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Rückzahlung Volljährige ALG2, Einrede

Begonnen von 123, 04. Oktober 2021, 19:17:27

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123

Hallo, ich hab eine Frage zu einer ALG2-Rückzahlung meiner Tochter.
Sie ist nach der Schule umgezogen und hat sich ohne mein Wissen in einer anderen Stadt umgemeldet, wo sie ihre Ausbildung anfing. Eigentlich war es so abgesprochen, dass sie es mit mir absprechen soll, wann sie sich ummeldet, damit ich sie hier abmelden kann aber erst wollte sie nur in Urlaub/Ferien nach der Schule dort im Ort bei Freunden sein. Nun hatte sie sich aber zwischenzeitlich doch schon umgemeldet, ich wusste das nicht und hatte beim Jobcenter angegeben, dass sie noch im Juli und August hier bei mir wohnt. Daraufhin kam ab September die neue Berechnung des ALG2. Nun bekam sie aber vom Jobcenter ein Schreiben an ihre neue Adresse (woher wissen die die?), wo drin stand, dass sie ihre Meldebescheinigung vorzeigen soll. Schon merkwürdig, dass sie das gerade jetzt fragen, es sieht alles so aus, als wisse das JC schon, wann sie sich wo um/angemeldet hat. Jedenfalls ist auf ihrer Meldebscheinigung schon ein Datum vor Juli drauf, wo sie sich schon umgemeldet hatte, mir aber vergessen hat, Bescheid zu geben, weil sie sehr viele Formulare und Anträge zu stellen und zusammen zu tragen hatte, dazu noch Unterhaltsstress mit dem Vater etc. es war jedenfalls alles sehr viel neben der Ausbildung und sie hat es halt vergessen. Nun fordert das Jobcenter Geld von ihr zurück, weil wir für Juli und August noch Geld vom JC bekamen.

Nun fordert das JC für Juli und August ihren Anteil zurück. Aber im Juli hat sie ja garkein anderes Geld irgendwo her bekommen, da stand ihr doch das Geld vom JC auch zu? Sie hat die Schule im Juni/Juli diesen Jahres beendet und im August eine Ausbildung angefangen.
Wie ist das mit "Einrede stellen" was ist das genau? Meine Tochter war 18, als wir das Geld für Juli und August bekamen. Aber besagt die "Einrede" nicht, dass sie nur bis zu ihrem vorhandenen Vermögen die Rückforderung zurückzahlen muss? Sie hat kein Vermögen, nur Ausbildungsvergütung, Kindergeld und Unterhalt, und zahlt Miete und alle normalen Ausgaben wie ein Erwachsener.

Was müssen wir/sie jetzt tun?

Danke euch, Lg
Liebe Grüße

crazy

Von einer volljährigen Peraon kann man erwarten, dass sie weiß was sie tut...
Du hast das Geld für sie vereinnahmt und was damit gemacht? Sie war ja nicht zu hause.

Zwar kommt es nicht auf den Meldeort an, allerdings war sie tatsächlich am Meldeort. Dort hätte sie Alg2 beantragen müssen für die Zeit.(mal abgesehen von Urlaub für 1 oder 2 Wochen, das zählt nicht)

Nehme an es gibt erstmal eine Anhörung an Dich und Tochter?
Schreib wie es war und dann muss das neu gerechnet werden. Es geht ja bur um Regelsatz Kind, Du hättest eh komplette Wohnung. Aber im Gegenzug hattest Du das Kindergeld dann ja,quasi auch nicht.

123

Verstehe deine Antwort nicht richtig.

Ja, ich hatte das Geld für Juli und August und habe damit genauso die Rechnungen wie Miete, Strom, Telefon, Kleidung, Apotheke, Ticket zum Ausbildungsort usw. bezahlt für meine Tochter wie sonst auch, diese Kosten sind ja nicht weniger geworden.

"..Zwar kommt es nicht auf den Meldeort an, allerdings war sie tatsächlich am Meldeort. Dort hätte sie Alg2 beantragen müssen für die Zeit.(mal abgesehen von Urlaub für 1 oder 2 Wochen, das zählt nicht).."

Und was heisst das? Nur weil sie am falschen Ort war, muss sie das komplett zurück zahlen? Kann ich mir nicht vorstellen, denn hatte sie nicht trotzdem Anspruch auf ALG2, zumindest für Juli, da sie da ja kein anderes Einkommen hatte? Können das die Jobcenter nicht unter sich ausmachen? Sie hat ja quasi (für Juli) nur vom falschen JC das Geld bekommen aber doch nciht generell zu Unrecht?

Für August müssen wir wohl zurückzahlen? Da hatte sie Ausbildungsvergütung. Aber was ist mit der Einrede, da brauche ich Infos, die besagt, dass eine Überschuldung von jungen Erwachsenen vorbeugen will. Und darum - nein, nicht von jedem Erwachsenen kann man erwarten, dass er weiß, was er tut, erst recht nciht, wenn es gerade 18-jährig Gewordene sind, die mit sowas noch nie zu tun hatten.

Liebe Grüße

crazy

Sie ist im Alg2 Bezug ohne Zustimmung umgezogen!
Meldeversäumnis OA kommt hinzu!
Ihr hätte für Juli Alg 2 gezahlt werden können am neuen Wohnort abzüglich U25 Regelung für ohne Zustimmung umgezogene , aber nur die Differenz die ihr noch fehlte zum Kindergeld und Barunterhalt.
Da deine Tochter nicht zu hause im Juli war...???
Nein, die JC machen das leider nicht untereinander aus.

Strom und Telefon von deinem Regelsatz, Miete für deine Wohnung muss nicht anteilig zurück, nur neuer Änderungsbescheid mit voller Miete bei Dir.

Klar kann Töchterlein Ratenzahlung beantragen, sie hat ja Einkommen durch Ausbildung.
Eigentlich müsste wenn Du ihr kein großzügiges Taschengeld überwiesen hast im Juli noch locker halber RS von ihr übrig gewesen sein. Sie hat ja nicht bei dir den Kühlschrank geplündert

123

Der Kühlschrank ... ist aber auch das Einzige, was sie nicht in Anspruch nehmen konnte und von dem bisschen Geld ist da trotzdem nichts übrig, so viel ist das ja nun nicht. Dafür hatte ich aber Apothekenkosten mehr als im Regelsatz für vorgesehen ist (der kommt bei chronisch kranken Kindern bei weitem nicht hin) und Fahrkarten bezahlt, sie hatte Bewerbungsgespräche für die Ausbildung, da hat ein einziges Ticket einfache Fahrt schon 70,- gekostet, also quitt, kein Geld vom RS übrig.

Ok ohne Zustimmung umgemeldet...das wusste ich nicht.. ok.

Wie ist das jetzt, wenn ihr ALG2 für Juli hätte gezahlt werden "können" und sie war auch im Alg2-Bezug beim JC gemeldet, wieso muss sie das dann zurückzahlen, sie hatte Anspruch darauf. Wenn sie das jetzt hier zurückzahlen soll, dann müsste sie dort bei sich jetzt in dem JC einen Antrag auf Kostenübernahme stellen oder wie soll das jetzt laufen? Weil aus eigener Tasche bezahlt sie das nicht, da sie Anspruch hatte und im Bezug war.

"..Strom und Telefon von deinem Regelsatz, Miete für deine Wohnung muss nicht anteilig zurück, nur neuer Änderungsbescheid mit voller Miete bei Dir..."
Was meinst du damit? Einen neuen Bescheid hatte ich schon gleich im Juli/August geschickt bekommen, wo ab September nur noch für uns (übriggebliebene 2 Personen) die neue Berechnung drauf ist.


Es wäre nett, wenn du auch auf meine schon mehrmals gestellte Frage nach der Einrede was sagen würdest, was ist das genau?
Liebe Grüße

Deadpool

Wo hat sie denn nun wirklich gewohnt? Wenn es noch bei dir war und sie nur normale Vorstellungen hatte usw.: wie konnte sie sich ummelden, Wohnung, Adresse und Vermieterbescheinigung für die Ummeldung fallen doch nicht vom Himmel? Insbesondere, d sich der Wohnungsgeber strafbar macht, wenn er die Bescheinigung falsch ausfüllt?

ZitatWird die Bescheinigung nicht oder nicht richtig ausgestellt, kann mit einem Bußgeld von bis zu 1.000,00 € belegt werden. Noch höher wird die Strafe für diejenigen, die jemand eine Wohnanschrift anbieten, ohne dass dieser dort tatsächlich einzieht oder einziehen möchte. Dann werden bis zu 50.000 € fällig.

https://petri-hausverwaltungen.de/wohnungsgeberbescheinigung-nach-%C2%A7-19-bundesmeldegesetz/

Minderjährigenhaftung greift nicht, sie ist zum Zeitpunkt, zu dem die Schulden entstanden sind, bereits volljährig gewesen.

Wäre die Überzahlung überhaupt so hoch? Die Miete ist dann voll drin Bedarf und sie hatte für den Regelsatz doch bestimmt Kindergeld und Unterhalt?

123

#6
Also ich halte fest:

Einrede heisst also, wenn die Minderjährige volljährig wird, kann man die Rückforderungen vom JC, die eventuell während der Minderjährigkeit angefallen sind, fallen lassen, falls die dann 18-Jährige kein Vermögen besitzt, was in vielen Fällen der Fall sein dürfte.

Gut zu wissen.
Liebe Grüße

Deadpool

Ihr Konto war am Tag der Volljährigkeit auf Null oder im Minus?

Fettnäpfchen

123

Zitat von: crazy am 04. Oktober 2021, 20:06:55Meldeversäumnis OA kommt hinzu!
Zitat von: crazy am 04. Oktober 2021, 20:06:55Miete für deine Wohnung muss nicht anteilig zurück, nur neuer Änderungsbescheid mit voller Miete bei Dir.
Naja das kommt darauf an wie das JC damit umgeht dass
a) keine OA beantragt wurde
Zitat
folgen ungenehmigter Ortsabwesenheit
Eine nicht genehmigte Ortsabwesenheit führt grundsätzlich zu einer Aufhebung der ALG II-Bewilligung für die Dauer derselben.
(Heisst komplett zurückzahlen was vom JC geleistet wurde)
und b) ob es dann berücksichtigt das es um Stellensuche und eine Ausbildung ging.
ZitatDiese Zustimmung des persönlichen Ansprechpartners des Jobcenter muss vor dem Beginn der Ortsabwesenheit beantragt werden und vorliegen.
ZitatAuch für Personen, die zwar erwerbsfähig (§ 8 SGB II) und Leistungsberechtigt (§ 7 SGB II) sind und in keinem Beschäftigungsverhältnis stehen, aber trotzdem den Vermittlungsbemühungen des JC nicht zur Verfügung stehen (müssen) (z.B. Mutterschutz, Kind unter 3 Jahren, Schul- bzw. Berufsschulpflicht, Ausbildung nach § 7 Abs. 6 SGB II), gelten die übrigen Bestimmungen der EAO nicht, denn diese Personen sind auch nicht Arbeitslos i.S.d. SGB II.
Da könnten die Urlaubstage durchaus negativ ausgelegt werden.
Quelle
Ratgeber Ortsabwesenheit

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