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Vermieter macht starken Druck, Jobcenter hat die Wohnung/Umzug nicht bewilligt

Begonnen von Dino97, 11. Oktober 2021, 01:35:20

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Dino97

Hallo,

ich bin sehr verzweifelt. Das Jobcenter hat die Wohnung, die ich beziehen könnte, nicht bewilligt. Ich habe bereits vor Anwalt eine zweite Nachfrist bekommen und als Nächstes droht die Räumungsklage. Ich habe deswegen den Vermieter noch um ein paar Tage Geduld gebeten, bis ich mit dem Jobcenter verhandelt habe. Er schrieb mir folgenden Text, den ich sehr unverschämt finde. Nun vergeht mir die Lust, die Wohnung überhaupt zu beziehen. Soll ich ihm trotzdem zusagen und den Rest der Miete selbst bezahlen?!

Der Vermieter wurde um ein paar Tage Geduld gebeten, (bis kommenden Freitag), damit das Jobcenter neu prüfen und entscheiden kann. Daraufhin kam diese Antwort, die ich nicht in Ordnung finde:

,,
Guten Abend Frau X,

ich muss Ihnen leider sagen dass ich über Ihre Leichtigkeit, mit der Sie die Vermietungsgeschichte angehen, irritiert bin.

Ich habe Ihnen ein Muster gezeigt, nach welchem ich die Kosten der Wohnung über die Periode 1. Juni – 31. Mai abrechne. Wie kommen Sie darauf, diese Abrechnung auf Sie zu übertragen? Wenn Sie die Waschmaschine nicht benutzen, warum sollten Sie dafür bezahlen, ich werde Ihnen keine Kosten aufhalsen, die Sie nicht zu tragen haben. Weiter fragen Sie nach dem Strom von 25 €. Diese Kosten werden doch auf dem Antrag des Job-Centers abgefragt, ,,nicht allg. Strom für z.B. Treppenhausbeleuchtung", was ist das? Für mich ein Anhaltswert. Warum fragt das Jobcenter so was ab wenn sie es sowie nicht bezahlen.
Für mich ist die ganze Sache Suspekt, Warum muss ich meine Miete aufgliedern in Kosten die mich nicht interessieren, (Möblierung, Kaltwasser, Müllgebühren), es sind doch variable Kosten, ebenso wie die Heizung. Weiß ich heute was das Heizöl im Frühjahr nächstes Jahr kostet?

Liebe Frau X,
so leid es mir tut, Sie müssen mir bis Morgen Nachmittag, spätestens 14.30 Uhr sagen ob Sie die Wohnung mieten oder nicht. Ich muss die Anzeige aus Immoscout herausnehmen sonst kostet mich die Sache weitere 109 €, und den ganzen Ärger mit den Interessenten dazu. Sie wissen, dass ich in .... noch eine Wohnung bereits vermietet habe, und die Möbel zum Teil austauschen muss. Die Wohnung hat eine Studentin gemietet und freut sich über alles was sie nicht herschleppen muss.

Wenn Sie wirklich an der Wohnung interessiert sind, klären Sie bitte die Sache mit Ihrer Sachbearbeiterin beim Jobcenter ab, ich kann beim besten Willen nicht länger zuwarten, und dann letztendlich doch die Absage zu bekommen.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und erwarte Ihren Anruf bis spätestens 14.30 Uhr morgen Nachmittag"

Auszug Mietvertrag: https://www.dropbox.com/s/bzim50wxy1p8n83/IMG_7907.PNG?dl=0

Nebenkostenabrechnung Vormieterin: https://www.dropbox.com/s/3go8y9h2p6pgw4m/IMG_7639.jpg?dl=0

Mietbescheinigung: https://www.dropbox.com/s/q2qwldk57wkd2bb/IMG_7906.PNG?dl=0


crazy

Tja, sag jetzt endlich zu und gut ist.
Die Vermieterbescheinigung kann nachgereicht werden.
Wenn die neue Vermieterin einfach nur unten Gesamtvorauszahlung einträgt und nur ja bei den von ihr umgelegten Kosten reicht das.
Mache ich immer so, ich habe weder Lust noch Zeit das Einzeln auszurechnen. Gab noch nie Probleme damit

Gast50147

Zitat von: crazy am 11. Oktober 2021, 07:46:58Tja, sag jetzt endlich zu und gut ist.
Auch meine Meinung. Der VM will doch nur wissen wie er dran isst. Der Brief ist nicht unverschämt, im Gegenteil er ist sogar recht verständnisvoll.

crazy

Hier noch der passende Absatz im Paragraph 22
(10) Zur Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 1 Satz 1 ist die Bildung einer Gesamtangemessenheitsgrenze zulässig. Dabei kann für die Aufwendungen für Heizung der Wert berücksichtigt werden, der bei einer gesonderten Beurteilung der Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und der Aufwendungen für Heizung ohne Prüfung der Angemessenheit im Einzelfall höchstens anzuerkennen wäre. Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.

So und jetzt Mietvertrag festzurren!

Dino97

Danke für die Antworten. Leider kann ich ohne das ok vom Jobcenter nicht zusagen, da ich dann auf den kompletten Umzugskosten sitzen bleibe, die Differenz der Miete bezahlen muss und die Nebenkostennachzahlungen werden nicht übernommen. Der Vermieter hat mir unterstellt, dass ich mir einen Vorteil dadurch erschaffe, durch diese Mietbescheinigung.


https://www.dropbox.com/s/hickdwsmkdkaqj6/IMG_7981.PNG?dl=0

crazy

Manno, wie oft noch?
Du musst umziehen daher muss das JC die Umzugskosten bezuschussen!

Dass eventuell die Wohnung zu teuer ist hat mit dem notwendigen Umzug erstmal nichts zu tun.


Exakt so sollte es auch im Schreiben vom JC zu deiner Vorlage des MV und dem Antrag auf Umzugskosten stehen.

Dino97

Mir wurde das aber von der Geldleistung und meiner Sachbearbeiterin so gesagt, dass sie nichts für den Umzug übernehmen, sobald die Wohnung nur 1€ teurer ist, als angemessen. Sie kennen meine Dringlichkeit und es interessiert sie einfach nicht. Und ich habe es schriftlich, dass sie für den Umzug nichts übernehmen.



Saskia

Dann bleibst Du wohl in der alten Wohnung und hoffest, dass Dich der Vermieter nicht raußschmeißen kann. Stress ist vorprogrammiert.

Gast50147

Eine Räumungsklage kann sich locker bis zu 1 Jahr hinziehen.
Zu bedenken sind aber die ständigen Spannungen und der Streit.
Der VM macht doch einen vernünftigen Eindruck.

Evtl. könnte man im neuen Mietvertrag die Miete auf die Angemessenheit reduzieren und den Differenzbetrag bar bezahlen.
Dann müssten doch Umzugskosten und Nebenkosten-Nachzahlungen übernommen werden - oder täusche ich mich da?
Sozialrecht ist nicht meine Stärke.