Mitwirkung, obwohl ich eigenes Geld verdiene

Begonnen von Rosegirl, 05. Oktober 2021, 16:52:45

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Rosegirl

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum, weil ich aktuell ein Problem habe.
Ich bin 24 Jahre alt und werde in 2 Wochen 25 Jahre alt. Zurzeit lebe ich mit meinen Eltern in einer Wohnung. Mein Vater erhält Alg 2 und meine Mutter arbeitet und ich verdiene nach meiner bestandenen Ausbildung seit 07/2021 Geld und zuvor habe ich Ausbildungsgehalt bekommen. Nachdem ich meine Ausbildung abgeschlossen habe, hab ich meine erste Gehaltsabrechnung mit dem neuen Gehalt an das Jobcenter gesendet. Dann kam die Aufforderung, dass ich meinen Arbeitsvertrag schicken soll - gesagt getan, obwohl ich nicht happy damit war. Dann kam letzte Woche ein Brief, dass ich meine Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate inkl. Kontoauszügen zusenden soll. Dabei habe ich meines Wissens, meine Gehaltsabrechnungen bereits geschickt gehabt. Ich verstehe jedoch nicht, warum sie von mir noch Kontoauszüge verlangen?! Sie haben doch bereits meinen Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen. Können sie das verlangen, wenn ich gar keine Leistungen beziehe und ab 25 Jahren bin ich doch sowieso aus der Bedarfsgemeinschaft raus oder liege ich falsch?

Ich wäre froh, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank!

BigMama

Könntest du den Brief mal anonymisiert hochladen, damit der Grund der Anforderung lesbar ist?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Rosegirl

Da steht folgendes:

Sie beziehen derzeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Es ist zu überprüfen, ob und inwieweit für Sie ein Anspruch auf Leistungen besteht bzw. bestanden hat.

Folgende Unterlagen bzw. Angaben werden hierzu benötigt:

Gehaltsabrechnung Juli 2021 bis September 2021 mit den entsprechenden Kontoauszügen bezüglich des Zufluss ihres Gehalts.


crazy

Mhhh, da Du keine Leistungen beziehst... Es genügt die erste EK Abrechnung nebst Kontoauszug Zufluss.

Rosegirl

Die erste Abrechnung von Juli 2021 haben sie bereits sowie meinen Arbeitsvertrag, den ich nach langer Diskussion mit der Dame eingesendet musste, da sie mit Kürzung der Leistungen meines Vaters gedroht hat. Laut Auskunft muss ich mitwirken und ALLES offen legen, weil ich mit meinen Eltern zusammen lebe. Stimmt das? Und ab 25 Jahren dürfen sie sowieso nichts mehr von mir verlangen, wenn ich es korrekt verstanden habe.

Also komm ich nicht drum herum meinen Kontoauszug zu schicken? Dürfte ich theoretisch gesehen, alles ausser dem Gehalt schwärzen?

crazy

Sobald Du so viel verdienst, dass Du keine Leistungen mehr oben drauf benötigst bist Du raus aus der BG. Dann wirst Du auf dem Bescheid deiner Eltern nur noch als Zählperson für KdU aufgeführt.
Also ja, ersten Zufluss EK mittels Kontoauszug. Und dann ist Schluss

Rosegirl

Ich benötige seit meiner Ausbildung keine Leistung mehr und habe auch nie was erhalten. Erst Recht bekomm ich durch meine Stelle genug Geld, dass ich keine Leistung brauche. Können die das verlangen, nur weil mein Vater Alg 2 bezieht? Ich fühl mich irgendwie verarscht, weil sie mich die ganzen Zeit als BG zählen -.-

Die Dame an Telefon meinte, dass ich erst ab dem Tag wo ich 25 werde aus der BG bin und davor alles offen legen muss.

Dann werd ich nur den ersten Kontoauszug, die Ausgaben geschwärzt zuschicken, da sie eigentlich den Rest haben. Könnte mein Vater Probleme bekommen, wenn die der Meinung sind, dass das nicht reicht?

crazy

Nein. Die/der SB ist bischen begriffsstutzig.
Notfalls meldest Du Dich noch mal.

blaumeise

Zitat von: Rosegirl am 05. Oktober 2021, 18:05:29Ich benötige seit meiner Ausbildung keine Leistung mehr und habe auch nie was erhalten. Erst Recht bekomm ich durch meine Stelle genug Geld, dass ich keine Leistung brauche.

@Rosegirl: Seit du keine Leistungen mehr benötigst gehörst du nicht mehr zur BG und hast mit dem JC nichts weiter zu tun, außer dass du bei den KdU auf dem Bescheid deiner Eltern mitgezählt wirst. @crazy hat recht. Du kannst dich dabei auf § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II berufen: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37292.htm

Hier steht es noch genauer, in den Fachlichen Weisungen der BA. Unter dem Punkt "Unter 25-jährige Kinder in einer BG", Randziffer 7.77: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba015897.pdf

Rosegirl

Im Bescheid den mein Vater erhalten hat, hab ich gesehen, dass für die Monate 07/21 und 08/21 noch mein Ausbildungsgehalt als Einkommen gewertet wurde und dass ich einen Bedarf von 70€ hätte. Ich hab aber bereits ab 07/21 normales Gehalt bekommen und sie müssten es doch eig. wissen, da mein Arbeitsvertrag vorliegt.

In einem Bescheif, welches 1 Woche später eingekommen ist, bin ich in den Monaten 09/21 und 10/21 mit meinem normalen Gehalt angezeigt. Aber im Monat 09 und 10 mit einem Bedarf von 0. Ab November tauche ich gar nicht mehr auf :-D

Irgendwas ist doch falsch bei den Berechnungen.

Deadpool

Zitat von: Rosegirl am 05. Oktober 2021, 21:02:46Ich hab aber bereits ab 07/21 normales Gehalt bekommen

Wann wurde der erste volle Lohn ausgezahlt?

Rosegirl


Deadpool

Dann antworte, dass es für das Verlangen keine Grundlage gäbe, da du bekanntermaßen deinen Lebensunterhalt selbst verdienst und entgegen der Aussage im Schreiben eben nicht Leistungen beziehst und die Unterlagen für die Monate xx bereits vorliegen würden.

Rosegirl

Ich war heute bei einem SB-Mitarbeiter und ich fühl mich echt unverstanden.

Auf meine Fragen hin, kam die Antwort, dass ich doch Leistungen beziehe und deshalb der BG angehöre. Als ich darauf hin gesagt habe, dass ich unter 25 bin und mein eigenes Einkommen seit Monaten habe, kam nur: Dennoch gehören sie der BG an undzwar bis Sie ausziehen. Trotz dass ich auf den SGB hingewiesen habe. Auf meine Nachfrage, ob ich ab 25 immer noch Teil der BG bin, kam auch nur ein Ja. Ich hab wirklich lange versucht zu erklären, dass ich keine Leistungen beziehe, aber irgendwie will man das nicht verstehen. Dann wurde mir gesagt, dass ich nicht darüber diskutieren soll und das machen soll, was da steht und mein Vater dann keine Leistung mehr erhält.

Ich bin echt genervt .. und was nun? 😒 Es kann doch nicht sein oder liege ich falsch?

Deadpool

Nichts. Einfach nichts. Was können sie dir denn tun, wenn du keine Leistungen beziehst? Sie dir versagen?