Antrag wegen Schwangerschaftsbekleidung und dann

Begonnen von Sophiagirl, 02. Oktober 2021, 14:38:33

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Sophiagirl

Moin,

Nein mein Antrag zum 01.07. Liegt nun in der rechtsstelle. Also nein bekomme noch kein Hartz IV aber,

Mein Anwalt erzählte mir ich kann Schwangerschaftsbekleidungsgeld bekommen.. Dafür sollte ich noch ein Briefchen schreiben, gemacht.

Heute antwort mein erster Antrag wäre ja komplett abgelehnt, dieses ist mir neu, war bei meinem Anwalt und da hab ich was anderes gesehen. So nun schreibt sie ich soll oder muss einen neuen Antrag stellen.

Aber das ist doch auch nicht richtig weil der erste Antrag nicht abgelehnt ist.

Vorallem es gäbe dann ja genau die selben Probleme.

Ich hab das Gefühl das es eine Finte ist damit sie vom werden Antrag gar nichts mehr zahlen muss? Oder wie verhält es sich.

Liebe Grüße

Fettnäpfchen

Geht auch eine eindeutige Frage?
Geht es um einen ALG 2 Antrag oder um Antrag auf einmalige Beihilfen & Mehrbedarf für Schwangere und was wurde nicht beantwortet
Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 14:38:33
Heute antwort mein erster Antrag wäre ja komplett abgelehnt, dieses ist mir neu, war bei meinem Anwalt und da hab ich was anderes gesehen. So nun schreibt sie ich soll oder muss einen neuen Antrag stellen.

Aber das ist doch auch nicht richtig weil der erste Antrag nicht abgelehnt ist.
das hilft auch nicht und ist entweder abgelehnt oder nicht.
Netiquette
z.B.: •  Niemand weiß, was Du denkst oder meinst, es sei denn, Du schreibst es auch.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sophiagirl

Moin,

Ich hatte nun nachträglich ss Bekleidung beantragt. Da kam als Antwort das mein erster Antrag komplett abgelehnt sein soll, was definitiv nicht stimmt.

Nun will sie, dass ich einen neuen Antrag stelle. Das ist ja aber nicht korrekt oder doch? Weil der alte nun bei den in der Rechtsabteilung liegt.

Was passiert mit dem alten Antrag wenn ich nun den neuen Stellen würde?

Fettnäpfchen

Sylvergirl

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 15:47:28Was passiert mit dem alten Antrag wenn ich nun den neuen Stellen würde?
Da bin ich überfragt.
Kann mir aber vorstellen dass das nachteilig ausfallen könnte bei der Arbeitsweise der und speziell deines JC (wenn ich das richtig in Erinnerung habe) ist das ja Programm.

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 15:47:28Ich hatte nun nachträglich ss Bekleidung beantragt. Da kam als Antwort das mein erster Antrag komplett abgelehnt sein soll, was definitiv nicht stimmt.
Wie lange ist der Erstantrag her?
Hast du diese Antwort schriftlich?
Hast du schon etwas vom Beantragten gekauft?

Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten hartnäckig auf dem ersten Antrag bestehen weil kein ablehnender Bescheid.
oder wie verlangt einen neuen Antrag.
Naja wenn du eine Kopie hast und nachweislich abgegeben hast dann gäbe es noch das SG aber ich denke du hast genug um die Ohren und so etwas geht auch nicht von heute auf morgen.

MfG FN
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Sophiagirl

Moin,

Der erst antrag dort zum 1.7. Und ja ich hab das doch damals alles Meinen Anwalt übergeben und dort war ich Donnerstag dort hat er mir die akte gezeigt mit dem ersten Antrag das der nun in der Rechtsstelle liegt und die ea eben noch dauert. Leider.

Also ja er hat gegen den damaligen Bescheid direkt Widerspruch eingelegt und dieser läuft noch. Aber es gab auch nie eine komplett Ablehnung sondern auch bei meinen Anwalt nur das Unterlagen nachgefordert werden, wie diese 0,10 Cent Begründung. Aber danach kam nichts mehr und von meinem Anwalt auf das Schreiben, jedenfalls keine total Ablehnung.

Ne von null bzw. 156 Euro meine oeg Rente kann ich mir nichts leisten. Die 156 Euro langen gerade so um meinen Vater zu beschwichtigen.

Ist meine erste ss deshalb hatte mein Anwalt gesagt ich solle das dringend nach reichen.

Ich hab jetzt noch genau eine Hose die passt der Rest ist alles zu Eng.

Ich hab darum jetzt auch schon wieder unendlich Schulden was mich am meisten nervt.

Liebe Grüße

Deadpool

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 17:19:24mit dem ersten Antrag das der nun in der Rechtsstelle lieg

Ein Antrag liegt nie in der Rechtsbehelfsstelle.

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 17:19:24Also ja er hat gegen den damaligen Bescheid direkt Widerspruch eingelegt und dieser läuft noch.

Sondern ein Widerspruch. Und demnach

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 17:19:24gegen den damaligen Bescheid

stimmt es nicht, dass

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 15:47:28Da kam als Antwort das mein erster Antrag komplett abgelehnt sein soll, was definitiv nicht stimmt.

denn anscheinend gibt es ja diesen Ablehnungsbescheid, gegen den der Widerspruch läuft.

Du solltest das erst einmal sortieren. Ohne konkreten und korrekten Sachverhalt kann dir schlicht niemand helfen.

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 17:19:24Aber es gab auch nie eine komplett Ablehnung sondern auch bei meinen Anwalt nur das Unterlagen nachgefordert werden, wie diese 0,10 Cent Begründung.

Dann würde der Anwalt nicht von Bescheid sprechen und in Widerspruch gehen. Ein Anwalt weiß, dass er nur gegen Bescheide in Widerspruch gehen kann.

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 17:19:24Ich hab darum jetzt auch schon wieder unendlich Schulden was mich am meisten nervt.

Zahlt der Kindesvater keinen Unterhalt? Er ist dir bereits vor Geburt dazu verpflichtet.

Sophiagirl

Moin,

Ja, es gab einen Bescheid aber nur den mit dem was ich nach reichen soll. Aber danach kam kein anderer Bescheid mehr. Gegen den hat er den Widerspruch eingereicht und das mit eingereicht, was sie haben wollten.

Wenn danach noch einer gekommen wäre müsste ich das ja wissen ist aber nicht.

Der liegt nun dort aber wirklich in der Rechtsabteilung. Bitte bedenken wir sind optionskommune.

Mein Freund ist derzeit arbeitssuchend und seine Eltern machen leider auch noch recht viele faxen. Er versucht derzeit in seiner Ausbildung Arbeit zu finden, da er aber selbst noch nicht unterschreiben darf und seine Eltern nicht wollen das er in d arbeitet bzw arbeiten geht, weil die dann weniger Geld bekämen, stellen die sich stur. Unser nächster Schritt ist es dort mal zur arbeitsagentur zu gehen was wir eh müssen und dort ihn Arbeitsplatz suchen melden sollen, damit er dann schneller evtl. Anspruch bekommt, ist bei ihm er an so eine Art kann Leistung gebunden, laut Anwalt und meinem alten SB.

Es liegt in der Gnade der arbeitsagentur für EU Bürger.

Wir haben mit meinen alten SB gesprochen und der ist entsetzt wie die junge Dame vom Amt mit mir umgeht. Weil mit meinem alten gab es nie was und die macht aufstand und widerspricht sich in jedem Brief selbst.

Mein alter SB meinte nur das er auch nochmal mit ihr reden will aber ich fürchte auch beim dritten mal hat dies nichts gebracht.

Liebe Grüße


Deadpool

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 18:49:14Ja, es gab einen Bescheid aber nur den mit dem was ich nach reichen soll

Sowas wäre kein Bescheid, sondern eine Mitwirkungsaufforderung.

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 18:49:14Aber danach kam kein anderer Bescheid mehr. Gegen den hat er den Widerspruch eingereicht und das mit eingereicht, was sie haben wollten.

Gegen eine Mitwirkungsaufforderung kann man nicht in Widerspruch gehen. War es vielleicht ein Versagungsbescheid?

Zitat von: Sylvergirl am 02. Oktober 2021, 18:49:14Der liegt nun dort aber wirklich in der Rechtsabteilung. Bitte bedenken wir sind optionskommune.

Auch da ist eine Rechtsbehelfsstelle nicht für Anträge zuständig.

Warum bekommst du kein Arbeitslosengeld 2? Wovon lebst du?

Sophiagirl

Moin,


Ja ist richtig und dennoch konnte man dagegen Widerspruch einlegen.

Es ist aber so das der Antrag dort nun liegt.

Ich lebe wie gesagt von null. Die 156 Euro gehen an Papa und das wars.

Ich bekomme kein alg 2 wegen dem letzten Schreiben und weil die sb grausig ist. Aber ich kann das auch erst am Montag klären, denn die Briefe kamen erst Freitag und Samstag.

Sein Erbe liegt noch bei Gericht, der Termin wurde von Oktober auf Dezember verschoben, was die Situation für alle nochmal verschärft hat. Seither ist sogar auch seine Schwester von zu hause weg, weil sein Vater regelmäßig gegen alle aggressiv wird. Dies ist so schlimm das seine mama öfter anruft und nicht mehr weiter weiß.

Taschengeld wäre ja schön aber genau aus dem selben grund kriegt er ja nichts. Sein Vater sagt wenn er was brauch soll er zu hause bleiben und für den rest zu sehen und ich krieg von seinem Vater eh null. Der will noch Geld von mir weil sein Sohn ja bei mir ist und er deswegen zu Hause ja nicht hilft und das würde ihm ja 20 Euro die Stunde kosten und das soll ich ihm dann eig noch zahlen.

Ich hab auch inzwischen Termin bei der Caritas und die sind auch entsetzt.

Liebe Grüße

bebe82

Ich mein das jetzt ehrlich nicht böse, aber hast du mal über einen Betreuer o.ä. nachgedacht?

Es wirkt immer etwas als ob ne 16-jährige aus ihrem Leben erzählt, nicht jemand Ü30, der sein Leben im Griff hat...

Und gerade wenn ein Baby unterwegs ist, sollte man etwas, k. A. "erwachsener" bzw durchdachter agieren.

Sophiagirl

Moin,

Wozu? Ich hatte vorher nie wirklich Probleme mit dem Amt das ist das erste mal das ich solche faxe haben.

Und zu dem Rest äußere ich mich nicht nochmal.

Der Brief kam leider am Wochenende am Donnerstag war ich da, und da hab ich das selbst gelesen.

Es ging ja nur um die Frage ob das von ihr eine Finte sein kann, denn es gab nie einen kompletten Ablehnungsbescheid der letzte den ich habe war der was ich nachreichen soll. Was sie dann nicht mal mehr angenommen hat und mein Anwalt die ea gemacht hat.

Ja ist es alles kompliziert aber immer noch einfacher als damals Mama und Papa zu pflegen und nebenher eine Weiterbildung zu machen.

Liebe Grüße

blaumeise

Ich habe mir die Texte jetzt mehrmals durchgelesen und blicke leider immer noch nicht durch, was wann wo beantragt, abgelehnt oder sonst was wurde, und was für Fakten es dahinter gibt. Es ist einfach zu verworren.

Deadpool

Zitat von: Sylvergirl am 03. Oktober 2021, 04:10:46Ja ist richtig und dennoch konnte man dagegen Widerspruch einlegen.

Was ist richtig? Entweder war es ein einfaches Mitwirkungsschreiben oder ein Versagungsbescheid. Da kann man nicht antworten "Ja ist richtig", wenn es nur eins von beiden sein kann. Wie wäre es denn, das mal erst in Erfahrung zu bringen, wenn du Hilfe möchtest. Ansonsten überlasse es einfach dem Anwalt.

Zitat von: Sylvergirl am 03. Oktober 2021, 04:10:46Es ist aber so das der Antrag dort nun liegt.

Da liegt kein Antrag. Allenfalls der Widerspruch, wenn es tatsächlich ein Versagungsbescheid war.

Zitat von: Sylvergirl am 03. Oktober 2021, 04:10:46Ich bekomme kein alg 2 wegen dem letzten Schreiben und weil die sb grausig ist.

Also grausig ist momentan einzig und allein deine Sachverhaltsschilderung. Ursprünglich sollte es in dem besagten Schreiben oder Bescheid um Schwangerschaftsbekleidung gehen. Jetzt plötzlich um ALG2 insgesamt. Ich stimme bebe82 und blaumeise zu: Du bist offenbar nicht in der Lage, dein Leben allein zu regeln, du solltest dir echt Hilfe holen. Und das nicht online.

Zitat von: Sylvergirl am 03. Oktober 2021, 04:10:46Dies ist so schlimm das seine mama öfter anruft und nicht mehr weiter weiß.

Du bist da garantiert keine Hilfe. Krieg dein eigenes Leben in den Griff als erwachsener Mensch. Eh schon schlimm genug, einen Minderjährigen zum Vater zu machen.

Zitat von: Sylvergirl am 03. Oktober 2021, 04:10:46Der will noch Geld von mir weil sein Sohn ja bei mir ist und er deswegen zu Hause ja nicht hilft und das würde ihm ja 20 Euro die Stunde kosten und das soll ich ihm dann eig noch zahlen

Eigentlich kannst du nur froh sein, dass dein Verhältnis mit einem Minderjährigen in Deutschland nicht unter Strafe steht, wie es in etlichen anderen Ländern der Fall ist. Trotzdem ist es schon schlimm das zu lesen, weil es nicht von der Hand zu weisen ist, dass du nicht die Reife aufweist, die eigentlich deinem Alter entspricht. Und dann jetzt noch ein Kind... Hol dir bitte Hilfe. Caritas kann tatsächlich ein Anfang sein.




Sophiagirl

Moin,

Meine Güte im Prinzip war die Frage doch nur warum sie was schreibt von einem neuen Antrag weil der 1 Antrag angeblich rechtskräftig zum 10.8 abgelehnt sei. Was definitiv nicht stimmt. Es tut mir leid das mich die frage stört gestern nun stark beschäftigt weil das was sie schreibt definitiv nicht stimmen kann mit Vergleich der akte die ich am Donnerstag sah.

Es hätte ja sein können das jemand weiß was sie sich da zurecht bastelt.

Mehr wollte ich doch eig nicht wissen.

Aber mich zu zerlegen scheint ja freude zu bereiten.

Ich habe stets alles für mich und meine Eltern geklärt und nie solche Probleme gehabt. Nur die neue SB macht nun solche faxen.

Warum sollte ich deswegen einen Betreuer holen? Btw als ich mal einen brauchte in Hamburg bekam ich kein weil ich nie zu Hause ausgezogen war. Toll nicht wahr. Und da wollte ich ihn weil ich mit Mama und ihrer Krebs Erkrankung und Papa überfordert war. Tut mir leid ich bleib dabei ich mach es selbst.

Und auch alle Ärzte sind mehr als zu Frieden mit mir. Ich blühe sogar richtig auf.

Und wenn er 18 ist, wäre es hier einigen doch genau so Unrecht. Ihr urteilt über was was nicht mal zur Sache gehört. Ich frage mich was bei euch mit unter los ist.

Ja ich hab einige Probleme aber ihr tut nun so als wäre ich nie beim Arzt oder ähnlichen.

Ich bin halt anders na und? Ich hab eine Ausbildung auf die ich stolz bin die ich abgeschlossen habe ich habe Realschule einen Führerschein und ein Auto. Ich wette damit habe ich mehr erreicht als einige hier.

Also passt auf was ihr sagt.