Mietfreies Wohnen

Begonnen von asus1402, 14. Oktober 2021, 14:47:54

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

asus1402

Rein theoretisch könnte ich mietfrei wohnen, nur meine Lebensmittel zahle ich selbst.
Würde das beim Antrag auf Grundsicherung im Alter vom Sozialamt anerkannt werden?

Sheherazade

Was soll das Amt dagegen haben, keine Mietkosten zu zahlen?

Was ist denn mit der Wohnung deiner Schwester, die sie dir untervermieten wollte?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

asus1402

Das wäre die Alternative.
Die Sozialberatung der Caritas sagte heute zu mir, dass das Sozialamt nur einen Mietvertrag  mit einer Kaltmiete akzeptieren würde, kann mir aber keinen § dazu nennen.

Sheherazade

Die Alternative zum mietfreien Wohnen gegen Hausmeisterarbeiten?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

asus1402

U.a auch. Gibt es denn im SGB XII eine Verpflichtung einen Mietvertrag zu haben?

Sheherazade

Nein, auch da nicht.

Du solltest deine Prioritäten mal feststecken, dann fällt dir die Wahl deines zukünftigen Wohnraums auch nicht so schwer. Vom Amt bist du ohnehin abhängig, möchtest du dich auch noch von anderen Menschen und deren Launen abhängig machen?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

asus1402

Es geht mir erst einmal darum, dass der Antrag auf Grundsicherung ohne die KDU gewährt wird.
Im SGBXII gibt es § 42a, den ich leider nicht so richtig interpretieren kann.

Sheherazade

Was gibt es denn da zu interpretieren? Der genannte Pragraph ist schon recht umfangreich und wenn du keine Kosten der Unterkunft geltend machen möchtest, kommt der doch ohnehin nicht zum Tragen.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

blaumeise

Zitat von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 15:44:11
U.a auch. Gibt es denn im SGB XII eine Verpflichtung einen Mietvertrag zu haben?

Nur, wenn du dem Sozialamt gegenüber Mietkosten geltend machen willst.

asus1402

Ich will nur Nebenkosten angeben. weil es keine Kaltmiete gibt.

Sheherazade

Dann sollte es zumindest eine Kostenbeteiligungsvereinbarung geben anstatt eines Mietvertrages. Irgendwie musst du die von dir zu zahlenden Nebenkosten belegen können.
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

asus1402

Eine Kostenbeteiligungsvereinbarung liegt vor, aufgeschlüsselt nach Strom, Heizung und Nebenkosten.

Sheherazade

Schön. Hat sich deine Eingangsfrage damit jetzt erledigt?

Zitat von: asus1402 am 14. Oktober 2021, 14:47:54Rein theoretisch könnte ich mietfrei wohnen, nur meine Lebensmittel zahle ich selbst.
Würde das beim Antrag auf Grundsicherung im Alter vom Sozialamt anerkannt werden?

Oder verstehe ich wieder mal nur nicht, worauf du hinaus willst?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

asus1402