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Kindergeldbonus

Begonnen von Fred, 18. September 2021, 09:32:40

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Fred

Hi Leute, kurze Frage: Wenn das Kind im August geboren wurde, steht dann dieser Kindergeldbonus zu oder nicht mehr? Und wenn ja, muss man den Bonus extra beantragen oder wird der Bonus mit dem Kindergeld ausgezahlt?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

crazy

Auszahlung und Höhe des Kinderbonus

Der Kinderbonus 2021 beträgt 150 Euro pro Kind. Er wird für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, im Lauf des Mai 2021 ausgezahlt.

Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung.

Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.


Und wenn das Kind im August 2021 geboren wurde bestand ab da auch Kindergeldanspruch. Ist man dann Bedürftig im Sinne der Statuten bekommt man wohl auch den Freizeitbonus noch oben drauf. Auch wenn man den wohl für ein Neugeborenes erstmal nicht benötigt, ins Freibad oder den Freizeitpark ist erstmal nicht. Aber für später oder für Sachen die noch benötigt werden ist ja auch jeder Euro willkommen.

Fred

Wie hoch ist der Freizeitbonus?

Also Kind ist ja erst im August dieses Jahr geboren, dann gibt es ja keinen Bonus mehr oder?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

crazy

Es gibt zwei mal Geld!

Einmal den Kindergeldbonus für alle Kinder, für die man in 2021 Anspruch auf Kindergeld  hat oder hatte.

Und einmal den Freizeitbonus in Höhe von 100 Euro für alle Kinder für die im August 2021 Anspruch auf Kindergeld bestand und die im Alg2 oder mit Kizu u.ä. nur über die Runden kommen.

Wenn dein Kind im August geboren wurde, so bestand ab August auch Anspruch auf Kindergeld. Wenn das Kind dann Hilfebedürftig im August war, dann kommt auch noch der Freizeitbonus oben drauf. ggf. wäre nach dem Kindergeldbescheid hier noch mal nachzufassen. 

Fred

Ich verstehe es noch immer nicht sorry. Kind ist ja erst im August geboren. Dann gibt es ja den Bonus für Mai nicht mehr oder? Sondern nur noch den Freizeitbonus für August oder?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Sheherazade

Lies den Satz noch mal
Zitat von: crazy am 18. September 2021, 09:55:10Kindergeldbonus für alle Kinder, für die man in 2021 Anspruch auf Kindergeld  hat oder hatte
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Och manno, das ist doch nun wirklich klar und deutlich!

Für alle Kinder die in 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht gibt es die 150 Tacken!
Dabei ist es egal ob das Kind im Mai geboren wurde oder im September, selbst wenn es am 31.12.2021 noch schnell kurz vor Mitternacht schlüpft gäbe es die 150 noch.

Fred

Jetzt verstanden. Danke Dir für deine Mühe.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Fred

Der Kindergeld-Bescheid ist gekommen. Die 150 Euro werden überwiesen, aber von den 100 Euro steht da nichts. Muss man die extra beantragen?
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

crazy

#9
Warte mal ab, das ist ja noch alles frisch.
Wenn das Kind im August Alg2 Leistungen bezieht, dann zahlt das JC auch den Freizeitbonus nach.
Habt ihr den Veränderungsbescheid schon?