Hausbesuch angekündigt am 5.10

Begonnen von Bambi, 03. Oktober 2021, 10:22:56

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Bambi

Zitat von: blaumeise am 03. Oktober 2021, 12:42:26
Wurdest du denn vorher schon mal angeschrieben vom JC bezüglich Unterhalt/UVG? Hat das JC versucht, das schriftlich mit dir zu klären?

Weil:
Zitat(4) Vor Durchführung eines Außendienstes sind alle Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung im JC selbst umfassend auszuschöp-fen. Bereits erfolgte Sachverhaltsermittlungen sind in der E-AKTEzu dokumentieren. In der E-AKTE und auch im Auftrag an den Au-ßendienst ist detailliert festzuhalten, aus welchen Gründen danach weiter Zweifel an den Anspruchsvoraussetzungen bestehen odereine Sachverhaltsklärung bisher nicht möglich war.
Aus den Fachlichen Weisungen

Dann kann es wohl nur noch darum gehen, ob dein Partner nicht doch gemeinsam mit euch zusammen in der Wohnung lebt. Besuche sind ja erlaubt, aber es geht um seinen gewöhnlichen Aufenthalt.

Ja diese Angelegenheit ist schon lange geklärt.
Der Kindesvater hat arbeit aufgenommen.
Dazu hat mich die UVG angeschrieben es ging darum zu klären das ich mit dem kindesvater zwar zusammen ein paar bilde wir aber nicht im selben Haushalt wohnen uns aber zu gleicher teilen um das gemeinsame Kind kümmern darauf wurde der Unterhalt eingestellt ,so habe ich das dem jc auch mitgeteilt darauf wurde ich neu berechnet beim jc und das war es. Und das ist jetzt schon mehrere Monate her.

Deadpool

Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:33:56Dazu hat mich die UVG angeschrieben es ging darum zu klären das ich mit dem kindesvater zwar zusammen ein paar bilde wir aber nicht im selben Haushalt wohnen uns aber zu gleicher teilen um das gemeinsame Kind kümmern darauf wurde der Unterhalt eingestellt ,so habe ich das dem jc auch mitgeteilt darauf wurde ich neu berechnet beim jc und das war es.


Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?! Und du beanspruchst auch den vollen Regelsatz für das Kind und volles Elterngeld?

Sorry, aber ist doch logisch, dass da alle Alarmglocken schrillen. Ihr wollt, dass er nichts zahlen muss und ihr das Maximale an Sozialleistungen abschöpft. Das ist nicht Sinn und Zweck von ALG2. In erster Linie hat er für Mutter und Kind aufzukommen.

Bambi

Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 13:46:38
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:33:56Dazu hat mich die UVG angeschrieben es ging darum zu klären das ich mit dem kindesvater zwar zusammen ein paar bilde wir aber nicht im selben Haushalt wohnen uns aber zu gleicher teilen um das gemeinsame Kind kümmern darauf wurde der Unterhalt eingestellt ,so habe ich das dem jc auch mitgeteilt darauf wurde ich neu berechnet beim jc und das war es.


Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?! Und du beanspruchst auch den vollen Regelsatz für das Kind und volles Elterngeld?

Sorry, aber ist doch logisch, dass da alle Alarmglocken schrillen. Ihr wollt, dass er nichts zahlen muss und ihr das Maximale an Sozialleistungen abschöpft. Das ist nicht Sinn und Zweck von ALG2. In erster Linie hat er für Mutter und Kind aufzukommen.

Also als erstes hier will keiner irgendwo irgendwas ausschöpfen.
Die uvg hat mich angeschrieben und ich hab drauf reagiert mit allen nachweisen.
Uns ist es selber komisch damit er nix zahlen muss also auch die uvg hat sich nicht weiter bei ihm dazu gemeldet ob er was abgeben muss oder nicht. Normalerweise bin ich auch der Auffassung damit die uvg festlegt was er zahlen muss aber dazu gab es bis jetzt auch nix schriftlich weder an mich noch an ihn.

Sheherazade

Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12
Die uvg hat mich angeschrieben und ich hab drauf reagiert mit allen nachweisen.

Und du hast erklärt, dass ihr ein Paar seid (auch ohne gemeinsame Wohnung) und dass ihr euch zu gleichen Teilen um das Kind kümmert. Deshalb gibt es kein UVG. Und das Jobcenter stellt sich jetzt ähnliche Fragen wie hier
Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 13:46:38Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?! Und du beanspruchst auch den vollen Regelsatz für das Kind und volles Elterngeld?

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Deadpool

Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12Also als erstes hier will keiner irgendwo irgendwas ausschöpfen.

Du redest dich raus. Beantworte doch mal, wie das geht, dass er sich um ein Baby kümmert und zwar in demselben Umfang wie du, obwohl er arbeitet und ihr nicht zusammen wohnt. Beantworte die Frage nach Regelsatz für das Kind und Elterngeld. Nochmal:

Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 13:46:38Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?!


Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12Uns ist es selber komisch damit er nix zahlen muss also auch die uvg hat sich nicht weiter bei ihm dazu gemeldet ob er was abgeben muss oder nicht. Normalerweise bin ich auch der Auffassung damit die uvg festlegt was er zahlen muss

UVG legt gar nichts fest. Erst recht nicht, wenn kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.

Warum zahlt er nicht für dich und sein Kind? Freiwillig? Worauf wartet er? Auf die Erscheinung der heiligen Mutter Maria und das Jesuskind?

Gast50820

Spätestens vor der Wohnungstür muss der Aussendienstmitarbeiter den genauen Grund nennen. Würde ich auch einfach mal vorher erfragen. Wenn Auskunft nicht erteilt wird, dann fragen aus welchem Grund nicht?
Wenn Dir etwas vorgeworfen wird und Du extra an dem Tag von 12-14 Uhr warten musst!?

Das Schreiben habe ich gelesen und es ist viel zu knapp geschrieben. Da würde ich nachhaken. Vor allem einen Beistand bei dem Termin dabei haben und Protokoll führen.
"Wenn Sie jetzt in meiner Wohnung sind, haben Sie sich sicherlich jetzt in diesem Augenblick vergewissert zu dem Grund, den ich nicht wissen darf, also verlassen Sie bitte jetzt meine Wohnung, denn ich habe noch immer das Hausrecht in meiner Wohnung."

CCR

Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 10:22:56
Hallo zusammen
Ich habe einen Brief bekommen das Mitarbeiter des Hausdienstes vorbei kommen wollen am 5.10.
Ich kann mir leider beim besten Willen nicht erklären warum? Es steht auch kein genauer Grund drin.kann ich diesen Grund erst in Erfahrung bringen bevor ich die Herrschaften rein lassen muss oder reicht es was in dem Schreiben steht?
Auch ein Hausbesuch durch Aussendienstmitarbeiter des Jobcenters ist grundsätzlich ein zulässiges Vorgehen. Aus § 21 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB X ergibt sich ausdrücklich, dass eine Sozialbehörde, im SGB-II-Bereich das Jobcenter, die Unterkunft- oder auch andere Sachen, z.B. ein Kfz - in Augenschein nehmen kann. Eine rechtliche Pflicht, dem Jobcenteraussendienst Zutritt zur Wohnung oder zum Haus zu gewähren und den Hausbesuch zu dulden, existiert jedoch nicht. Auch müssen sich Hausbesuche aufgrund des intensiven Eingriffs in die Privatsphäre des Hartz-IV-Empfängers in besonderem Maße am verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen. D.h. ein Hausbesuch muss u.a. geeignet und erforderlich für den damit verfolgten Zweck sein. Ein Hausbesuch durch den Aussendienst des Jobcenters kann beispielsweise geeignet sein, um die tatsächlichen Wohnverhältnisse zu prüfen, nicht aber um gesundheitliche Fragen zu klären. Ein Hausbesuch kann beispielsweise erforderlich sein, um die Zahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft zu prüfen, wenn keine sonstigen Mittel zur Sachverhaltsaufklärung vorliegen, er ist aber sicherlich nicht erforderlich, um an Unterlagen zu gelangen, die der Leistungsbezieher auch selbst beim Jobcenter vorlegen kann. Auch wenn eigentlich keine entsprechende Pflicht besteht, kann es sinnvoll sein, einen Hausbesuch zuzulassen oder zu dulden. Denn wenn der Sachverhalt auch ansonsten nicht geklärt werden kann, beispielsweise Wohn- oder persönliche Verhältnisse in der Bedarfsgemeinschaft ungeklärt bleiben, kann es ein, dass keine SGB-II-Leistungen gewährt werden. Das Jobcenter hält dann die Anspruchsvoraussetzungen für nicht gegeben.

Die Folgen fehlender Mitwirkung regelt auch für die Grundsicherung für Arbeitsuchende § 66 SGB I.

Kommt derjenige, der eine SGB-II-Leistungen beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 SGB I nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann das Jobcenter nach § 66 Abs. 1 S. 1 SGB I  ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. SGB-II-Leistungen dürfen nach § 66 Abs. 3 SGB I wegen fehlender Mitwirkung allerdings - in der Praxis häufig missachtet - nur dann versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.

http://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Mitwirkungspflichten/mitwirkungspflichten.html

Jan Mustermann

Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 14:45:24
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12Also als erstes hier will keiner irgendwo irgendwas ausschöpfen.
Du redest dich raus. Beantworte doch mal, wie das geht, dass er sich um ein Baby kümmert und zwar in demselben Umfang wie du, obwohl er arbeitet und ihr nicht zusammen wohnt. Beantworte die Frage nach Regelsatz für das Kind und Elterngeld. Nochmal:
Zitat von: Deadpool am 03. Oktober 2021, 13:46:38Erklär mal: wie hat er in seinen 15 Tagen im Monat das Kind gestillt? Wie betreute er das Kind, als es unter einem Jahr war, während der Arbeitszeit? Wie macht er das jetzt? Du willst allen Ernstes erklären, ihr habt seit der Geburt das Baby für Tage oder Stunden hin und her gerissen?!
Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 13:53:12Uns ist es selber komisch damit er nix zahlen muss also auch die uvg hat sich nicht weiter bei ihm dazu gemeldet ob er was abgeben muss oder nicht. Normalerweise bin ich auch der Auffassung damit die uvg festlegt was er zahlen muss
UVG legt gar nichts fest. Erst recht nicht, wenn kein Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.
Warum zahlt er nicht für dich und sein Kind? Freiwillig? Worauf wartet er? Auf die Erscheinung der heiligen Mutter Maria und das Jesuskind?

Also mal ganz ehrlich, das ist schon einwenig dreist oder ?
das sieht so aus als wenn da jemand keine Ahnung davon hat wie das mit dem UVG läuft.
1.
UVG Leistungen werden schon nicht mehr gezahlt wenn der (in diesem Fall der Kindesvater) sich zu 1/3 an der Kindeserziehung beteiligt.
Und das hat nichts mt stillen usw zu tun.
2.
Die UVG Stelle ist es die die eine derartige Rechtslage forciert. Das hat damit zu tun das das eben aus anderen Töpfen bezahlt wird und die schlicht keinen bock haben den eigenen Haushalt zu bezahlen.
3.
und dann immer dieser moralische Vorwurf. Also ich beziehe Leistungen nach dem SGB II und mir wird doch regelmäßig vom JC,dem SG wie auch dem LSG "nahegelegt" ich solle doch einfach keinen Unterhalt für die Kinder zahlen.
4.
Die Fragestellerin nutzt lediglich das Argumentationsmuster das eine UVG Stelle eben auch anwendet wenn sie eben keine Leistungen nach dem SGB II beziehen würde. (Wie gesagt 1/3 reichen aus,Berliner Verwaltungsgericht)
Es reicht dennen schon aus das er ihre Lage wesendlich verbessert, z.b für sie und das Kind einkaufen geht,kocht, Entscheidungen gemeinsam trifft, sich an der Erziehung generell beteiligt usw.
5.
Das beziehen von Sozialleistungen ist, solange es dafür eine rechtliche Grundlage gibt, kein Abziehen oder ähnliches. Es ist schlichtweg eine staatliche Subvention.

crazy

Unterhaltsvorschuss wird nicht gezahlt, dafür muss KV eben selber zahlen. Er hat Einkommen, die KM könnte das über Beistandschaft regeln lassen. Andernfalls geht das JC direkt an den KV ran und holt sich seine Auslagen für Mutter und Kind direkt.
So einfach ist das.

Auch im echten Wechselmodell ist der Elternteil der verdient bzw. mehr verdient noch Barunterhaltsverpflichtet.

Der Vorteil bei echtem Wrchselmodell ist, dass beide Elternteile ihr Geld selbst verdienen können umd durch die Aufteilung der Betreuung Sichetheit haben Beruf und Familie in Einklang zi bringen. Da KM wie hier ja keinen 24/7 Dienst hat-Arbeit wieder aufnehmen und alle Sorgen sind weg

Jan Mustermann

Er hat Einkommen. Ja und ?
Der Schlüssel ist doch wieviel Einkommen er hat. Der hat doch schon einen Selbstbehalt von 1160 €.
Das ist ja das komische ,da haben wir eine Gesellschaft die ganz stolz darauf ist einen gigantischen Nidriglohnsektor eingeführt zu haben, die sich dann aber wiederum wundert das diese Leute dann den Untrhalt nicht zahlen können oder keine ordentlichen Rentenbeiträge bezahlen usw.

Da ist nichts mit direkt an die KV und dann funzt das.

Deadpool

Zitat von: Jan Mustermann am 11. Oktober 2021, 09:56:32das sieht so aus als wenn da jemand keine Ahnung davon hat wie das mit dem UVG läuft.

Im Gegenteil. Ich bin Beschäftigte einer Kommune und war, wenn auch nur kurz, im Jugendamt. Und derzeit bin ich zu 50% Unterhaltssachbearbeiter in einem Jobcenter. Wer also hat offenbar keine Ahnung?

Derlei Dinge wie hier (beim UVG betreut man gemeinsam, damit der KV UVG nicht erstatten muss, beim JC ist man getrennt, damit man keine BG bildet) sind mein täglich Brot.

mystik-1

Leider hat die Fragestellerin sich bisher nicht mehr gemeldet.
Die hier im Thread geäußerten Vermutungen als Grund für einen Hausbesuch liegen nahe.


Jugendamt und Jobcenter sind 2 unterschiedliche Behörden. Eine antragstellende Person hat es nicht in der Hand welche Entscheidung ein SB trifft.
Während der JC Mitarbeiter erklärt haben will, wie man bei einem Stillkind die Betreuung 50:50 gestaltet, reicht dem Jugendamt zur Ablehnung die Angabe "Paar, getrennt wohnend", um Kosten zu sparen.

Übereifrige JA SBs sehen schon in der Äußerung "der andere ET nimmt Kinder Arzttermine wahr" einen UHV Ausschluss.

Vielleicht meldet sich die TE ja noch

Ottokar

Zitat von: Deadpool am 11. Oktober 2021, 15:14:43
Zitat von: Jan Mustermann am 11. Oktober 2021, 09:56:32das sieht so aus als wenn da jemand keine Ahnung davon hat wie das mit dem UVG läuft.

Im Gegenteil. Ich bin Beschäftigte einer Kommune und war, wenn auch nur kurz, im Jugendamt. Und derzeit bin ich zu 50% Unterhaltssachbearbeiter in einem Jobcenter. Wer also hat offenbar keine Ahnung?

Derlei Dinge wie hier (beim UVG betreut man gemeinsam, damit der KV UVG nicht erstatten muss, beim JC ist man getrennt, damit man keine BG bildet) sind mein täglich Brot.
Dann sind deine Ausführungen aber nicht nachvollziehbar.
Denn offenbar hast du bislang weder etwas von Gleitzeit/Teilzeit, Milchpumpe und Kühlschrank gehört? Es gibt sogar Babyflaschenwärmer!
Und die Betreuung durch den Kindsvater kann, rechtlich unschädlich, in den Räumen der Kindsmutter erfolgen.
Das muss die Kindsmutter aber alles nur dem JC erzählen, nicht dir.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Deadpool

Überlasse doch die Antwort bzgl. Milchpumpe und Co. der TE. Denn das sind letztlich auch nur Vermutungen deinerseits. Nicht mehr. Und natürlich muss die TE mir das nicht erzählen. Hat sie ja bis dato auch nicht. Ich lebe trotzdem noch.


Davis

Zitat von: Deadpool am 11. Oktober 2021, 15:14:43
Im Gegenteil. Ich bin Beschäftigte einer Kommune und war, wenn auch nur kurz, im Jugendamt. Und derzeit bin ich zu 50% Unterhaltssachbearbeiter in einem Jobcenter. Wer also hat offenbar keine Ahnung?

Wer hätte so etwas nicht vermutet, so sympathisch und hilfreich, wie du hier auftrittst?