Krankschreibung

Begonnen von Pama, 19. September 2021, 19:56:32

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Pama

Vielen Dank für die Antworten .

Ein Attest kostet in der Regel 30/40€ ob es möglich ist dieses von den 430& zu zahlen ist fraglich, immerhin braucht man auch was zum Leben.

Es kann keineswegs einen SBG2 Bezieher zugemutet werden von sein knappen Geld so hohe Attest kosten zu bezahlen. Wenn auch kein Geld dafür da ist.

Heutzutage braucht man für ein Attest nicht untersucht werden, es reicht ein Anruf aufgrund der Corona Pandemie.


Deadpool

3 Monate x 10% Sanktion ist mehr Geld und das wird dir bis 30% im Monat auch zugemutet. Sogar bestätigt vom Verfassungsgericht.

Auch das Argument zieht bei deinem selbstgewählten Leid nicht.

Für eine ungenehmigte Ortsabwesenheit hat das Geld ja auch gereicht...

Gast50874

Zitat von: Pama am 20. September 2021, 20:50:57Es kann keineswegs einen SBG2 Bezieher zugemutet werden von sein knappen Geld so hohe Attest kosten zu bezahlen. Wenn auch kein Geld dafür da ist.

Es kann aber einem ALG-Empfänge zugemutet werden sich nach geltendem Recht zu versichern und sich darum zu kümmern! Spätestens bei der Aufnahme einer Arbeit fällt einem der riesengroße Berg Schulden auf die Füße!

justine1992

Zitat von: Pama am 20. September 2021, 20:50:57Heutzutage braucht man für ein Attest nicht untersucht werden, es reicht ein Anruf aufgrund der Corona Pandemie.
Aber sicher nicht für jemanden, der seit über einem Jahr bei keinem Arzt war.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

bebe82

Ausserdem stellt kein Arzt einAttest telefonisch aus, wenn keine KV vorliegt...

Wo ist jetzt das eigentliche Problem zur KK zu gehen und sich zu versichern??

Gast50147

Zitat von: Pama am 20. September 2021, 20:50:57Ein Attest kostet in der Regel 30/40€ ob es möglich ist dieses von den 430& zu zahlen ist fraglich,
Ein Attest kostet bei meinem Hausarzt max. 10 €

Gast50874

Ohne KV rechnet der Arzt aber auch die Untersuchung ab, das wird dann eben teuer.

Gast50147

Zitat von: Gast50874 am 21. September 2021, 12:22:54Ohne KV rechnet der Arzt aber auch die Untersuchung ab, das wird dann eben teuer.
Schrieb ich bereits in meiner Antwort # 27

Ottokar

Zitat von: Pama am 19. September 2021, 19:56:32
Nehmen wir mal an der Hartz Bezieher Hat keine Krankenversicherung
Das ist unmöglich, oder sollte es zumindest sein.

Seit 01.04.2007 besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht.
Seit dem 01.01.2016 werden grundsätzlich alle Bezieher von Arbeitslosengeld II in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Nur wenn der Bezieher zuletzt privat versichert war, erfolgt die Versicherung wieder in der privaten Krankenversicherung.
Das JC muss bei jedem Antragsteller prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Aufnahme in entweder die gesetzliche oder private Krankenversicherung vorliegen und den Antragsteller auffordern, sich zu versichern. Tut er das nicht, muss das JC die Anmeldung bei der Krankenversicherung vornehmen, bei welcher der Antragsteller zuletzt versichert war - das gilt imho aber nur für die GKV.
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