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Mietfreies Wohnen

Begonnen von asus1402, 14. Oktober 2021, 14:47:54

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asus1402

Rein theoretisch könnte ich mietfrei wohnen, nur meine Lebensmittel zahle ich selbst.
Würde das beim Antrag auf Grundsicherung im Alter vom Sozialamt anerkannt werden?

Sheherazade

Was soll das Amt dagegen haben, keine Mietkosten zu zahlen?

Was ist denn mit der Wohnung deiner Schwester, die sie dir untervermieten wollte?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

asus1402

Das wäre die Alternative.
Die Sozialberatung der Caritas sagte heute zu mir, dass das Sozialamt nur einen Mietvertrag  mit einer Kaltmiete akzeptieren würde, kann mir aber keinen § dazu nennen.

Sheherazade

Die Alternative zum mietfreien Wohnen gegen Hausmeisterarbeiten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

asus1402

U.a auch. Gibt es denn im SGB XII eine Verpflichtung einen Mietvertrag zu haben?

Sheherazade

Nein, auch da nicht.

Du solltest deine Prioritäten mal feststecken, dann fällt dir die Wahl deines zukünftigen Wohnraums auch nicht so schwer. Vom Amt bist du ohnehin abhängig, möchtest du dich auch noch von anderen Menschen und deren Launen abhängig machen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

asus1402

Es geht mir erst einmal darum, dass der Antrag auf Grundsicherung ohne die KDU gewährt wird.
Im SGBXII gibt es § 42a, den ich leider nicht so richtig interpretieren kann.

Sheherazade

Was gibt es denn da zu interpretieren? Der genannte Pragraph ist schon recht umfangreich und wenn du keine Kosten der Unterkunft geltend machen möchtest, kommt der doch ohnehin nicht zum Tragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

blaumeise

Zitat von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 15:44:11
U.a auch. Gibt es denn im SGB XII eine Verpflichtung einen Mietvertrag zu haben?

Nur, wenn du dem Sozialamt gegenüber Mietkosten geltend machen willst.

asus1402

Ich will nur Nebenkosten angeben. weil es keine Kaltmiete gibt.

Sheherazade

Dann sollte es zumindest eine Kostenbeteiligungsvereinbarung geben anstatt eines Mietvertrages. Irgendwie musst du die von dir zu zahlenden Nebenkosten belegen können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

asus1402

Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung liegt vor, aufgeschlüsselt nach Strom, Heizung und Nebenkosten.

Sheherazade

Schön. Hat sich deine Eingangsfrage damit jetzt erledigt?

Zitat von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 14:47:54Rein theoretisch könnte ich mietfrei wohnen, nur meine Lebensmittel zahle ich selbst.
Würde das beim Antrag auf Grundsicherung im Alter vom Sozialamt anerkannt werden?

Oder verstehe ich wieder mal nur nicht, worauf du hinaus willst?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

asus1402