Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit

Begonnen von dede, 15. Oktober 2021, 03:34:48

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BigMama

Hier geht es offensichtlich um ein Feststellungsverfahren.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Maunzi

Den Bericht wirst du zu 99% sicher nicht erhalten - einerseits weil die Anfrage von einer Email aus ging (könnte von jedem stammen), dann auch weil der § nicht passt und zudem wird "Akteneinsicht" nicht in der Form vonstatten gehen, dass man dir besagte Akte zusendet! Bei uns gab es zwei Varianten 1. Vor Ort einsehen und bei Bedarf Abschreiben 2. vom Arzt anfordern lassen, der kriegt dann wenigstens alles zu lesen im Gegensatz zur 1. Variante bei der einem ggf Teile vorenthalten werden, sofern diese nicht geeignet sind um durch einen medizinischen Laien gelesen und richtig interpretiert zu werden.

Macht auch Sinn, sonst liest da einer sonstwas raus und nimmt sich kurzerhand das Leben weil er was missverstanden hat.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

dede


BigMama

Das bedeutet, dass du die versicherungsrechtlichen Wartezeiten für eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt hast (bzw. nicht mehr erfüllst). In solch einem Fall steigt die Rentenversicherung gar nicht erst in die Prüfung deiner gesundheitlichen Einschränkungen ein sondern lehnt die Rente wegen fehlenden Anwartschaftszeiten ab. Um eine Überprüfung des Gesundheitszustands bei der Rentenversicherung zu erreichen, muss ein Feststellungsverfahren eingeleitet werden. Damit wird die Rentenversicherung aufgefordert, unabhängig von Wartezeiten über deine Erwerbsfähigkeit eine Feststellung zu treffen. 
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Wursti

Ich verstehe allerdings nicht, wieso in diesem Fall dann die Rentenversicherung das Feststellungsverfahren durchführt. Ist die dann die einzige Institution, die das machen darf/ muss? Der MdK bspw. o.ä. kann/ darf das nicht?

Die Rentenversicherung tut sich ja bekanntermaßen gewohnheitsmäßig - normalerweise schon aus finanziellem Eigeninteresse, auch wenn das in dem hier vorliegenden Fall keine Rolle spielt - eher schwer damit, Erwerbsunfähigkeit zu diagnostizieren.

Wenn das das gängige und unabänderliche Prozedere ist, dann frage ich mich, wie man dann überhaupt erwerbsunfähig ins SGB XII kommen soll? Da muss man dann ja schon entweder viel Glück haben oder wirklich komplett hinüber sein... :flag:

Maunzi

@Wursti so pauschal würde ich das nicht sagen, ich kenne sehr viele, die teils sogar mit leichten Erkrankungen ins SGB12 kamen! Ich und mein Partner sind ebenfalls beide im SGB12, ebenfalls beide von der DRV begutachtet worden (teils vor Ort, teils nach Aktenlage).
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

BigMama

Zitat von: Wursti am 03. November 2021, 20:20:59Da muss man dann ja schon entweder viel Glück haben oder wirklich komplett hinüber sein...
Genau darum geht es. Es soll festgestellt werden ob jemand gar nicht in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit, mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden am Tag auszuüben. Es geht hier nicht um die Dokumentation von (überspitzt gesagt) Befindlichkeitsstörungen sondern gesundheitlicher Einschränkungen, die es dem Betroffenen unmöglich machen irgendeine einkommenserbringende Tätigkeit auszuüben.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Gast32644

@dede

Dein Problem ist, dass du nach Gutachten immer nur temporär arbeitsunfähig bist. Das Dumme an den sozialmedizinischen Gutachten ist auch, dass die immer nur 6 Monate gültig sind. Und deswegen hatte ich am Anfang geschrieben, dass du ein Neues benötigst.

Eigentlich müsstest du zum Sozialamt und von denen Grundsicherung bekommen. Aber...

Die DRV sagt, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Denen bist du im Prinzip aber völlig egal, weil du eh keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hast. Danach richtet sich aber das Sozialamt und will dich nicht haben.

Das Jobcenter will dich aber loswerden, weil du dauerhaft krankgeschrieben bist und daher dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehst, was ja eine der Grundbedingungen für Hartz4 ist.

Also dreht sich die Geschichte im Kreis herum.

Du musst irgendjemand davon überzeugen, dass du dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig bist, sonst wirst du nie Ruhe haben.

Der Friese

Zitat von: Gast32644 am 04. November 2021, 22:32:30
@dede

Dein Problem ist, dass du nach Gutachten immer nur temporär arbeitsunfähig bist. Das Dumme an den sozialmedizinischen Gutachten ist auch, dass die immer nur 6 Monate gültig sind. Und deswegen hatte ich am Anfang geschrieben, dass du ein Neues benötigst.

Eigentlich müsstest du zum Sozialamt und von denen Grundsicherung bekommen. Aber...

Die DRV sagt, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Denen bist du im Prinzip aber völlig egal, weil du eh keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hast. Danach richtet sich aber das Sozialamt und will dich nicht haben.

Das Jobcenter will dich aber loswerden, weil du dauerhaft krankgeschrieben bist und daher dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehst, was ja eine der Grundbedingungen für Hartz4 ist.

Also dreht sich die Geschichte im Kreis herum.

Du musst irgendjemand davon überzeugen, dass du dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig bist, sonst wirst du nie Ruhe haben.

Das hast du Klasse beschrieben. Ich drehe die Runde seit vielen Jahren.

Da aber meine Kinder mittlerweile selbst verdienen, fallen die aus dem AlG2 raus. Das war immer noch ein Knackpunkt, weshalb wir ja auch, bei Grundsicherung für mich, noch im Bezug geblieben wären.
Ende des Monats habe ich mal wieder einen Termin beim Gesundheitsamt (Optionskommune). Mal sehen ob die auch etwas aus irgendeinem Konjunkturprogramm abbekommen haben? Beim letzten mal hielt der Arzt vergilbte, abgenutzte Kopien für den Sehtest hoch und pfiff durch die Zähne, für den Hörtest.  :lachen:

Wursti

Zitat von: BigMama am 04. November 2021, 11:36:58
Zitat von: Wursti am 03. November 2021, 20:20:59Da muss man dann ja schon entweder viel Glück haben oder wirklich komplett hinüber sein...
Genau darum geht es. Es soll festgestellt werden ob jemand gar nicht in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit, mit einer Dauer von mindestens 3 Stunden am Tag auszuüben. Es geht hier nicht um die Dokumentation von (überspitzt gesagt) Befindlichkeitsstörungen sondern gesundheitlicher Einschränkungen, die es dem Betroffenen unmöglich machen irgendeine einkommenserbringende Tätigkeit auszuüben.

So eine Denkweise dürfte für viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu noch größerem Leid führen. Schon gruselig.  :schock:

BigMama

Zitat von: Wursti am 05. November 2021, 00:54:27So eine Denkweise dürfte für viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu noch größerem Leid führen. Schon gruselig. 
Psychische Beeinträchtigungen sind doch keine nicht alle als Befindlichkeitsstörungen einzuordnen. Wie kommst du jetzt auf diesen Gedankenschlenker?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Wursti

Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 07:53:12
Zitat von: Wursti am 05. November 2021, 00:54:27So eine Denkweise dürfte für viele Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen zu noch größerem Leid führen. Schon gruselig. 
Psychische Beeinträchtigungen sind doch keine nicht alle als Befindlichkeitsstörungen einzuordnen. Wie kommst du jetzt auf diesen Gedankenschlenker?

Es ist ja offenbar so, dass es da sehr viel Spielraum gibt, und im psychischen Bereich dürfte der noch deutlich größer sein. @dede ist sechs Jahre am Stück krank geschrieben und drei Mal vom ÄD für ein halbes Jahr aus dem Arbeitsverkehr gezogen worden, trotzdem wird er von der DRV zack zack für komplett erwerbsfähig erklärt. Das klingt erst mal nicht sehr plausibel.  :no:

Ohne Arme und Beine ist es doch etwas offensichtlicher, was noch geht und was nicht. Aber ob und wann die von dir sogen. "Befindlichkeitsstörung" eine dauerhafte psychische Beeinträchtigung ist, das ist deutlich schwerer zu beurteilen und ich sehe die Tendenz, dass alles, was noch halbwegs geradeaus laufen und seinen Namen sagen kann, "gesund genug" ist, um noch irgendwie auf dem Arbeitsmarkt verwurstet zu werden.  :help:

dede

Zitat von: Gast32644 am 04. November 2021, 22:32:30
@dede

Dein Problem ist, dass du nach Gutachten immer nur temporär arbeitsunfähig bist. Das Dumme an den sozialmedizinischen Gutachten ist auch, dass die immer nur 6 Monate gültig sind. Und deswegen hatte ich am Anfang geschrieben, dass du ein Neues benötigst.

Eigentlich müsstest du zum Sozialamt und von denen Grundsicherung bekommen. Aber...

Die DRV sagt, dass du grundsätzlich arbeitsfähig bist. Denen bist du im Prinzip aber völlig egal, weil du eh keinen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitsrente hast. Danach richtet sich aber das Sozialamt und will dich nicht haben.

Das Jobcenter will dich aber loswerden, weil du dauerhaft krankgeschrieben bist und daher dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht zur Verfügung stehst, was ja eine der Grundbedingungen für Hartz4 ist.

Also dreht sich die Geschichte im Kreis herum.

Du musst irgendjemand davon überzeugen, dass du dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig bist, sonst wirst du nie Ruhe haben.
Wie soll ich das jetzt noch anstellen und bei wem. Mir kommt der Verdacht, dass ich da gar nicht hätte hingehen sollen, ich bin ja durchgehend krank geschrieben.
Das Gutachten habe ich zwischenzeitlich bekommen, und zwar vollständig. Und der erste Satz in diesem Gutachten ist schon falsch: Der Gutachter schreibt im Einleitungssatz ich hätte angegeben, dass dies mein erster Rentenantrag sei. Dabei hat er mich nur gefragt, ob dies das erste Gutachten durch die DRV ist und das habe ich mit Ja beantwortet. Der wusste noch nicht mal, dass dass JC das an die DRV in Auftrag gegeben hatte. Den Rentenantrag hatte ich ja schon 2016 gestellt und dieser wurde aus versicherungsrechtlichen Gründen bereits abgelehnt. Des weiteren hat er nur die Hälfte meiner mitgebrachten Unterlagen berücksichtigt und wichtige Diagnosen (ADHS, Epilepsie) einfach weggelassen. Nach seiner Auffassung handelt es sich bei mir lediglich um eine mittelschwere Depression. Dann hat er angegeben bei mir sei ein EEG durchgeführt worden was überhaupt nicht stimmt. Ich habe bei meinem Neurologen regelmäßige EEGs bekommen und die dauern mindesten 20-25 Minuten. Das hätte ich ja mitkriegen müssen, oder? Und es gibt noch weitere kleinere merkwürdige Aussagen in diesem Gutachten, die er ohne eine Grundlage dazu gedichtet hat. Nun ist es so, dass ich dagegen keinen Widerspruch einlegen kann und es für 3 Jahre bindend ist. Das JC wiederum hat mir nur eine Mitteilung über das Ergebnis geschickt ohne irgendeine Rechtsbehelfsbelehrung, die ja sonst bei jedem Brief mitgeschickt wird. Nee, in diesem Fall nicht. D.h. ich kann das nur so hinnehmen wie es ist.
Zitat von: Maunzi am 03. November 2021, 22:00:17@Wursti so pauschal würde ich das nicht sagen, ich kenne sehr viele, die teils sogar mit leichten Erkrankungen ins SGB12 kamen! Ich und mein Partner sind ebenfalls beide im SGB12, ebenfalls beide von der DRV begutachtet worden (teils vor Ort, teils nach Aktenlage).
Und, wenn ich das dann lese, frage ich mich, ob ich einfach nur Pech hatte mit diesem sogenannten Gutachter! Wie schon erwähnt, der heißt auch noch Dr. Misera und das scheint er wohl auch zu sein, miserabel!
Zitat von: Maunzi am 28. Oktober 2021, 18:26:43Die AU deiner Hausärztin gilt aber dennoch weiterhin - wenn du dich so gut mit ihr verstehst, dann weihe sie ein und lass sie das Gutachten (vor allem den Teil, welcher deine Diagnosen usw enthält) anfordern, private Anfragen werden fast immer "vergessen". Sie kann dir durchaus auch helfen eventuelle Fehler im Gutachten zu finden und da entsprechend gegen vorzugehen. Wobei ein Widerspruch gegen ein Gutachten nicht möglich ist, was du hier machen kannst ist auf offensichtliche Fehler prüfen zu lassen (daher Hilfe der Ärztin wichtig!) und dann ein entsprechendes Schreiben von ihr dort hin senden lassen. Sowas hat aus meiner Erfahrung bisher am besten funktioniert um eine erneute Prüfung (ggf nach Aktenlage) zu erwirken.
Ich habe diese Woche einen Termin bei meiner Ärztin und werde das Gutachten mitnehmen. Mal sehen was sie dazu sagt. Wenn aber das Gutachten der DRV höher eingestuft wird als die letzten drei Gutachten des ÄDs, kann meine Ärztin ja auch nichts dagegen machen, oder?
Zitat von: Maunzi am 28. Oktober 2021, 18:26:43Für deine neue SB ein Tipp: die AU in Kopie nochmals nachweislich einreichen und ebenfalls eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises mit der Bitte um eine entsprechende Berücksichtigung.
Der neue SB ist bis jetzt okay, er gehört zur Reha-Abteilung und ich hatte auch schon Email-Kontakt mit ihm.

hotwert

Ja die Gutachter der DRV kann man alle vergessen. Ich war bisher bei zwei, und hauptsächlich arbeiten die Geld orientiert. Beide machten die Gutachten auch "hauptberuflich", da kommen kaum normale Patienten.

Bei meinen war ersichtlich das teilweise Sätze einfach kopiert wurden. (Einmal stand ein ganzer Satz in weiblicher Form, ich bin aber nicht weiblich) Viele Sachen wurden einfach vergessen oder nur beiläufig erwähnt, obwohl sie viel wichtiger wären.

Und gegen so ein Gutachten kann man nichtmal widersprechen.

Du könntest dir ein Privatgutachten einholen, aber dann ist wieder fraglich ob das anerkannt wird. Beim ÄD eventuell.

Der Friese

Wenn du weiterhin AU geschrieben wirst, dann muss sich das JC daran halten. Den SB will ich sehen, der meint über den Befunden meiner Hausärztin stehen. Ich war einmal dabei, wie ein SB der Krankenversicherung meinte, dass er ihre Verschreibung in Frage stellen wollte. Das Telefonat war lustig. Aber auch er konnte ihr nicht erklären, warum sie so viele Jahre Medizin studiert hat, wenn er es doch besser wüsste.  :lachen:

Wenn dein Gutachten so miserabel gemacht ist, würde ich dir raten mal den VDK zu Rate zu ziehen. Ich habe da nur gute Erfahrungen mit gemacht.