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Überzahlung wg. nicht erfolgter Beratung/Aufklärung

Begonnen von Kaputt, 24. September 2021, 13:10:24

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Kaputt

Tja das ist Euch alles klar mit dem Einkommen. Für die waren es unregelmäßige Unterstützungen / Geschenke.

Der BGH spricht von Pflicht und Pflicht ist doch Anspruch.
Jedenfalls ist das JC seiner Pflicht nicht nachgekommen, daher jetzt der ganze Mist.
Zitat von: Gast48661 am 24. September 2021, 15:46:28Wo steht in dem zitierten vom BGH etwas von "Anspruch"?
Hier steht der Anspruch in SGB 1:
§ 14 Beratung
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.

justine1992

Hat sie unterschrieben, dass sie das Merkblatt erhalten hat?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Deadpool

Zitat von: Kaputt am 24. September 2021, 16:53:02Jedenfalls ist das JC seiner Pflicht nicht nachgekommen, daher jetzt der ganze Mist.

Was für eine Pflicht? Das wird in der Anlage EK unmissverständlich abgefragt:

Zitat.einmalige  Einnahmen  und  unregelmäßige  Einnahmen  (z.  B. Steuerrückerstat tungen, Insolvenzgeld, Zinsen, sonstige Kapitalerträge, Erbschaften, Schenkungen)

Was Bedarf es da noch für Beratung? Diese Pflichten zur Beratung und Information beziehen sich nicht auf Aufzählungen, die im Prinzip unendlich sein können. Auch eine Beratung ins Blaue hinein wird nicht verlangt. Dazu ist bereits der Antrag eindeutig genug.

Es wird nach Schenkungen gefragt, hier hätte sie eintragen müssen. Und jede Änderung dann angeben:

Zitat.Meine Mitwirkungspflichten
Bei Änderungen der Einkommenshöhe (z. B. Arbeitsentgelt) oder der Ausgaben einschließlich der Unterhalts zahlungen sind Sie bzw. die Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen und entsprechende Nachweise vorzulegen.

Kaputt

Zitat von: justine1992 am 24. September 2021, 17:01:33Hat sie unterschrieben, dass sie das Merkblatt erhalten hat?
Soweit ich weiß wurde sie auf ihre Frage nach Beratung auf das Merkblatt hingewiesen.
Sie soll sich draußen vor der Tür aus dem Ständer eines Mitnehmen. Da stünde alles drin was es an Fragen gibt.
Das hat sie in der Aufregung natürlich vergessen.
Ich finde das alles etwas mager von der SB denn die Folgen hat halt immer der Kunde zu tragen

crazy

Es hieß schon immer "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
Das gilt nicht nur im Bezug auf Alg2

Deadpool

Außerdem wird explizit nach "Schenkungen" gefragt. Was soll da noch erläutert werden?