Arbeitszeit laut Vertrag nicht bezahlt.

Begonnen von Michi80, 04. Oktober 2021, 12:56:49

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Michi80

Guten Morgen,

folgende Problematik: Vor 2 Monaten habe ich meine Arbeitsstelle gekündigt. Im Vorfeld habe ich mir eine neue gesucht somit war ich nicht arbeitslos.

Mein "neuer" Arbeitgeber bezahlt mit nun nicht meine vertraglich festgehaltene Stundenanzahl.
Ich komme auf weniger Stunden was aber nicht an mir liegt sondern der Tatsache daß die Stationen die ich zum reinigen zugewiesen bekomme mit weniger Arbeitszeit ausgeschrieben sind.

Nun habe ich freundlich das Gespräch gesucht und darauf hingewiesen daß man mir die vertraglich zugesicherten Arbeitsstunden zu bezahlen hat- ich sag Mal so: mir wurde durch die Blume gesagt dann erfolgt die Kündigung in der Probezeit.

Meine Fragen sind jetzt:

Bin ich falsch informiert das man die festgehalten Arbeitsstunden nicht bezahlt bekommt?

Bekomme ich eine Sperrzeit im Arbeitsamt weil ich die vorherige Stelle selbst gekündigt habe?

Viele Grüße Michi

Sheherazade

Zitat von: Michi80 am 04. Oktober 2021, 12:56:49
Bin ich falsch informiert das man die festgehalten Arbeitsstunden nicht bezahlt bekommt?

Es kommt tatsächlich auf den Inhalt des Arbeitsvertrages an, auf die genauen Formulierungen.

Zitat
Bekomme ich eine Sperrzeit im Arbeitsamt weil ich die vorherige Stelle selbst gekündigt habe?


Du meinst, wenn du jetzt entlassen wirst? Nein, sollte nicht. Zur Not eben eine genau Erläuterung der Situation abgeben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michi80

Vielen Dank @Sheherazade der Wortlaut ist folgender:

Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 3 0 Stunden pro Woche.
Die tägliche Arbeitszeit (Beginn und Ende der Arbeitszeit mit Pausen) und ihre Lage richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und der betrieblichen Einteilung.

Ist das für dich jetzt besser einzuordnen?

Sheherazade

Zitat von: Michi80 am 04. Oktober 2021, 13:06:23
Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 3 0 Stunden pro Woche.

Also mal mehr und mal weniger. Gibt es eine genaue Angabe über die vereinbarten monatlichen Stunden? Bezahlt dir der AG jetzt weniger als 129 Stunden im Monat (= 30 x 4,3)?

ZitatWie kann ich meine monatlichen Arbeitsstunden berechnen?
Möchten Sie Ihre monatlichen Arbeitsstunden berechnen, können Sie die folgende Formel verwenden: (Tägliche Arbeitszeit in Stunden x Anzahl der Arbeitstage in der Woche) x 4,3 = Arbeitsstunden pro Monat.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michi80

Der von mir zitierte Wortlaut ist das einzige im Vertrag dazu.

Na toll, von weniger kann ich nicht leben und damit meine ich keine Luxusspirenzchen.

Sheherazade

Zitat von: Michi80 am 04. Oktober 2021, 13:14:29
Na toll, von weniger kann ich nicht leben und damit meine ich keine Luxusspirenzchen.

Von weniger als was? Bekommst du jetzt 129 Stunden im Monat bezahlt oder nicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michi80

Entschuldige bitte- nein die bekomme ich eben nicht, den Kollegen geht's genauso.
Diesen Monat waren es nur knapp 90 Stunden.

Gast50147

Zitat von: Michi80 am 04. Oktober 2021, 12:56:49
Nun habe ich freundlich das Gespräch gesucht und darauf hingewiesen daß man mir die vertraglich zugesicherten Arbeitsstunden zu bezahlen hat
Vertraglich zugesichert ist bezüglich der Arbeitszeitdauer eigentlich gar nicht.
Begriffe wie regelmäßig und durchschnittlich sind unbestimmte begriffe vor allem das da worauf du ja keinen Einfluss hast:
Zitat von: Michi80 am 04. Oktober 2021, 13:06:23und ihre Lage richten sich nach den betrieblichen Erfordernissen und der betrieblichen Einteilung.

Auf alle Fälle muss der AG dir den Lohn für geleistete Arbeitsstunden zahlen.
Im übrigen ist der AG zur Beschaffung von Arbeit verpflichtet.

Sheherazade

Zitat von: Michi80 am 04. Oktober 2021, 13:29:48Diesen Monat waren es nur knapp 90 Stunden.

Sollte es keine Zusatzklausel in deinem Arbeitsvertrag geben, geht das aber gar nicht. Du hast das Recht auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Stunden, auch wenn es nur eine Durchschnittsangabe der Wochenstunden ist. Falsche Kalkulationen oder Einsatzausfälle des AG hat nicht der AN zu vertreten, das ist Arbeitgeberrisiko.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Michi80

Lieben Dank- ich fotografiere den kompletten Vertrag später ab und lade ihn hoch- es steht wirklich nichts anderes dazu drin.


Sheherazade

Du kannst aber auch Rücksprache mit dem Arbeitsamt halten. Sollte es sich wirklich um vertragswidriges Verhalten des AG handeln, sind die wenigstens schon vorgewarnt, wenn du in der Probezeit entlassen wirst, weil du dagegen angehst. Außerdem interessieren die sich auch gerne (jedenfalls bei uns) für Abzocker-AG.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

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Gast50147

#11
Die rechtliche Durchsetzung ist die eine Seite der Medaille, dein Rausschmiss während der Probezeit wird die Folge sein. Also entscheide erstmal was in Frage kommt.
Der AG wird sich auf die Klausel "betriebliche Einteilung und betriebliche Erfordernisse" berufen.

Eine Sperrzeit bekommst du nicht wenn der AG dir kündigt, wohl aber wenn du selbst kündigst und danach ALG 2 beantragst.

Von Abzockerei durch deinen AAG kann keine Rede sein, solange er deine geleisteten Stunden korrekt bezahlt.
Ist das vielleicht eine Leihbude?

Michi80

Nein es ist keine Leihbude- ist ein konfessionsgebundenes KKH.

Ich bin Reinigungskraft, es gilt Tariflohn, der ist natürlich nicht üppig, es reicht aber für mich bei voller Stundenzahl.

Ich habe den Job gewechselt weil ich noch ein Kind habe welches ich betreuen muss.
Im alten Job hab ich im Dreischichtsystem gearbeitet, WE+Feiertage dies war nicht mehr machbar deswegen der Wechsel zu dem anderen Arbeitgeber in Dauerfrühschicht ohne We+Feiertagen.

Ich muss übrigens ALG1 beantragen, im "alten" Job hab ich durch Zuschläge mehr Geld gehabt, nur bringt das nix wen es nicht geht.
Wie gesagt den "alten" hab ich selbst gekündigt, deswegen ja meine Frage ob mir das wen eine Kündigung beim neuen Arbeitgeber in der Probezeit erfolgt für mich Konsequenzen hat.

Sheherazade

#13
Noch mal
Zitat von: Michi80 am 04. Oktober 2021, 13:06:23
Die regelmäßige durchschnittliche Arbeitszeit beträgt 3 0 Stunden pro Woche.
Am Ende des Monats müssen wenigstens 129 Stunden bezahlt werden. Es kann sogar sein, dass die Regelung unwirksam ist wegen Unklarheit und du Vollzeit bezahlt werden musst. Aber erst mal sehen, was dein AV so im einzelnen sagt.

Wenn es Tariflohn gibt, gibt es doch auch einen Tarifvertrag? Ein Tarifvertrag kann den AN besser stellen als die gesetzlichen Regelungen, aber niemals schlechter. Hat das Krankehaus auch eine Arbeitnehmervertretung? Dann mal dort nachfragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50147

Zitat von: Michi80 am 04. Oktober 2021, 12:56:49habe ich freundlich das Gespräch gesucht und darauf hingewiesen daß man mir die vertraglich zugesicherten Arbeitsstunden zu bezahlen hat- ich sag Mal so: mir wurde durch die Blume gesagt dann erfolgt die Kündigung in der Probezeit.

Sind alles gute Ratschläge. Aber zwischen diesen beiden Möglichkeiten muss er sich zuerst entscheiden >>> Anspruch durchsetzen - oder gehen
Das wurde ihm ja deutlich klar gemacht !!