Psychologisches Gutachten

Begonnen von Haiwelt, 28. September 2021, 08:29:29

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Haiwelt

Hey

ich bin wegen körperlicher Vorerkrankungen, zum amtsärztlichen Gutachten geladen worden.
Ich habe den Termin auch pünktlich wahrgenommen.
Nun sagte mir der Amtsarzt, es gäbe Hinweise auf Depressionen bei mir.
Er will mir einen Termin, bei einem mir unbekannten Psychiater machen.

Mir ist garnicht wohl bei dem Gedanken, denn wenn ich mich einem Psychiater öffnen möchte, dann
möchte ich mir diesen auch selbst aussuchen. Bei einem "Amtspsychiater", habe ich doch große Bedenken. :schaem:

Bin ich per Rechtshelfsbelehrung verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen, oder kann ich mich weigern?

LG
Haiwelt


Saskia

Warst Du denn schon einmal bei einem Neurologen oder Psychiater vorstellig? Dann hast Du die Einschätzung an Depressionen zu leiden, diesen Ärzten zu verdanken. Wenn Du gesund bist, würde ich der Aufforderung zur psychologischen Untersuchung nicht nachkommen und Widerspruch einlegen.

crazy

Jeder hat Anspruch auf ein Eratgespräch. Erst danach kann man versuchen für sich einen Therapeuten tu finden. Das Erstgespräch dient nur der Einschätzung-nur wenige die das Erstgespräch anbieten haben dann auch Termine frei, um eine Therapie durchzuführen.
Es ist schon mal Glück, wenn man Unterstützung für das Erstgesoräch bekommt. Das ist schon gar nicht so einfach.
Du kannst auch selber alle abtelefonieren dafür oder es über die Terminhotline versuchen

mousekiller

Der Psychologe soll lediglich deinen psychischen Gesundheitszustand einschätzen, nichts weiter!

Es findet keine Therapie statt, denn eine solche müsstest du selbst wollen und dir dafür einen Psychologen deines Vertrauens suchen.

Es gibt heute auch genug Psychologen, die außerhalb von Therapien tätig werden. Beispielsweise beim Familiengericht, wenn es um die Einschätzung der elterlichen Sorge geht oder bei strafrechtlichen Verfahren, bei denen die Möglichkeit einer Freiheitsstrafe im Raum steht. Diese Psychologen führen lediglich Gespräche mit dir und erheben eine Anamese über Vorerkrankungen, Kindheit, Elternhaus. Das ist alles.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Jacobi

Niemand darf in diesem Land jemanden zwingen, sich von einem Arzt untersuchen zu lassen. Das verstößt gegen deine Persönlichkeitsrechte.

Was da durch die nicht stattgefundene Untersuchung wieder für Entscheidungen getroffen werden, steht auf einen anderen Blatt.

Aber die Untersuchung muss freiwillig sein. Du musst diesen Termin nicht befolgen

Sensoriker

Hast du einen neuen Spaten und wolltest gucken wie tief du graben kannst?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

Ja ist schon auffällig das von dem neuen User nur alte Themen ausgegraben werden.
Naja so ist es halt wenn man z.B.. die Nutzungsbedingungen nicht liest.
Oder sich einen Spaß daraus macht vllt. sogar mit fiesen Hintergedanken.

Ach ja das ist für User Jacobi gedacht.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Vollloser

@Haiwelt
Ist dieser Psychiater denn dem ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit angehörig ??
Dies würde ich von dem Amtsarzt da wissen wollen.
Wenn nicht, hast Du sowieso generell freie Arztwahl und freie Therapieentscheidung - würde ich sagen !
Im Übrigen kann es - so würde ich das sehen - bei Dir in diesem Jobcenter-Kontext da nur um die Feststellung einer Depression gehen.
Kann natürlich sein, dass der Psychiater da dann gerne auch gleich therapieren wollen würde...
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass ein "Amtspsychiater" für zu begutachtende "Jobcenter-Kunden" gleich auch Therapien anbieten kann/darf !

Ein Psychiater ist im Gegensatz zu einem Psychologen ein richtiger Facharzt - ein Mediziner. Er verschreibt gerne Psychopharmaka.
Ein Psychologe dagegen ist nur ein Psychologe, und kann nur sog. Psycho-Therapien anbieten, die in einem meist gerne Wochen langen Verfahren von Deiner Krankenkasse erst bewilligt werden muss.
Ein Psychiater als Fachmediziner (ist ein sog. Schulmediziner !) ist eine arbeitsrechtliche Institution und kann daher Krankschreibungen ausstellen, und auch z. B. Dich in eine psychiatrische Klinik (oder Klinik-Abteilung) überweisen.
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !