Muss eine Nachzahlung immer in voller höhe übernommen werden?

Begonnen von besserwessi, 25. September 2021, 17:04:47

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besserwessi

Hallo Leute,

muss das JC eine Heizkostennachzahlung immer in voller Höhe übernehmen oder dürfen sie diese auch nur teilweise übernehmen, abhängig von den bereits tatsächlich geleisteten Zahlungen für Heizkosten für den entsprechenden Abrechnungszeitraum?

crazy

Erstmalig ja, gleichzeitig dann Kostensenkungsaufforderung. Beim nächsten mal wird dann ggf gedeckelt auf Maximalhöhe.

besserwessi

Vielleicht habe ich das etwas missverständlich formuliert. Was ich meine ist, JC hat für den Zeitraum 530 Euro ausgezahlt, laut Abrechnung lag der Verbrauch bei 580 Euro. Die neue Nachforderung ist in Höhe von 80 Euro, nicht 50. Das Jobcenter hat letztes Jahr mehrere Monate gebraucht den Antrag zu bearbeiten und die Heizkosten anzupassen, hat also ein paar Monate zu viel gezahlt, denn sie hätten die Vorauszahlungen nach vorausgegangenen Abrechnung früher senken müssen. Muss das JC in diesem Fall den Forderungsbetrag von 80 Euro oder nur die 50 Euro übernehmen?

crazy

Was ist mit der Differenz passiert?
Selbst verbraucht?
Das JC zahlt die Differenz zwischen den tatsächlich vom JC an den LE überwiesenen Beträgen und dem tatsächlichen Betrag HK nach

besserwessi

Die Differenz wurde mit der Regelleistung zusammen aufs Konto überwiesen und die paar Euro mehr fielen nicht auf, also man könnte sagen, die Differenz wurde gespart. Die Nachforderung musste nämlich dieses Jahr vorgestreckt werden, weil das JC wieder 2 1/2 Monate brauchte um den Antrag zu bearbeiten.

Danke für die schnelle Antwort.