Antrag wegen Schwangerschaftsbekleidung und dann

Begonnen von Sophiagirl, 02. Oktober 2021, 14:38:33

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Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 17:19:24Und ja ich hab das doch damals alles Meinen Anwalt übergeben und dort war ich Donnerstag dort hat er mir die akte gezeigt mit dem ersten Antrag das der nun in der Rechtsstelle liegt und die ea eben noch dauert. Leider.
Erfahrungsgemäß bringt eine Forenhilfe nichts wenn ein RA involviert ist.
Dieser ist ja dabei und sollte schon wissen was er macht.

Es gibt ja für Schwangere noch andere Anlaufstzellen die einen unterstützen, habe ich mir aber nicht gemerkt und nicht abgespeichert. Evtl bekommst du dazu noch Adressen.
Mal gucken ob was im Schwanger und Hartz IV, Eltern von Kindern unter 3 Jahren - und danach steht. Das untere habe ich gefunden aber lese ruhig mal alles durch!
ZitatSofern man Gelder zur Erstausstattung bei anderen Organisationen erhält, werden diese auf die Leistungen des § 24 Abs. 3 S. 1 Nr. 2  SGB II angerechnet und mindern diese entsprechend, stellen aber aufgrund ihrer Zweckbindung kein Einkommen dar. (Leistungen der Stiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" hat die BA in ihrer Weisung GA 11.86 privilegiert, was aber keinen Rechtsanspruch begründet.)
Erforderlich für die Geltendmachung der Erstausstattung ist der Nachweis der Schwangerschaft und des voraussichtlichen Entbindungstermins, i.d.R. durch Vorlage und Kopie der 1. Seite des Mutterpasses.

MfG FN

Edit
Dein letzter Beitrag hat sich mit meinem überschnitten. Zum Thema Betreuer sage ich nur das die paar die ich kennen gelernt habe alle nichts getaugt haben zumindest aus meiner Sicht und in Bezug auf ALG2.
Die was mit älteren Menschen in Verb. mit SGB 12 zu tun hastten taten nur das allernötigste und manchmal sah man die drei o. vier Monate überhaupt nicht.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Oktober 2021, 17:19:45
Es gibt ja für Schwangere noch andere Anlaufstzellen die einen unterstützen

Im Landkreis Leer wäre es diese Anlaufstelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sophiagirl

Moin,

Danke euch beiden das war doch nun mal echte Hilfe.

Liebe Grüße

Ottokar

Wenn du einen Anwalt hast, kein Geld zum Leben und der Widerspruch (offenbar gegen eine Ablehnung wegen fehlenden Nachweisen/fehlender Mitwirkung) läuft, warum stellt dein Anwalt keinen Eilantrag bei Gericht?
Das wäre das vorrangige Rechtsmitttel in solchen Fällen, denn für die Widerspruchsbearbeitung hat das JC 3 Monate Zeit, Erfolg ist dabei auch nicht garantiert und wovon sollst du so lange leben?
Selbst wenn die Mitwirkung nachgeholt wurde und das JC deshalb neu über den Antrag zu entscheiden hat (wobei dann durchaus nur der Antrag bei der Rechtsabteilung liegt, denn ein Widerspruch ist in einem solchen Fall obsolet), kann das noch Wochen dauern und Erfolg ist dabei auch nicht garantiert.

Natürlich musst du wegen der Schwangerschaftsbekleidung einen separaten "Antrag" stellen, da es sich hier um Zusatzbedarfe handelt, von denen das JC erst Kenntnis erhalten muss. Ohne das generell Anspruch auf ALG II besteht (und der besteht hier ja wegen des abgelehnten Antrages derzeit nicht), wird aber auch ein Antrag auf Schwangerschaftsmehrbedarf nicht bewilligt werden.
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Sophiagirl

Moin,

Er ist heute nochmal dran die ea dauert leider immer noch. Hab jemand hier im selben Landkreis da hat es tatsächlich auch 6 Monate gedauert. Anderer Anwalt aber fast dasselbe Problem.

Die junge Dame hat sich anscheinend für mich gar nicht mehr interessiert den der Widerspruch läuft noch und er sagte er kann evtl ein Deal aushandeln mit einem Vorschuss. Das erfahre ich gleich jedenfalls.

Krankenkasse zumindest läuft auch erstmal weiter. Damit bin ich schon froh bzw überhaupt weiter.

Termin bei der oberen Stelle hab ich mir auch geholt.

Das mit dem Antrag wusste ich halt nicht ich dachte das der Mutterpass langt.

Und das mit dem neuantrag so wie sie es möchte kann tatsächlich eher negativ sein.

Es geht auch derzeit nur noch um die Miete der rest ist für das jobcenter wohl auch nicht mehr streitig daher wohl vermutlich der Vorschuss den er gerade noch versucht auszuhandeln.

Liebe Grüße

Und danke dennoch für eure Hilfe hier zum Teil es war halt Wochenende und ich habe mir echte Gedanken gemacht obwohl ich im Prinzip wusste das es so nicht ganz stimmen kann.

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 04. Oktober 2021, 16:45:11Und danke dennoch für eure Hilfe hier zum Teil es war halt Wochenende und ich habe mir echte Gedanken gemacht obwohl ich im Prinzip wusste das es so nicht ganz stimmen kann.
Ist durchaus nachvollziehbar und daher ist es gut dass es so "Anlaufstellen" wie das Forum  gibt. Solange man helfen kann wird das allermeistens von den Helferlein auch den Umständen entsprechend gemacht  :yes: Sieht man ja

MfG FN
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Kaputt

Jo man hilft gern wenn man kann. Bei manchen ist es aber überflüssig, denn die kommen schon mit vorgefasster Meinung und wollen die nur bestätigt bekommen
Erklärt und beweist man dass solche Hilfesucher falsch liegen mit Ihren Ansichten, gehen sie dennoch ihren eigenen, also den falschen, Weg

Sophiagirl

Lieben Dank erstmal allen.

Zumal ich das nun so gesehen habe, dass es eben noch nichts war womit ich beim Anwalt gewesen bin. Es war für mich neu sonst hätte ich auch eher den alten thread genommen.

Krankenkasse ist zum Glück Definitiv geregelt.

Vorschuss liegt laut meinem RA nun in der rechtsstelle dauert noch und die ea geht nun auch endlich weiter.

Es ist tatsächlich so überlastet das Gericht.

Und für den jetzigen Brief will er wohl eine Beschwerde schreiben wenn ich dies richtig verstanden habe.

Sie macht sich aus ihren Kunden wohl nichts und interessiert sich auch nicht für Widersprüche.

Auch am Empfang für Sie wird nichts mehr entgegen genommen.

Liebe Grüße

Ottokar

Zitat von: Sylvergirl am 05. Oktober 2021, 14:59:15Auch am Empfang für Sie wird nichts mehr entgegen genommen.
Wo gibts denn sowas. Das JC ist gesetzlich zur Entgegennahme verpflichtet.
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Sophiagirl

Moin ottokar,

In Westoverledingen mit Zeugen.

Liebe Grüße

Sheherazade

Zitat von: Sylvergirl am 05. Oktober 2021, 14:59:15
Auch am Empfang für Sie wird nichts mehr entgegen genommen.

Meinst du den Empfang im Rathaus beim Bürgerbüro? Da wird bei uns auch nichts angenommen für den Fachbereich Soziales, die haben nämlich einen eigenen Empfang bzw. Posteinwurf für Unterlagen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Sophiagirl

Moin,

Mein erster antrag wurde da noch angenommen. Seit dem nichts mehr.

Liebe Grüße


Yavanna

Dann schick es per Einschreiben,  kann ja kaum sein, dass die Annahme von Unterlagen verweigert wird

Sophiagirl

Moin,

Für die Dame soll es eben nur noch in den Briefkasten.

Liebe Grüße

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 06. Oktober 2021, 18:56:08Für die Dame soll es eben nur noch in den Briefkasten.
Für diesen Fall und falls du es noch nicht weißt:
Zitatoder beim Einwurf in den Briefkasten vom JC,
am besten Handschriftlich vor dem JC und Einwurf im Briefkasten
unter Angabe Datum Uhrzeit und Namen vom Zeugen persönlich auf dem Antrag o.ä./ und dem Kuvert vermerken und Unterschreiben lassen!!

Hiermit bestätige ich Herr/Frau XY am... um... Uhr das Schreiben gelesen, beim kuvertieren und Einwurf als Zeuge dabei gewesen zu sein.

Am besten auf dem Kuvert auch noch unterschreiben!!

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.