Einladung trotz AUB

Begonnen von MichelleTen, 24. September 2021, 17:21:12

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MichelleTen

Hi Leute.

Ich bin etwas überrascht,habe gerade einen Termin für den 29.2021 als auch für den 30.09.21 bei derselben Person bekommen. An sich eigentlich kein Problem,der zweite Termin soll aber trotz Aub stattfinden. Ich kann das jetzt nicht nachvollziehen.

So ich bin eine von denen die Gesundheitlich in diesen Miserablen Verein gelandet ist.
Und ich halte diesen Unsinn mit meinen Sachbearbeiter bisher recht gut aus.

Schon des öfteren hatte man mir meine Existenzen gefährden wollen und ich musste bereits zwei Mal einen Anwalt einschalten damit die mit dem Schwachsinn aufhören.

Es gibt Tage wo ich mich schlecht raus traue und sogar meinen Vater oder Bruder aus der anderen Stadt anrufe und bestelle damit mich jemand zum Jobcenter Termin begleitet.
Ich werde generell sehr oft eingeladen was für mich aber in Ordnung ist.
Es kam auch schon vor, dass ich vor der Türe stand und so sehr hyperventilierte dass ich mich dort im Keller versteckte und leider zu spät kam,weil ich mich erst noch beruhigen musste.
Mein Fehler war glaube ich, dass ich denen das auch so gesagt habe. Die haben aber auch ohnehin schon, alle meine Ärztlichen Unterlagen. Und ich rede generell offen über meine Problematik.

Von 100 Terminen und mit meinen gesundheitlichen Problemen, konnte ich trotzdem erst 3 Termine nicht wahrnehmen, einer hatte nicht geklappt weil die Post erst einen Tag nach der Einladung da war(?).

Nun habe ich einen Termin für den 29.09.2021 bekommen, und bei derselben Sachbearbeiterin dann auch nochmal für den 30.09.2021.

Das hat mich etwas verwundert, aber ich gehe natürlich hin.

Nur mit dem Druck den Sie jetzt obendrein ausüben möchte, dass dies ein Termin ist, trotz AUB,damit fahre ich wirklich nicht gut, und wundere mich ob man das überhaupt darf?
Was ist wenn ich krank bin, oder mein Sohn.

Ich fragte Sie auch mit welcher Begründung Sie sich gezwungen sieht den Termin trotz AUB zu versenden,wenn ich doch stets daran Interessiert bin meine Termine wahrzunehmen.

Natürlich kann ich zurzeit nicht regelmäßig arbeiten,daher bleibt mir nur die Maßnahme, aber ich werde wieder arbeiten. Nur werde ich allmählich bekloppt im Kopf wenn das alles so weitergeht.
Sie weiß sehr wohl dass ich mich zurzeit in einer sehr mieslichen Lage befinde und gerade die Phase habe wo ich mich kaum raus traue( hatte eine Maßnahme für ein halbes Jahr gemacht, und konnte in den letzten Wochen kaum mehr ua wegen Mobbing was aber keinen Interessiert). Darf Sie mir eine" Einladung trotz AUB" versenden und was passiert wenn ich dann krank bin? Darf Sie dann auch kürzen? Das wäre meine erste Kürzung, ich verstehe nicht wieso man mir hier noch mehr Probleme machen möchte.

Danke fürs Lesen und eventuelle Antworten

Grüße

BigMama

Grundsätzlich ist eine AUB ein wichtiger Grund nicht zu einem Einladungstermin zu erscheinen. Wurden jedoch mehrere Termine wegen AUB nicht wahrgenommen, kann auch eine WUB (Wegeunfähigkeitsbescheinigung) gefordert werden. Diese Bescheinigung besagt, dass du so krank bist, dass du einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen kannst. Wurde denn eine WUB gefordert? Ansonsten ist eine AUB ein wichtiger Grund nicht zu erscheinen und ein Nichterscheinen darf dann auch nicht sanktioniert werden. Was steht denn genau in den beiden Einladungsschreiben?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Schneemann

Ich rate zur Erwerbsminderungsrente.

Steve-O

Zitat von: BigMama am 24. September 2021, 17:44:46
Grundsätzlich ist eine AUB ein wichtiger Grund nicht zu einem Einladungstermin zu erscheinen. Wurden jedoch mehrere Termine wegen AUB nicht wahrgenommen, kann auch eine WUB (Wegeunfähigkeitsbescheinigung) gefordert werden. Diese Bescheinigung besagt, dass du so krank bist, dass du einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen kannst. Wurde denn eine WUB gefordert? Ansonsten ist eine AUB ein wichtiger Grund nicht zu erscheinen und ein Nichterscheinen darf dann auch nicht sanktioniert werden. Was steht denn genau in den beiden Einladungsschreiben?

Also bei mir steht grundsätzlich in den Einladungsschreiben direkt mit drin, das eine AUB nicht ausreicht um einen Termin nicht wahrnehmen zu können, sondern das nur eine WUB dafür ausreicht. Mit einer AUB geben die sich erst garnicht zufrieden, und das obwohl die beim JC genau wissen das ich jetzt schon Jahre krank bin und dies auch 3 mal von ihrem eigenen ÄD bestätigt wurde.

Zitat von: Schneemann am 24. September 2021, 21:47:05
Ich rate zur Erwerbsminderungsrente.

Dies gibt dem TE aber auch nur 1 Jahr in Anführungszeichen "Ruhe" vom JC. Ich war jetzt auch 1 Jahre in der Erwerbsminderungsrente und jetzt musste ich wieder zum JC ohne das ich zum Gutachter oder sonstiges musste. Dafür jetzt aber wieder zum ÄD des JCs und meine 2 (ja richtig gelesen, ich habe z.Z. Sachbearbeiter) meinten schon beim letzten Termin, dass ich diesesmal definitiv NICHT mehr als Krank eingestuft würde... wo man sich dann schon die frage stellt, ob die WIEDER (WIE SCHONMAL) mit dem ÄD in Kontakt stehen und irgendwas Privat unter sich regeln...

Ich habe jetzt einen ganz aktuellen Fall, wodurch ich am Vorgestern komplett explodiert bin. Aber das schreibe ich später wenn ich Zeit habe noch in einen eigenen Threat.


Der/dem TE jedenfalls gute Besserung! Und nicht unterkriegen lassen vom JC! Ich kämpfe seit 2012 gegen deren Schikanen, ich verstehe das Problem.
,,Wichtigtuer sind zwar zu gut erzogen, um mit vollem Mund zu sprechen. Aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun!"
"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Gast50147

Zitat von: Steve-O am 25. September 2021, 09:38:10meine 2 (ja richtig gelesen, ich habe z.Z. Sachbearbeiter) meinten schon beim letzten Termin, dass ich diesesmal definitiv NICHT mehr als Krank eingestuft würde..
Hätte ich die beiden glatt gefragt ob sie eine medizinische Ausbildung haben um das beurteilen zu können

Steve-O

Zitat von: Gast50147 am 25. September 2021, 14:14:22
Zitat von: Steve-O am 25. September 2021, 09:38:10meine 2 (ja richtig gelesen, ich habe z.Z. Sachbearbeiter) meinten schon beim letzten Termin, dass ich diesesmal definitiv NICHT mehr als Krank eingestuft würde..
Hätte ich die beiden glatt gefragt ob sie eine medizinische Ausbildung haben um das beurteilen zu können


Das habe ich meinen Ex SB damals schon gefragt. Auch der hat mit dem ÄD im Regem Telefon Verkehr gestanden...bis alles Anwältin geregelt wurde.

Seine Antwort damals: Ok Herr xxx wenn Sie auf Krawall gebürstet sind, dann kriegen Sie den.

Und dann hatte ich nur noch Zirkus. Allerdings habe ich mich dadurch gekämpft. Auch wenn ich heute immernoch Angst habe beim jc, hat mich das alles doch gestärkt.

Kämpfen ist immer die bessere Wahl beim JC
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"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Saskia

@Steve-O

Bist Du nicht zum Sozialamt gewechselt? Jetzt schon wieder beim JC?

Steve-O

Zitat von: Saskia am 26. September 2021, 13:48:20
@Steve-O

Bist Du nicht zum Sozialamt gewechselt? Jetzt schon wieder beim JC?

Ich hatte 1 Jahr Erwerbsminderungsrente, die über die DRV und das Sozialamt lief.
Plötzlich gekam ich ein Schreiben vom Sozialamt. Der SB forderte mich auch ihm ein Schreiben zukommen zu lassen aus dem hervorgeht, wie lang ich überhaupt Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente habe. Die musste er sich aber selbst anfordern. Innerhalb von 3 tagen wurden meine Leistungen gekappt, ohne das ich zum Gutachter o.ä. musste. Ich solle mich beim jobcenter melden und dort einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

Also bin ich wieder beim JC und habe wieder nur Zirkus. Wollte gerade einen neuen Threat verfassen.
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"Es sind die Fantasten, die die Welt in Atem halten. Nicht die Erbsenzähler!"

"Beide Zitate von Erich von Däniken"

Momo123

Zitat von: BigMama am 24. September 2021, 17:44:46
Grundsätzlich ist eine AUB ein wichtiger Grund nicht zu einem Einladungstermin zu erscheinen. Wurden jedoch mehrere Termine wegen AUB nicht wahrgenommen, kann auch eine WUB (Wegeunfähigkeitsbescheinigung) gefordert werden. Diese Bescheinigung besagt, dass du so krank bist, dass du einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen kannst. Wurde denn eine WUB gefordert? Ansonsten ist eine AUB ein wichtiger Grund nicht zu erscheinen und ein Nichterscheinen darf dann auch nicht sanktioniert werden. Was steht denn genau in den beiden Einladungsschreiben?
Die WUB kann jedoch nur für die ärtzliche Untersuchung verlangt werden wenn die Einladung mehrfach zu einer ärztlichen Untersuchung nicht wahrgenommen wurde.

BigMama

Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 13:24:33Die WUB kann jedoch nur für die ärtzliche Untersuchung verlangt werden wenn die Einladung mehrfach zu einer ärztlichen Untersuchung nicht wahrgenommen wurde.
Hast du hierfür eine Quelle? Mir ist hiervon nichts bekannt.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)