Bücher und Warensendung: Umschlag erforderlich?

Begonnen von Steve79, 14. Oktober 2021, 14:33:27

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Steve79

Hallo,

Ich wollte vorhin bei der Post eine BÜWA bis 500g verschicken, weil sie gut 50% günstiger ist als ein Päckchen.

Ich dachte ich habe eine ideale Verpackung gefunden mit einer Ferero-Küsschen Schachtel (siehe Fotos).

Die Frau bei der Post behauptet aber es ginge nicht ohne Umschlag. Ist das richtig? Und falls ja warum?

Die Maße stimmen jedenfalls.

Im Internet findet man nur:
,,Es ist zu beachten, dass die Sendung oberhalb der Anschrift mit der Aufschrift "BÜWA" versehen ist. Eine Einlieferungsliste ist nicht erforderlich. Außerdem dürfen Bücher- und Warensendungen verschlossen eingeliefert werden."

Also da steht nichts von wegen Umschlag.

Was stimmt denn nun?





[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

Sheherazade

Wenn bei deiner Sendung alles richtig ist (siehe unten), dann sollte die gute Frau bei der Poststelle mal ihre Hausaufgaben machen.
ZitatWie muss ich die Warensendung verpacken & verschließen?

Seit neuestem muss die Warensendung nicht mehr im sogenannten ,,offenen Versand" verpackt werden. Das bedeutet, die Verpackung (Umschlag oder Karton) muss sich NICHT mehr ohne Beschädigung öffnen und wieder verschließen lassen.

Die Verpackung muss außerdem sichtbar als Warensendung gekennzeichnet und ausreichend frankiert sein: Wichtig ist, dass Sie den Vermerk ,,BÜWA" (Bücher- und Warensendung) gut leserlich oberhalb der Lieferanschrift anbringen. Sie können ihn mit der Hand auf die Verpackung schreiben oder beispielsweise Aufkleber drucken lassen, wenn Sie häufiger Warensendungen verschicken.
Welche Verpackung brauche ich?

Für den Versand als Warensendung können Sie alle gängigen Kartonagen und Umschläge verwenden, die der Größe der Warensendung entsprechen. Der Karton darf für eine Warensendung maximal 35,3 x 25 x 5 cm groß und ein Kilogramm schwer sein (Stand: Juli 2020). Wählen Sie die Verpackungsgröße am besten abhängig von der Größe des Inhalts.

Die Verpackung kann zum Beispiel aus einem Briefumschlag, aus einem Luftpolsterumschlag oder einem kleinen Karton bestehen. Nur bei Verpackungen aus Kunststoff (Plastikbeuteln) müssen Sie einen gesonderten Vertrag mit der Post abschließen.

Es ist außerdem wichtig, dass Sie den Inhalt der Warensendung vor Beschädigungen sicher verpacken. Sie können dafür gepolsterte Umschläge verwenden oder Polstermaterialien einsetzen, um den Sendungsinhalt auf dem Transport zu schützen.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

crazy

Mhhh, eventuell lags an der Verpackungsform?
Ich frage glatt mal heute abend den Experten.

justine1992

Schmeiß das einfach in den Briefkasten. Natürlich geht das.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Steve79

Zitat von: crazy am 14. Oktober 2021, 15:07:31
Mhhh, eventuell lags an der Verpackungsform?
Ich frage glatt mal heute abend den Experten.

Hab mir vorhin eine 1,9€ Marke gekauft und nochmal eine 2te Post-MA gefragt:

Sie meinte es sollte quadratisch sein, sonst sei es ein Sonderformat.
Ich habe es jetzt in einen Briefumschlag reingetan um sicher zu gehen, aber Sinn ergibt es für mich nicht da die Maße stimmen und nirgends steht es sollte quadratisch sein. Zumal Rechtecke verkauft werden für BÜWA.

a_good_heart

Zitat von: Steve79 am 14. Oktober 2021, 16:28:38...es sollte quadratisch sein, sonst sei es ein Sonderformat.

Richtig,
Sendungen mit der Post müssen 'quaderförmig' sein, werden ansonsten wie Sperrgut behandelt.
Quadratisch geht allerdings auch nicht (Eine Seite muss länger sein!)  :zwinker:
Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont... (Konrad Adenauer)

crazy

Sagt der Experte auch, wollte aber heute noch mal die Vorschriften studieren bevor er sich 100% festlegt

Steve79

Zitat von: crazy am 15. Oktober 2021, 18:59:08
Sagt der Experte auch, wollte aber heute noch mal die Vorschriften studieren bevor er sich 100% festlegt

Da bin ich mal gespannt was er sagt