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Wir Ausbildungsvergütüng auf die Eltern angerechnet ?

Begonnen von Marlon2021, 16. September 2021, 00:13:35

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Marlon2021

5 Personen Haushalt .... Mann (50) Frau (44) Sohn1 (21) Sohn2 (19) Sohn3 (13)

Sohn1 am 01.08.2021 mit der Ausbildung angefangen Netto Verdienst 570€ ( 2 mal die Woche Berufsschule Entfernung 100 Kilometer)

Sohn2 am 01.09.2021 mit der Ausbildung angefangen Nette verdienst 800€ (Entfernung zu Lehrwerkstatt  3 mal die Woche 300 Kilometer,2mal die Woche Berufsschule 100KM)

Laut Bescheid bleiben uns nach der Miete 158€ zum Leben...... alleine Stromabschlag im Monat beträgt 140 €

Hier wird einfach von den Regelsätzen 50% von mir .... 50% von meiner Frau ...28% und vom Sohn3  abgezogen... Kinder haften nicht für die Eltern ? wird die Ausbildungsvergütung auf die anderen Personen einfach anteilig angerechnet ? Da meine beiden Sohne schon genug ausgaben haben um überhaut zum Ausbildung platz zu kommen bleibt sowieso nicht viel übrig.







crazy

#1
Falsche Denke.
Eure Söhne verdienen jetzt ihr Geld selber.
Sie haben 570 plus Kindergeld bzw 800 plus Kindergeld.

Die Berechnung geht dann so:
Vom Brutto EK wird der jeweilige Freibetrag errechnet und vom Netto abgezogen.
Kind 1 mit 570 netto hat dann fürs JC ergo nur noch 300 Euro plus sein Kindergeld. Je nach Miethöhe deckt er damit ggf seinen Bedarf?(1/5 der Gesamtmiete plus Regelsatz)
Kind 2 mit Netto 800 sollte raus sein, ist nur noch Zähler.
Beide Söhne müssen euch ihr 5tel.Miete geben und Kostgeld. Den Rest , damit können sie machen was sie wollen.

Böse Falle, ist aber so. Kind mit 800 Netto , das Kindergeld wird zu eurem Einkommen(abzüglich 30 Euro Pauschal)
Insgesamt haben die Kids mehr zur freien Verfügung.

Und Achtung! Wenn die Fahrtkosten zur Ausbildung den Freibetrag übersteigen müssen die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
Für den jungen Mann mit 300 KM Entfernung wäre ein Umzug anzudenken, spätestens nach der Probezeit

Ottokar

Kannst du den Bescheid mal scannen/abfotografieren und hier anonymisiert als Beitragsanhang einstellen?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Marlon2021

ich habe auch die frage ein wenig blöd gestellt ....

meine frage ist es nur werden die Eltern bestraft das die Söhne eine Ausbildung angefangen haben ? müssen die Kinder für die Eltern haften ?

Hier würde prozentual von den Regelsätzen 50% von Vater abgezogen ... 50% von dem Regelsatz der Mutter abgezogen ..... 25% von den kleinen Sohn abgezogen .....So das nach der Miete (730 Euro) bleiben für Vater, Mutter und Sohn 158 Euro übrig was nicht mal für Abschlag Strom ausreicht ?....

Also hier wird schon die Vergütungen von denn anderen Söhnen Haushaltmitgliedern aufgeteilt und abgezogen .....

hier wird doch Kinder haften für die Eltern herangezogen ...


crazy

#4
Nein!
Wenn Du es durch den Berechnungsbescheid nicht verstehst, dann stell ihn hier ein.
Es wird Dir dann von Erfahrenen vorgerechnet.

Nur mal am Beispiel.Miete:
Eure Gesamtmiete ist 730 Euro.
Durch alle Bewohner also 146 Euro pro Nase. Ihr als Eltern plus 1 Kind habt ergo nur noch Bedarf in Höhe von 438 Euro, die übrigen jeweils 146 müssen euch eure verdienden Söhne von ihrem Einkommen geben. Dazu müssen sie euch noch etwas dazugeben für gemeinsam genutztes wie Strom, Klopapier etc. Bekocht ihr sie weiter eben auch Essensgeld. Vollkommen normal, machen auch nicht Alg2 Familien so. Kinder müssen ja iwann lernen, dass verdientes Geld nicht nur zum verprassen da ist sondern eben auch für Miete und Futter .

Bei dem mit 800 Euro Netto könnte noch eine Teil seines Kindergeldes auf euch gerechnet worden sein. Dieser Betrag mindert natürlich auch den Zuschuss vom JC, das Geld bekommt ihr ja von der Kindergeldkasse

Bei 800 Netto gibt es mindestens den Freibetrag in Höhe von 280 Euro. Damit wäre noch anrechenbares EK von 739(inkl Kige) vorhanden. Das EK übersteigt den Regelsatz plus 146 Miete. Kind ist raus aus der BG aber noch Zählperson für Miete und ggf Anrechnung von Kige Überhang.
Jetzt kommt es: Er hat einen weiten Fahrweg-ergo muss er für die Berechnung seinen Fahrweg angeben

Ottokar

Zitat von: Marlon2021 am 17. September 2021, 13:01:15
ich habe auch die frage ein wenig blöd gestellt ....

meine frage ist es nur werden die Eltern bestraft das die Söhne eine Ausbildung angefangen haben ? müssen die Kinder für die Eltern haften ?
Nein und nein.
Einkommen der Kinder darf ausschließlich bei diesen berücksichtigt werden, nicht bei Eltern oder Geschwistern.
Kindergeld ist ein anderer Fall, denn dabei handelt es sich eigentlich um Elterneinkommen, welches nur in der Höhe beim jeweiligen Kind als Einkommen berücksichtigt wird, in der es dieses Kind zu seiner Bedarfsdeckung benötigt.
Natürlich kann euer ALG II Bescheid falsch sein und rechtswidrig Kindereinkommen bei den Eltern berücksichtigt worden sein, schließlich ist statistisch jeder zweite Bescheid falsch. Aber das kann man nur anhand des Bescheides beantworten.
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Marlon2021

#6
ich habe mal diesen bescheid hochgeladen ......

Sheherazade

Mach die Anhänge bitte wieder weg, da ist rein gar nichts anonymisiert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Marlon2021

#8
ok dann nochmal .....

Es geht um die Bewilligung ab 01.10.2021

Beide Söhne Ausbildung

Regelsatz von Papa abgezogen  von 556 Euro mit Miete werden 190 Euro Abgezogen  ( kinder Haften doch ??? )
Regelsatz von Mama Abgezogen von 556 Euro mit Miete werden 190 Euro Abgezogen Kinder Haften doch ?? )
Regelsatz von Schwester Abgezogen von 280 mit Miete werden 65 Euro Abgezogen ( Kinder Haften doch ??)



Grund für Beitragsänderung durch Ottokar: Anhänge entfernt da nicht (ausreichend) anonymisiert.

Deadpool

Da haften keine Kinder. Abgezogen werden bei den Eltern und dem verbliebenen Kind Einkommen aus einem Nebenjob (wohl eines Elternteils) und das übersteigende Kindergeld der 2 Kinder, die in Ausbildung sind.

Ottokar

Bescheid 20.07.2021
Bei den Kindern wird nichts abgezogen, sondern Anteile vom Elterneinkommen hinzugerechnet.
Beim Kind 01/2000 werden 16,28€ vom Elterneinkommen dem Einkommen des Kindes hinzugerechnet (Kindereinkommen 349,29€ + 16,28€ Elternteinkommen = 365,57€ zu berücksichtigendes Einkommen).
Beim Kind 09/2002 werden 29,12€ vom Elterneinkommen dem Einkommen des Kindes hinzugerechnet (Kindereinkommen 221,48€ + 29,12€ Elternteinkommen = 250,60€ zu berücksichtigendes Einkommen).
Beim Kind 02/2009 werden 24,09€ vom Elterneinkommen dem Einkommen des Kindes hinzugerechnet (Kindereinkommen 219€ + 24,09€ Elternteinkommen = 243,09€ zu berücksichtigendes Einkommen).

Bescheid 24.08.2021
Hier wird bei Kind 01/2000 ein Kindergeldüberschuss i.H.v. 63,08€ auf die Eltern übertragen.
Zu Kind 09/2002 und 02/2009 kann ich nichts sagen, da der Teil des Berechnungsbogens (ab Seite 9) fehlt.
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