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Unterkunftskosten bei ALG 2 und Grundsicherung

Begonnen von Sibylle63, 13. Oktober 2021, 17:05:25

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Sibylle63

Hallo zusammen, ich werde ab 01.12.2021 (anderes Bundesland) zu meinem Freund ziehen. Er bezieht Grundsicherung ich beziehe ALG 2. Ich muss einen neuen Antrag beim JC stellen. Die Miete für seine Wohnung wird durch die Verbandsgemeinde getragen. Wie sieht es denn nun bei mir aus? Bissel kompliziert...Vielleicht kann mir jemand weiter helfen?

crazy

Was soll daran kompliziert sein?
In der Regel gehen dann Wohnkosten durch 2 und Du bekommst deinen Regelsatz weiter

Fettnäpfchen

Sibylle63

Zitat von: Sibylle63 am 13. Oktober 2021, 17:05:25Hallo zusammen, ich werde ab 01.12.2021 (anderes Bundesland) zu meinem Freund ziehen.
schon alles geregelt oder eigenmächtig ohne JC ?
ist ja unter anderem auch eine Kostenfrage.
Ratgeber Umzug

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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sibylle63

Alles geregelt...da ich zu meinem Freund ziehe, benötige ich keine "Erlaubnis".

blaumeise

Die Angemessenheitskriterien sind im SGB XII und im SGB II dieselben.

Fettnäpfchen

Sibylle63

Zitat von: Sibylle63 am 13. Oktober 2021, 17:36:27Alles geregelt
:ok: dann ist ja alles gut.

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