Hausbesuch angekündigt am 5.10

Begonnen von Bambi, 03. Oktober 2021, 10:22:56

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Bambi

Hallo zusammen
Ich habe einen Brief bekommen das Mitarbeiter des Hausdienstes vorbei kommen wollen am 5.10.
Ich kann mir leider beim besten Willen nicht erklären warum? Es steht auch kein genauer Grund drin.kann ich diesen Grund erst in Erfahrung bringen bevor ich die Herrschaften rein lassen muss oder reicht es was in dem Schreiben steht?

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crazy

Du musst sie gar nicht reinlassen.
Hast Du irgendetwas an Extra beantragt?
Wohnt außer Dir noch jemand in der Wohnung?
Ja, es ist beunruhigend, wenn man gar nicht weiß was geklärt werden soll.

Andererseits- ja ist blöd gedacht. LE beantragt Erstausstattung-wenn die dann schreiben , wollen sehen, dass die Wohnung leer ist- dann ist sie leer!

Bambi

Nein rein gar nix weiter beantragt,ich beziehe ja schon länger hartz 4 und ich Befinde mich gerade auch im Erziehungsjahr.
In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand.

Sheherazade

Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 10:32:39
In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand.

Und wie lange wohnt ihr da alleine? Im Mai letzten Jahres gab es noch eine/n Partner/in.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bambi

Es gab einen Partner aber der hat seinen eigenen Haushalt gehabt und war hier nie eingezogen.
Ich wohne hier seid 3 Jahren alleine.

Sheherazade

Und sonst hast du keine Idee, was dieser Sachverhalt sein könnte, den es angeblich zu klären gibt? Könnte es im Zusammenhang mit dem Vater des 1-Jährigen stehen (z. B. keine Unterhaltszahlungen und kein UVG bewilligt)?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Das 1 jährige Kind ist das gemeinsame Kind?
Barunterhalt wird gezahlt?

eigentlich kannst du nur abwarten und an der Tür dann fragen was die genau aufklären wollen.
Dazu nimmst Du dir bitte eine/n Zeugen . Und das ist bitte nicht der (jeweilige)Vater deiner Kinder.

Du kannst dann an der Tür entscheiden ob Du es für sinnvoll erachtest sie auch reinzubitten oder ob es ausreicht, dass du alles an der Eingangstür klärst.

Bambi

Wir kümmern uns zu gleicher Teilen um das gemeinsame Kind (1 jahr) daher bekomme ich kein Unterhalt von der UVG. Daher bekomme ich den Satz vom jc und von ihm bekomme ich  keine bargeldzahlungen.

blaumeise

In Sachen Außendienst findest du hier jede Menge Infos. Ich würde mir das mal sehr genau durchlesen: Fachliche Weisungen zu § 6 SGB II ==>  https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015894.pdf

crazy



Sheherazade

Ein nettes Betreuungsmodell, aber sobald ein Elternteil ALGII bezieht, nicht mehr durchführbar ohne Probleme. Dann muss entweder Barunterhalt fließen oder UVG bezogen werden. Daher der Hausbesuch.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bambi

Zitat von: Sheherazade am 03. Oktober 2021, 12:27:10
Ein nettes Betreuungsmodell, aber sobald ein Elternteil ALGII bezieht, nicht mehr durchführbar ohne Probleme. Dann muss entweder Barunterhalt fließen oder UVG bezogen werden. Daher der Hausbesuch.

Nix davon trifft zu.
Kein Barunterhalt noch beziehe ich UVG

blaumeise

Wurdest du denn vorher schon mal angeschrieben vom JC bezüglich Unterhalt/UVG? Hat das JC versucht, das schriftlich mit dir zu klären?

Weil:
Zitat(4) Vor Durchführung eines Außendienstes sind alle Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung im JC selbst umfassend auszuschöp-fen. Bereits erfolgte Sachverhaltsermittlungen sind in der E-AKTEzu dokumentieren. In der E-AKTE und auch im Auftrag an den Au-ßendienst ist detailliert festzuhalten, aus welchen Gründen danach weiter Zweifel an den Anspruchsvoraussetzungen bestehen odereine Sachverhaltsklärung bisher nicht möglich war.
Aus den Fachlichen Weisungen

Dann kann es wohl nur noch darum gehen, ob dein Partner nicht doch gemeinsam mit euch zusammen in der Wohnung lebt. Besuche sind ja erlaubt, aber es geht um seinen gewöhnlichen Aufenthalt.

Sheherazade

Zitat von: Bambi am 03. Oktober 2021, 12:29:42
Nix davon trifft zu.
Kein Barunterhalt noch beziehe ich UVG

Wäre aber besser.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"