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Antrag meiner ersten endgültigen Festsetzung aEKS -> Corona -> Einkommen ->?

Begonnen von Hansejunge, 04. Oktober 2021, 12:10:47

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Hansejunge

Hallo,

ich bin gerade dabei meine Unterlagen für die endgültige Festsetzung meines ersten Antrags mit aEKS einzureichen.

Gerade kam eine Nachricht, dass noch Kontoauszüge benötigt werden und der Hinweis, dass ich aufgrund von §67 Abs. 4 einen Antrag zur abschließenden Berechnung stellen muss, sonst bleibt es nur bei der Einreichung der Unterlagen und das war es dann.

Ich werde einen Antrag stellen zur endgültigen Festsetzung, aber:

ist das nicht ein Freibrief, dass man soviel als Selbständiger "schwarz" verdienen kann und will in der Coronazeit mit Sonderregelung §67? Man gibt meinetwegen in der vorläufigen Prognose aEKS 200 Euro Verdienst pro Monat an, macht dann 1000 Euro pro Monat und stellt einfach keinen Antrag, das alles endgültig berechnet wird?

So "dumm" kann das doch nicht sein, oder?


Rico

Bei 1000€ Gewinn , also die Brutto Einnahme eines Selbstständigen, keinen Antrag auf abschließende Berechnung zu stellen und eine Nachzahlung vom JC auszuschlagen, wäre tatsächlich dumm. :grins:

crazy

Hansejunge, Du hast es erfasst. Jeder kann sich vorab ausrechnen ob es für ihn Sinn macht abschließende Berechnung zu fordern. Macht man dann eben nur, wenn man noch Nachschlag bekommen müsste.

Yavanna

Der Zug ist allerdings abgefahren, da alle BWZ mit Beginn ab Mai 2021 wieder endgültig beschieden werden.