Wie lange hat das JC für die Bearbeitung einer WBAs Zeit?

Begonnen von Momo123, 27. September 2021, 13:42:07

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Momo123

Hallo,

ich bin gerade etwas unschlüssig was ich glauben soll. Im Netz stehen zulässige Bearbeitungszeiten von WBAs zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Was ist denn nun richtig?

Ich hab zu Anfang des Monats einen WBA (persönlich beim JC eingeworfen) gestellt, habe aber bisher keinen Bescheid bekommen und das Ende des Monats nähert sich. Sonst haben die WBAs bei mir immer so 5 bis wirklich maximal 10 Tage gedauert. Ende des Monats läuft meine Bewilligung aus. Für den nächsten Monat habe ich noch Rücklagen. Aber die Krankenversicherung (und GEZ) hängen ja auch immer noch dran.

Jetzt habe ich Bammel der WBA ist verloren gegangen. Eine Kopie des WBAs habe ich bei mir liegen.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Momo123

Zitat von: Sheherazade am 27. September 2021, 13:48:14
Anrufen und nachfragen.
Laut eines Anwalts kann man erst 6 Monate nach Antragsstellung eine Untätigkeitsklage stellen. Nächstes mal stelle ich einfach 6 Monate vor Ablauf der Bewilligung einen neuen WBA oder wie? Solche Zeiträume sind tödlich.

Sheherazade

Ich meinte nicht bei einem Anwalt anrufen und nachfragen, sondern beim Jobcenter ob dein WBA dort in Bearbeitung ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 14:16:20Nächstes mal stelle ich einfach 6 Monate vor Ablauf der Bewilligung einen neuen WBA oder wie?
Dann wird man dir den Antrag zurücksenden.


Ruf einfach an und frage nach dem Bearbeitungsstand. Niemand wird den Antrag erst nach 6 Monaten bearbeiten, wenn vorher alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kopfbahnhof

Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 13:42:07von WBAs zwischen 4 Wochen und 6 Monaten
Wenn dann eher 4 - 6 Wochen das ist üblich.

Dauert es länger hartnäckig Nachfragen, notfalls dann zum SG, damit das JC wenigstens vorläufig zahlt.

Gast50147

Als ALG II Empfänger kannst du dich von der GEZ befreien lassen. Das ist bis zu 3 Jahren rückwirkend möglich.

Fettnäpfchen

Momo123

Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 14:16:20Laut eines Anwalts kann man erst 6 Monate nach Antragsstellung eine Untätigkeitsklage stellen.
Super RA  :wand: da weißt du dann ja schon dass du den NIE mit irgendwas was mit SGB 2 zu tun hat beauftragen brauchst.

Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 13:42:07Aber die Krankenversicherung (und GEZ) hängen ja auch immer noch dran.
Von GEZ lässt man sich als ALG 2 Empfänger eigentlich, durch Antrag, befreien!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Momo123

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. September 2021, 16:44:43
Von GEZ lässt man sich als ALG 2 Empfänger eigentlich, durch Antrag, befreien!

MfG FN
Ja aber ohne Bewilligung kein Antrag. Aber die haben eh schon geschrieben "Bis zu 3 Jahre kann man sich rückwirkend befreien lassen". Die KV ist der kritische Part.

Fettnäpfchen

Momo123

Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 16:54:47Ja aber ohne Bewilligung kein Antrag.
Okay
Dass das mal zusammen triftt, also der Auslauf der Bewilligung ALG und der Befreiung GEZ, ist ja eher selten und deswegen bin ich davon ausgegangen das du gar keine Bewilligung beantragt hast.
Sorry für die Vermutung versuche ja meistens genau das zu vermeiden da sind wohl "die Pferde" mal wieder mit mir durchgegangen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Momo123

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. September 2021, 17:29:38
Momo123

Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 16:54:47Ja aber ohne Bewilligung kein Antrag.
Okay
Dass das mal zusammen triftt, also der Auslauf der Bewilligung ALG und der Befreiung GEZ, ist ja eher selten und deswegen bin ich davon ausgegangen das du gar keine Bewilligung beantragt hast.
Sorry für die Vermutung versuche ja meistens genau das zu vermeiden da sind wohl "die Pferde" mal wieder mit mir durchgegangen.

MfG FN
Ne der Auslauf der GEZ-Befreiung ist immer an den Auslauf der Bewilligung gekoppelt - auf den Tag genau sogar, würde ja sonst keinen Sinn ergeben. Man kann nur solange befreien wie eine Bewilligung lang läuft.

Fettnäpfchen

Zitat von: Momo123 am 28. September 2021, 18:52:57Ne der Auslauf der GEZ-Befreiung ist immer an den Auslauf der Bewilligung gekoppelt - auf den Tag genau sogar, würde ja sonst keinen Sinn ergeben. Man kann nur solange befreien wie eine Bewilligung lang läuft.
Nicht wirklich aber wenn du meinst.....
Zumindest nicht bei mir da gilt es sogar ein ganzes Jahr länger als mein Bewilligungszeitraum und das schon zum 2ten o. dritten mal.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

mrnamba

Zitat von: Momo123 am 27. September 2021, 13:42:07
Hallo,

ich bin gerade etwas unschlüssig was ich glauben soll. Im Netz stehen zulässige Bearbeitungszeiten von WBAs zwischen 4 Wochen und 6 Monaten. Was ist denn nun richtig?

Ich hab zu Anfang des Monats einen WBA (persönlich beim JC eingeworfen) gestellt, habe aber bisher keinen Bescheid bekommen und das Ende des Monats nähert sich. Sonst haben die WBAs bei mir immer so 5 bis wirklich maximal 10 Tage gedauert. Ende des Monats läuft meine Bewilligung aus. Für den nächsten Monat habe ich noch Rücklagen. Aber die Krankenversicherung (und GEZ) hängen ja auch immer noch dran.

Jetzt habe ich Bammel der WBA ist verloren gegangen. Eine Kopie des WBAs habe ich bei mir liegen.

Kenne deine Problematik.
Ich warte auch schon seit mehr als 4 Wochen und das JC meldet sich 0.
Bei der GEZ kann ich dir sagen, dass die sich nicht so oft melden.
Solltest du mal nicht zahlen lassen die sich auch gerne ein paar Monate Zeit und du kannst dich auch Rückwirkend befreien lassen oder eben gar nicht zahlen ^^

LG

Kopfbahnhof

Zitat von: Momo123 am 28. September 2021, 18:52:57auf den Tag genau sogar, würde ja sonst keinen Sinn ergeben
Tut mir leid, aber das ist völliger Unsinn.

Der Bescheid von der GEZ ist unabhängig von dem, vom JC.
Es gibt Bescheide wo gleich 2 Jahre Befreiung drin stehen.
Ändert sich was, ist man eh dazu verpflichtet das Mitzuteilen.

Momo123

Die Leitungen beim JC sind seit Tagen besetzt. Kein Durchkommen.

Hat wer sonst noch Tipps den Stand zu erfahren außer mit nem Schlägertrupp ins JC einzumarschieren?