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Wie viel Euro beträgt die Bruttokaltmiete?

Begonnen von Dino97, 10. Oktober 2021, 16:11:03

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Dino97

Hallo,

das Jobcenter übernimmt regulär 476€ Bruttokaltmiete + angemessene Heizkosten. Die Kaltmiete meiner neuen Wohnung beträgt 450€ Nettokaltmiete + 100€ Nebenkostenvorauszahlung, also eine monatliche Gesamtmiete von 550€.
Trotz dessen, dass ich kurz vor der Räumungsklage stehe und bereits eine Nachfrist vom Anwalt bekommen habe, weigert sich das Jobcenter die Umzugskosten und die Miete der neuen Wohnung zu übernehmen.
Wie viel € müssten sie monatlich übernehmen?

Lohnt es sich ein Eilverfahren beim Sozialgericht zu beantragen?

Anbei die Nebenkostenabrechnung der Vormieterin.

https://www.dropbox.com/s/3go8y9h2p6pgw4m/IMG_7639.jpg?dl=0

Yavanna

Ich habe jetzt nur kurz überflogen, aber ohne Heizkosten sind etwa 472 für NK ausgewiesen. Das wären ca 40 pro Monat.
450 km + 40 = 490 BKM
Da ich nicht weiß, wo du lebst,  musst du die Grenze selber raus lesen
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html

Ob das JC sich auf die Argumentation einlässt  :weisnich:

Dino97

Die Grenze für meinen neuen Wohnort beträgt 476€ Bruttokaltmiete.

crazy

Bruttokalt wäre Kaltmiete plus Versicherungen, Grundsteuer

Heizkosten wären Heizöl plus Schornsteinfeger plus Heizungswartung.
Überschlagen wären also von der Gesamtmiete etwa 53 Euro Heizkosten/Monat, deine Bruttokaltmiete 497 Euro.

Da es bei Dir hauptsächlich darum geht, dass Du ausziehen musst, muss das JC Umzugskoste sowieso übernehmen.

Wenn es ganz blöd kommt müsstest Du max 21 Euro aus dem Regelsatz selbst bezahlen.

Da Heizöl gerade teuer ist( sttat wie im April 2021 55 cent müssen wir gerade für 80 cent tanken) könnte eine Nachzahlung drohen in 2022!

Yavanna

Denk dran, bei unangemessen KDU zahlst du nicht nur monatlich drauf, sondern bleibst auch auf Nachzahlungen sitzen

Dino97


Der Vermieter wurde um ein paar Tage Geduld gebeten, (bis kommenden Freitag), damit das Jobcenter neu prüfen und entscheiden kann. Daraufhin kam diese Antwort, die ich nicht in Ordnung finde:

,,
Guten Abend Frau X,

ich muss Ihnen leider sagen dass ich über Ihre Leichtigkeit, mit der Sie die Vermietungsgeschichte angehen, irritiert bin.

Ich habe Ihnen ein Muster gezeigt, nach welchem ich die Kosten der Wohnung über die Periode 1. Juni – 31. Mai abrechne. Wie kommen Sie darauf, diese Abrechnung auf Sie zu übertragen? Wenn Sie die Waschmaschine nicht benutzen, warum sollten Sie dafür bezahlen, ich werde Ihnen keine Kosten aufhalsen, die Sie nicht zu tragen haben. Weiter fragen Sie nach dem Strom von 25 €. Diese Kosten werden doch auf dem Antrag des Job-Centers abgefragt, ,,nicht allg. Strom für z.B. Treppenhausbeleuchtung", was ist das? Für mich ein Anhaltswert. Warum fragt das Jobcenter so was ab wenn sie es sowie nicht bezahlen.
Für mich ist die ganze Sache Suspekt, Warum muss ich meine Miete aufgliedern in Kosten die mich nicht interessieren, (Möblierung, Kaltwasser, Müllgebühren), es sind doch variable Kosten, ebenso wie die Heizung. Weiß ich heute was das Heizöl im Frühjahr nächstes Jahr kostet?

Liebe Frau X,
so leid es mir tut, Sie müssen mir bis Morgen Nachmittag, spätestens 14.30 Uhr sagen ob Sie die Wohnung mieten oder nicht. Ich muss die Anzeige aus Immoscout herausnehmen sonst kostet mich die Sache weitere 109 €, und den ganzen Ärger mit den Interessenten dazu. Sie wissen, dass ich in .... noch eine Wohnung bereits vermietet habe, und die Möbel zum Teil austauschen muss. Die Wohnung hat eine Studentin gemietet und freut sich über alles was sie nicht herschleppen muss.

Wenn Sie wirklich an der Wohnung interessiert sind, klären Sie bitte die Sache mit Ihrer Sachbearbeiterin beim Jobcenter ab, ich kann beim besten Willen nicht länger zuwarten, und dann letztendlich doch die Absage zu bekommen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und erwarte Ihren Anruf bis spätestens 14.30 Uhr morgen Nachmittag"

crazy

Paragraph 22:

(10) Zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 1 Satz 1 ist die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze zulässig. Dabei kann für die Aufwendungen für Heizung der Wert berücksichtigt werden, der bei einer gesonderten Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und der Aufwendungen für Heizung ohne Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall höchstens anzuerkennen wäre. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.