Haushaltgemeinschaft

Begonnen von asus1402, 06. Oktober 2021, 13:42:37

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asus1402

Ich muss Grundsicherung beantragen, kann im Haus von meiner Schwester ein möbliertes Zimmer mieten. Küche und Bad darf ich mitbenutzen.
Für Heizung, Nebenkosten und Strom muss ich eine Pauschale zahlen.
Jetzt meine Frage: zähle ich dann zum Haushalt meiner Schwester oder bin ich mein eigener Haushalt?

Sheherazade

Du solltest dein eigener Haushalt sein, schließlich hast du ja einen Untermietvertrag.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

asus1402

Das Haus gehört meiner Schwester.

Birgit63

Ja du musst mit deiner Schwester einen Untermietvertrag machen.

Sheherazade

Zitat von: asus1402 am 06. Oktober 2021, 13:58:24
Das Haus gehört meiner Schwester.

Dann eben einen Mietvertrag für das möbilierte Zimmer mit Küchen- und Badbenutzung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yavanna

 Ihr macht einen Mietvertrag wie in einer WG. Ihr unterstützt Euch nicht und wirtschaftet nicht zusammen.

asus1402

Was wäre dann, wenn meine Schwester Mietzahlung will, sondern nur die Nebenkosten?
Bedingung meiner Schwester ist, dass dafür Renovierungen am Haus, Putzen und Gartenarbeiten machen soll.

blaumeise

Bekommst du Hilfe zum Lebensunterhalt?

asus1402

Das einzige was ich derzeit bekomme ist eine Mini-Altersrente.

Yavanna

Seid Nicht so festgefahren auf Bruder und Schwester. 
Deine Schwester besitzt ein Haus und vermietet einen Teil davon. Da nicht abgetrennt, handelt es sich um eine WG. Wer der Mitbewohner ist, ist erst einmal zweitrangig

Sheherazade

Zitat von: asus1402 am 06. Oktober 2021, 17:32:07
Was wäre dann, wenn meine Schwester Mietzahlung will, sondern nur die Nebenkosten?
Bedingung meiner Schwester ist, dass dafür Renovierungen am Haus, Putzen und Gartenarbeiten machen soll.

Auf das Konstrukt solltest du nicht nicht unüberlegt einlassen, wenn du ohnehin Grundsicherung beantragen musst - wie du ja eingangs geschrieben hast. Was ist denn, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den Hausmeister machen kannst? Wird dir dann das Zimmer gekündigt?

Besser wäre ein ordentlicher Mietvertrag, für die Arbeiten am und im Haus findet sich bestimmt eine elegantere Lösung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

asus1402

Der Hintergrund zu diesem Konstrukt ist der, ob das Sozialamt es so akzeptiert.

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

asus1402

Das lassen wir erst einmal unberücksichtigt, es geht nicht um Unsummen.

blaumeise

Bei einer Altersrente steht dir ergänzende Sozialhilfe nach dem 4. Kapitel zu. Für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gilt: http://www.buzer.de/gesetz/3415/a206777.htm. Das würde ich mir mal genau durchlesen.

Daher solltet ihr unbedingt einen Mietvertrag abschließen, aus dem sich die Pflicht zur Mietzahlung ergibt. Hiermit:
Zitat von: asus1402 am 06. Oktober 2021, 17:32:07Was wäre dann, wenn meine Schwester Mietzahlung will, sondern nur die Nebenkosten?
Bedingung meiner Schwester ist, dass dafür Renovierungen am Haus, Putzen und Gartenarbeiten machen soll.
... schießt du dir, glaube ich, nur selbst ins Knie. Dass man als Mitbewohner auch im Haushalt mithilft, ist ja eigentlich selbstverständlich, zumal ihr beide Küche und Bad benutzt.