Mitwirkung, obwohl ich eigenes Geld verdiene

Begonnen von Rosegirl, 05. Oktober 2021, 16:52:45

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crazy

OK, hast Du die Berechnungsbögen dazu zur Hand?
Die SB muss ja ihre Forderungen belegen können.

Fettnäpfchen

Rosegirl

Zitat von: Rosegirl am 22. Oktober 2021, 12:38:12Ich würde am liebsten einen Anwalt hinzuziehen, da ich es langsam frech finde.
Wenn du einen RA hast der im SGB 2 bewandert ist solltest du das machen. Da reicht dann uU schon der Briefkopf damit SBlein nachdenkt. Eine Beschwerde würde ich zudem auch gleich mit in Auftrag geben. Sollte aber wirklich im SGB 2 bewandert sein sonst könnte alles mögliche passieren......

MfG FN
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Rosegirl

Ja, und ich hab auf das Anschreiben von damals.

Sie wollen das Geld von 07/08 zurück, da hier mein Ausbildungsgehalt vermerkt ist.

Ich habe aber Anfang August meine Gehaltsabrechnung und den AV denen zugeschickt. Sie müssten daher wissen, dass ich ab 07 bereits Gehalt bekommen habe.

Zudem müsste ihr damals schon bewusst sein, dass ich nicht mehr zur Bg gehöre, weil ich Einkommen habe und sie mich daher nicht mitberechnen darf. Dennoch wird mein Gehalt immer noch als Einkommen angerechnet.

Soll ich da jetzt einen Widerspruch einlegen? Ich hab ihr ja bereits erklärt, weshalb ich kein Teil der BG mehr bin, aber ohne Erfolg.

crazy

Wie viel hast Du denn noch bekommen???
Wenn das Azubi Gehalt zu Grunde gelegt wurde hat man bei hohem Azubi Gehalt ggf dein Kindergeld deinen Eltern zugerechnet?
Hast Du damals eine Vetänderungsmiiteilung geschickt ?

BigMama

Ich empfehle auf wie Fettnäpfen, den Gang zu eine Rechtsanwalt, falls dir das Vorgehen nicht schlüssig ist. Du kannst den Berechnungsbogen hier anomymisiert hochladen. Vielleicht findet sich dort ein Fehler.
Zitat von: Rosegirl am 22. Oktober 2021, 16:46:36Soll ich da jetzt einen Widerspruch einlegen?
Wenn es nur einen Anhörung ist, kannst du keine Widerspruch einlegen. D.h. du kannst schon aber der wird als unzulässig verworfen.

Bei einem Bescheid empfehle ich zur Fristwahrung auf jeden Fall einen Widerspruch.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Rosegirl

@crazy: Ich habe ab Juli meine Vollzeitstelle begonnen und dann Ende Juli normales Gehalt bekommen. Meine erste Gehaltsabrechnung haben Sie auch bekommen! Sogar 2x.
Sie haben trotz vorliegen eines AV und Gehaltsabrechnung zwei Monate mit Azubigehalt angerechnet, aber die weiteren Monate richtig.

Da ist nichts mit Kindergeld oder so angegeben.

@BigMama: Ich werde es mal später hochladen.

Maunzi

Die Überzahlung der jeweils 70€ die du vor einigen Posts genannt hattest wegen der Differenz von Azubigehalt zu normalem Gehalt müsste logischerweise erstattet werden.
Wenn du aus der BG wegfällst und eine eigene begründest, müsstest aber deinen Eltern / deinem Vater deinen Mietanteil bezahlen - dieser wird natürlich bei ihm aus dem Bescheid rausgekürzt, da du ja weiterhin dort wohnst nur eben das JC nicht für dich aufkommt.

Sprich: einmal die Miete mit allem drum und dran durch die in der Wohnung lebenden Personen aufteilen (Pro Kopf Prinzip) und dann weißt du was du abtreten musst.

Kann es sein, dass genau das verlangt und gekürzt wird? Das wäre nämlich (auch wenns auf Schlamperei des JC basiert) rechtens.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)