst es natürlich gern ausprobieren.

Über den angehäuften hübschen Schuldenberg bei der zuständigen Krankenkasse darf er sich dann zusätzlich freuen.

Man kann sich das Leben auch selbst schwer machen.

Pama

Es geht nicht ob er dieses in Zukunft so handhaben möchte sondern
In der jetzigen Situation, das eine KV abgeschlossen wird ist verständlich.

Soll ja kein Dauerzustand sein.

Das ist ja genauso wie einer Maßnahme nachzukommen die weit entfernt vom Wohnort ist
Dazu Braucht der Bezieher erstmal eine Fahrkarte um dort hinzukommen.
Wenn kein Geld dafür da ist muss doch erstmal das Jb ihn doch die Kosten für die Fahrten
Zukommen lassen oder ? Oder können auch Sanktionen verhängt werden ?und dem JB es egal ist wie er dahin kommt ?

Gast50147

Sage doch dem JC einfach die Wahrheit und frage die was du tun sollst.
So klärt sich das am schnellsten. Die Zeit rast dir sonst davon

Gast48661

Zitat von: Pama am 20. September 2021, 14:34:26Es geht nicht ob er dieses in Zukunft so handhaben möchte sondern
In der jetzigen Situation, das eine KV abgeschlossen wird ist verständlich.
Gemäß deiner Schilderung ist in der jetzigen Situation noch gar nichts passiert und von daher sollte einfach schnellstmöglich eine KK gesucht werden.

Gibt schließlich erst in Zukunft ggf. eine Maßnahme:
Zitat von: Pama am 19. September 2021, 19:56:32
Wenn eine Maßnahme seitens des Jobcenter erfolgen soll, .....

Deadpool

Na, dann nochmal von vorn:

Zitat von: Pama am 19. September 2021, 19:56:32Nehmen wir mal an der Hartz Bezieher Hat keine Krankenversicherung und kann daher auch kein Arzt aufsuchen der ihn kostenlos diagnostiziert und ein gelben Schein erstellt.

Kann die Agentur teotzdessen durch sein nicht erscheinen der Maßnahme Kürzungen vornehmen ?

Immerhin besteht keine kranken Versicherung und kein Geld Für ein atest ?

1. Das JC kann sanktionieren.

2. Der Mensch ist im ALG2 Bezug. Er hat also Geld. Er kann also sich ein Attest vom Arzt ausstellen lassen. Soviel kostet das nicht.

Merke: Wie er den wichtigen Grund, nicht zur Maßnahme zu erscheinen, beweist, ist sein Problem.

Fettnäpfchen

 :flag:

um das nochmal zu verdeutlichen obwohl es ja schon zweimal da steht.

Ja er kann sanktioniert werden
und das wird er dann sicher auch + meinem ersten Gedanken der auch da steht.
Zitat von: Gast50874 am 19. September 2021, 20:58:41Ohne eine AU-Bescheinigung als Nachweis wird sanktioniert werden.

Zitat von: Deadpool am 20. September 2021, 14:47:161. Das JC kann sanktionieren.
Zitat von: Deadpool am 20. September 2021, 14:32:29Über den angehäuften hübschen Schuldenberg bei der zuständigen Krankenkasse darf er sich dann zusätzlich freuen.

MfG FN
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Gast50147

Zitat von: Deadpool am 20. September 2021, 14:47:16Er kann also sich ein Attest vom Arzt ausstellen lassen. Soviel kostet das nicht.
Denke mir ein Arzt wird keine AU ausstellen ohne vorherige Untersuchung. Und die kostet auch Geld.

Deadpool

Auch das ist das Problem der Person, die einen Nachweis des wichtigen Grundes erbringen muss.

Gast50874

Und da es eine Versicherungspflicht gibt und das JC sogar die Beiträge zahlt kann man sich auch nicht rausreden von wegen kein Geld. Zumal man die Schulden die bei der KV aufgelaufen sind monatlich damit mehrt, obwohl das JC die Beiträge zahlen würde.