Gutachten DRV durch JC angefordert nach 6 Jahren Arbeitsunfähigkeit

Begonnen von dede, 15. Oktober 2021, 03:34:48

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dede

Hallo zusammen,

ich bin seit April 2015 durchgehend AU, in neurologischer und psychiatrischer Behandlung und hatte einige OPs.
Im Mai 2016 Rente wegen Erwerbsminderung beantragt (Aufforderung durch die ARGE), daraufhin bekam ich einen
Ablehnungsbescheid der DRV im Juni 2016 wegen versicherungsrechtlichen Gründen (Zeiten nicht erfüllt, es fehlten ein paar Monate). Daher kein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Dann Reha Klinikaufenthalt beantragt. Reha-Ablehnung durch die DRV im Februar 2017. Therapiebewilligung durch die KK im Juni 2017, bis heute durchgehend in Einzeltherapie und weiterhin arbeitsunfähig.

Erstes Gutachten durch den ÄD im August 2017, erwerbsunfähig voraussichtlich 6 Monate, Vorlage des Ablehnungsbescheids der Erwerbsminderungsrente der DRV (Juni 2016)

April 2019 Antrag auf Schwerbehinderung, Bescheid im Juni 2019, Feststellung GdB 50

Zweites Gutachten durch den ÄD im August 2019, erwerbsunfähig voraussichtlich 6 Monate, Vorlage des Ablehnungsbescheids der Erwerbsminderungsrente der DRV (Juni 2016)

November 2019, Überstellung ins Reha-Team des Jobcenters aufgrund des GdB 50.
Drittes Gutachten durch den ÄD im November 2020, erwerbsunfähig voraussichtlich 6 Monate, Vorlage des Ablehnungsbescheids der Erwerbsminderungsrente der DRV (Juni 2016).

Januar 2021 Mitteilung des Reha-Teams, dass der Übergang in die Grundsicherung vollzogen wurde, im März nachgefragt, da ich keinen Bescheid darüber bekommen habe, Reha-Team antwortete, dass der Übergang vorgenommen wurde.

Juni/Juli 2021 Mitteilung der DRV, dass eine gutachterliche Stellungnahme vom Jobcenter angefordert wurde.
Daraufhin habe ich einen Beratungsschein beantragt und bin zu einem Anwalt. Dieser Meinte ich solle den Termin wahrnehmen, damit der Vorgang abgeschlossen werden kann. Das Jobcenter hat nach einschalten des Anwalts eine Mitteilung geschickt mit dem Wortlaut: "Mit ärztlichem Gutachten vom 19.11.2020 wurde bei ihnen eine Erwerbsunfähigkeit für länger als 6 Monate festgestellt, daraufhin wurde das Rentenverfahren eingeleitet. (-> so ein Quatsch! Das war ja schon 2016 und bei jedem Gutachten wurde derselbe Ablehnungsbescheid angefordert!) Da sie die Voraussetzungen zum Bezug einer Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen, wurde der Fallübergang ins SGB XII eingeleitet. Diesem wurde durch die Grundsicherung widersprochen, sodass eine Feststellung ihrer Erwerbsfähigkeit durch den Rententräger erforderlich ist." (-> Wieso??? Mir steht doch gar keine Rente zu. Sind die überhaupt zuständig? Und warum werden die 3 Gutachten des ÄD der BA nicht akzeptiert? ...)

August 2021 Termin bei einem Gutachter, der weder die mitgebrachten Befunde, Medikamentenliste noch meine Aussagen wesentlich beachtete, stattdessen prüfte er mit einem Hämmerchen meine Reflexe. Und dann heißt der auch noch Dr. Misera - macht seinem Namen alle Ehre!

Oktober 2021 Mitteilung des Jobcenters, dass laut Bescheid September 2021 eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde und ich wieder in das vorherige Leistungsteam überstellt werde.

Den Bescheid habe ich heute bei der DRV angefordert, um Widerspruch einzulegen. Mir ist allerdings der gesamte Vorgang schleierhaft und ergibt m.E. keinen Sinn.
Da kommt ein Gutachter der DRV und fegt in 10 Minuten alle bereits gestellten Gutachten vom Tisch. Und die Befunde und Krankschreibungen über sechs Jahre sind ein Fliegenschiss, oder was?

Was soll ich jetzt machen? Ist das nicht rechtswidrig?

Ich fühle mich echt beschissen und das in mehrfacher Hinsicht!

Ich bin für alle Tipps und Infos dankbar.

blaumeise

Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 03:34:48Oktober 2021 Mitteilung des Jobcenters, dass laut Bescheid September 2021 eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde und ich wieder in das vorherige Leistungsteam überstellt werde.

Deine durchgehende AU vom Arzt hat mehr Gewicht:
Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 03:34:48Therapiebewilligung durch die KK im Juni 2017, bis heute durchgehend in Einzeltherapie und weiterhin arbeitsunfähig.
Solange du AU bist, kann das JC dich nicht vermitteln, egal was der Gutachter meint, festgestellt zu haben.

dede

AU werde ich sicher weiterhin sein. Ich habe Gott sei Dank eine gute Ärztin, die schon einige Vorgehensweisen des JCs mitbekommen hat und jedes mal den Kopf schüttelt, wenn wieder eine Attacke gestartet wird. Trotzdem kann ich nicht verstehen, dass diese Willkür möglich ist und ein sogenannter Gutachter einen solchen Machtmissbrauch betreiben kann. Das Gutachten ist für drei Jahre bindend stand in dem Brief vom JC. D.h. ich bleibe weiterhin AU bis die mich in Frührente schicken?
Ich finde ich sollte was dagegen unternehmen, weil es einfach ungerecht ist. Oder bedeutet das noch mehr Stress?

Gast32644

Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 03:34:48

August 2021 Termin bei einem Gutachter, der weder die mitgebrachten Befunde, Medikamentenliste noch meine Aussagen wesentlich beachtete, stattdessen prüfte er mit einem Hämmerchen meine Reflexe. Und dann heißt der auch noch Dr. Misera - macht seinem Namen alle Ehre!

Oktober 2021 Mitteilung des Jobcenters, dass laut Bescheid September 2021 eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt wurde und ich wieder in das vorherige Leistungsteam überstellt werde.

Den Bescheid habe ich heute bei der DRV angefordert, um Widerspruch einzulegen. Mir ist allerdings der gesamte Vorgang schleierhaft und ergibt m.E. keinen Sinn.
Da kommt ein Gutachter der DRV und fegt in 10 Minuten alle bereits gestellten Gutachten vom Tisch. Und die Befunde und Krankschreibungen über sechs Jahre sind ein Fliegenschiss, oder was?

Was soll ich jetzt machen? Ist das nicht rechtswidrig?

Ich fühle mich echt beschissen und das in mehrfacher Hinsicht!

Ich bin für alle Tipps und Infos dankbar.


Der Gutachter der DRV war bemüht, das Gutachten im Sinne der DRV zu erstellen. D.h. die wollen die Vermeidung von der EUR und dich lieber beim JC lassen.

Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.

Ich an deiner Stelle würde beim JC ein neues Gutachten vom ÄD beantragen, denn der ÄD ist verpflichtet die Befunde deiner HÄ ernst zu nehmen und da kommt dann vermutlich was völlig anderes raus, wie beim Gutachten der DRV. Aber das Gutachten vom ÄD ist dann nur wieder für das JC bindend. Das JC darf nichts tun, auf Grund des Gutachtens einer anderen Behörde. Für das JC ist der ÄD zuständig.

Was ich wiederum nicht verstehe ist, was der Satz soll, dass du wieder ans vorige Leistungsteam überstellst wirst. Was ist damit gemeint?

Solange du eine durchgehende AU hast, ändert sich vorläufig nichts. Das Problem ist, dass dich alle einfach nur loswerden wollen. Das JC will dich zur DRV schicken, die wollen dich aber nicht wegen fehlenden Zeiten.

blaumeise

Zitat von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 21:34:23Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.
Wenn es um die Prüfung der Erwerbsminderung geht, ist immer das, was die DRV feststellt, bindend für das JC. Das ist gesetzlich so geregelt: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37331.htm  (Abs. 1a und 2)

dede

Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23Was ich wiederum nicht verstehe ist, was der Satz soll, dass du wieder ans vorige Leistungsteam überstellst wirst. Was ist damit gemeint?

Im November 2019 wurde ich ins Reha-Team des Jobcenters aufgrund des GdB 50 überstellt. Laut der damaligen SB war das bisherige Leistungsteam nicht mehr zuständig, da ich einen Schwerbehindertenausweis habe. Dann kam im Januar 2021 die Mitteilung des Reha-Teams, dass der Übergang in die Grundsicherung vollzogen wurde. Nach dem Gutachten der DRV im Oktober 2021 kam die Mitteilung des Jobcenters, dass und ich wieder in das vorherige Leistungsteam überstellt werde, weil die DRV eine volle Erwerbsfähigkeit festgestellt hat. Scheinbar hat mein Schwerbehindertenausweis jetzt auch keine Bedeutung mehr und ich wurde deshalb aus dem Reha-Team entfernt.

dede

Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23Ich an deiner Stelle würde beim JC ein neues Gutachten vom ÄD beantragen, denn der ÄD ist verpflichtet die Befunde deiner HÄ ernst zu nehmen und da kommt dann vermutlich was völlig anderes raus, wie beim Gutachten der DRV. Aber das Gutachten vom ÄD ist dann nur wieder für das JC bindend. Das JC darf nichts tun, auf Grund des Gutachtens einer anderen Behörde. Für das JC ist der ÄD zuständig.
Vom ÄD wurden ja bereits 3 Gutachten jeweils von 3 verschiedenen Ärzten gemacht und alle haben meine Befunde ernst genommen, dementsprechend haben alle mich fortlaufend für mehr als 6 Monate erwerbsunfähig erklärt. Die Gutachten wurden vom Jobcenter in Auftrag gegeben. Kann ich selbst überhaupt ein neues Gutachten vom ÄD beantragen? Und ist das dann vorrangig gültig? M.E. muss ich doch erst dem Gutachten der DRV widersprechen und das mit einer schlüssigen Begründung.

Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23Das JC will dich zur DRV schicken, die wollen dich aber nicht wegen fehlenden Zeiten.
Das ist doch schon beim 1. Gutachten des ÄD geklärt worden, da habe ich den Ablehnungsbescheid der DRV wegen fehlender Zeiten bekommen, den ich bei jedem weiteren Gutachten des ÄD wieder vorlegen musste. ...?Deshalb verstehe ich den Vorgang ja nicht! Das Jobcenter wusste doch schon, dass mir keine EUR zusteht. Wieso sollte die DRV jetzt überhaupt zuständig sein? Das Ergebnis war doch von vorn herein schon klar!

Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.
Das verstehe ich nicht: Wie kann ich denn die genaue Fragestellung herausfinden, wenn die Gutachten alle vom JC in Auftrag gegeben wurden. Es läuft doch immer so, dass du selbst alles vorlegen und unterschreiben musst, sprich Anträge, Schweigepflichtentbindungen, Gesundheitsfragebogen, usw. Einblick in die eigenen Akten bekommst du jedoch nicht!

Fettnäpfchen

dede

Sämtliche Zitate sind dir zugeordnet und das darf nicht sein. Achte darauf das die entsprechenden User über den Zitaten stehen.
Was du zitieren willst mit dem Cursor markieren und dann in dem selben Feld recht oben auf "Zitat einfügen" klicken und dann passt es.  :danke:

Also so
Zitat von: dede am 18. Oktober 2021, 00:34:57Zitat von: dede am 15. Oktober 2021, 18:18:23

   
ZitatEine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.

Das verstehe ich nicht: Wie kann ich denn die genaue Fragestellung herausfinden, wenn die Gutachten alle vom JC in Auftrag gegeben wurden. Es läuft doch immer so, dass du selbst alles vorlegen und unterschreiben musst, sprich Anträge, Schweigepflichtentbindungen, Gesundheitsfragebogen, usw. Einblick in die eigenen Akten bekommst du jedoch nicht!
das ist deins!
das ist vom richtigen User:
Zitat von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 21:34:23Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.
und dass
Zitat von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 21:34:23Ich an deiner Stelle würde beim JC ein neues Gutachten vom ÄD beantragen, denn der ÄD ist verpflichtet die Befunde deiner HÄ ernst zu nehmen und da kommt dann vermutlich was völlig anderes raus, wie beim Gutachten der DRV. Aber das Gutachten vom ÄD ist dann nur wieder für das JC bindend. Das JC darf nichts tun, auf Grund des Gutachtens einer anderen Behörde. Für das JC ist der ÄD zuständig.
ist ein Schmarrn und wurde schon von Blaumeise klargestellt!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

dede

Danke für die Hilfe! Beim nächsten Mal klappts mit den Zitaten!

Der Friese

Deine Geschichte könnte die Meine sein. Nur, das das bei mir schon ein paar Jahre länger geht. Ich werde nie wieder gesund. Das ist so und ich habe mich damit abgefunden. Das "Spiel" mit den Gutachten geht im Grunde nur darum, dass alle den "Auftrag" haben, nicht zuständig und damit nicht Zahlungspflichtig zu sein. Klingt menschlich pervers, ist aber in diesem "Sozialstaat" so. Ich habe, ähnlich wie du, eine tolle Hausärztin. Alle 4 Wochen liegt bei meinen Rezepten die AU und die geht dann ans JC. Ist halt unnötiger Papierkram, aber so haben die Behörden ihr Stück Papier in der Hand, können sich für die Akten rechtfertigen und ich habe meine Schuldigkeit getan. Meine Sachberaterin ruft sogar an und entschuldigt sich fast, wenn sie mich mal wieder zum ÄD schicken muss. Sie ist aber auch ne nette. Ändern würde sich für mich, außer dem Leistungsträger, eh nichts. Daher nehme ich das Ganze mittlerweile einfach gelassen hin und spiele mit. Mehr als diesen Rat kann ich dir hier nicht geben.

dede

Danke für deinen Rat, die Gelassenheit muss ich noch üben, bevor ich vor lauter Panik einen Herzinfarkt kriege. Obwohl, dann hätte sich die Angelegenheit ja erledigt.  :clever: Aber im Ernst, nachvollziehen kann man diese Vorgänge nicht, außer dass es ums Geld geht. Man könnte auf die Idee kommen, dass die Jobcenter durch solche "Spielchen" ihre Existenzberechtigung erhalten müssen. Es gibt sicher sinnvollere Beschäftigungen. ... Ich kann froh sein, dass ich wie du eine gute Ärztin habe, die mich unterstützt. Wenn ich dich richtig verstehe, muss ich davon ausgehen, dass sich diese Vorgehensweise die nächsten Jahre wiederholt. Ist noch die Frage welche Institutionen und Personen am meisten vom "Sozialstaat" profitieren.

dede

Zitat von: blaumeise am 17. Oktober 2021, 14:16:42
Zitat von: Gast32644 am 16. Oktober 2021, 21:34:23Eine Bekannte von mir hatte einen ähnlichen Fall bei sich und da hat sich dann herausgestellt, dass Gutachten von der DRV für das JC nicht verbindlich sind, da die Fragestellung bei der DRV eine andere wie beim JC ist.
Wenn es um die Prüfung der Erwerbsminderung geht, ist immer das, was die DRV feststellt, bindend für das JC. Das ist gesetzlich so geregelt: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37331.htm  (Abs. 1a und 2)
Das bedeutet alle vorherigen Gutachten zwischen 2016 und 2019 des ÄD der BA sind ungültig, obwohl mir jedes mal volle Erwerbsminderung für mehr als 6 Monate bescheinigt wurde und schon in 2016 erfolgte ein Ablehnungsbescheid für Erwerbsminderungsrente der DRV wegen fehlender Zeiten. Wieso ist die DRV zuständig, wenn es um den Übergang in Grundsicherung geht? Ich habe bis jetzt immer noch keinen Bescheid der DRV bekommen, obwohl ich das Gutachten schriftlich angefordert habe. Und dieser Gutachter hat sich gar nicht für meine mitgebrachten Befunde interessiert und er selbst hatte keine Unterlagen zu meinem Fall. Und dann beurteilt der nach 10 Minuten ich sei voll erwerbsfähig. Und nun bin ich einem neuen SB zugeteilt worden, der mir eine Stellenausschreibung zugeschickt hat, obwohl ich weiterhin  bis Dezember (insgesamt mehr als 6 Jahre!)  AU bin. D.H. es wird einfach alles ignoriert und das ist auch noch gesetzlich geregelt oder wie darf ich das verstehen?  :wand:

Der Friese

Die neuen SB schauen oft nie richtig in die Profile ihrer neuen "Kunden". Je größer das JC um so schlimmer. Ich würde da einfach anrufen und sie noch einmal genauer auf den Sachverhalt hinweisen. Ist natürlich entgegen dem Rat: "Nie mit dem JC telefonieren". Ich wüsste aber nicht, wie dir das negativ ausgelegt werden könnte. Alternativ ein kurzer Brief: Ich bin seit xy Jahren AU und laut meinen behandelnden Arzt wird sich das auch in absehbarer Zukunft nicht ändern...... Dann ist das JC in Zugzwang und muss deine Erwerbsfähigkeit mal wieder prüfen lassen. Oder auch einfach nur den Vermerk in der Akte erneuern. Worauf sollst du dich denn dann auch bewerben, wenn du den Job sowieso nicht antreten kannst. Da sollte dann auch Ruhe sein.
Auch nicht immer das schlimmste den Mitarbeitern dort unterstellen. Die berühmte EGV ist ja auch so ein Ding. Die haben halt die Vorgabe von oben, diese abzuschließen. Meine SB schickt mir die alle halbe Jahr. Herr Friese bemüht sich seine Gesundheit zu verbessern. Unterschreibe ich ihr gerne und sie hat was für die Ablage.

Maunzi

Vielleicht kann ich dir das ein wenig aufdröseln:

Jobcenter hat den Ärztlichen Dienst der für sie begutachtet.

Sozialamt (SGB12) hat keinen eigenen Dienst, greift auf Gutachten der Rentenversicherung / des MdK zu.

Die Gutachten der Rentenversicherung sind hochrangiger als die vom Jobcenter, was aber nicht bedeutet, dass die alten Gutachten dadurch aufgehoben wurden! Es gilt üblicherweise ab dem Zeitpunkt der Begutachtung für die Zukunft.

Die Rentenversicherung / der Gutachter will dich auch nicht loswerden - du erfüllst die Zeiten ja sowieso nicht und es kann ihm schnurzpiepegal sein, denn zahlen müsste je nach Ausgang wahlweise das Jobcenter oder das Sozialamt und beide sind nicht seine Chefs. Jedoch sind Gutachter oftmals sehr im Stress und haben nicht genug Zeit um sich mit jedem Fall ausführlich zu befassen, entsprechend kommt es dann zu sowas wie bei dir (auch schon erlebt bei einem Bekannten, der war mal eben spontan topfit laut Gutachter - da hat sogar die Dame im JC den Kopf geschüttelt und eine Korrektur angeleiert über Ärzte usw).

Die AU deiner Hausärztin gilt aber dennoch weiterhin - wenn du dich so gut mit ihr verstehst, dann weihe sie ein und lass sie das Gutachten (vor allem den Teil, welcher deine Diagnosen usw enthält) anfordern, private Anfragen werden fast immer "vergessen". Sie kann dir durchaus auch helfen eventuelle Fehler im Gutachten zu finden und da entsprechend gegen vorzugehen. Wobei ein Widerspruch gegen ein Gutachten nicht möglich ist, was du hier machen kannst ist auf offensichtliche Fehler prüfen zu lassen (daher Hilfe der Ärztin wichtig!) und dann ein entsprechendes Schreiben von ihr dort hin senden lassen. Sowas hat aus meiner Erfahrung bisher am besten funktioniert um eine erneute Prüfung (ggf nach Aktenlage) zu erwirken.

Für deine neue SB ein Tipp: die AU in Kopie nochmals nachweislich einreichen und ebenfalls eine Kopie deines Schwerbehindertenausweises mit der Bitte um eine entsprechende Berücksichtigung.

Der Ausweis lässt sich übrigens nicht durch das Gutachten der DRV entkräften! Das kann nur das Versorgungsamt machen und keiner sonst!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

dede

Vielen Dank für eure Nachrichten, damit konnte ich was anfangen. Habe gleich eine Email an den neuen SB mit aktueller AU geschickt, der mir freundlich geantwortet hat, dass der Vermittlungsvorschlag vom System versendet wurde und er habe das manuell korrigiert und Vermittlungsvorschläge während einer AU-Zeit nicht zielführend seien.
Die DRV habe ich per Email gebeten mir eine vollständige Kopie des Gutachtens für meine Ärztin zukommen zu lassen. Dabei habe ich mich auf das Recht auf Akteneinsicht (§ 25 SGB X) berufen und eine zweiwöchige Frist angegeben. Ich hoffe das funktioniert, sonst muss ich beim nächsten Arzttermin mit ihr sprechen, ob sie das anfordern kann.

Ich habe noch einen Beitrag von Ottokar gefunden und frage mich, ob genau das auf meinen Fall zutrifft. Müsste die DRV den Auftrag zum Gutachten nicht ablehnen, wenn schon fünf Jahre zuvor klar war, dass ich keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente habe?

***Da gibt es imho zwei Möglichkeiten:
a) Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der RV
Wenn superuser keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat, darf bei einem Antrag imho die RV wegen fehlender Zuständigkeit gar kein Gutachten zur Erwerbsfähigkeit abgeben, sondern muss den Antrag bereits wegen fehlender Rentenansprüche ablehnen.

b) Widerspruch des kommunalen Trägers des JC bzw. des Trägers des SGB XII gegen die Feststellung des äD der AfA
Im Falle des § 44a SGB II darf das JC (konkret die AfA als Träger) hier nur dann eine gutachterliche Stellungnahme der RV zur Erwerbsfähigkeit anfordern, wenn zuvor der kommunale Träger, oder ein anderer Träger, der bei voller Erwerbsminderung zuständig wäre (i.d.R. des SGB XII), der Feststellung des äD der AfA zur fehlenden Erwerbsfähigkeit widersprochen hat.

Aufgrund der zeitlichen Abläufe erscheint Fall b) unwarscheinlich, denn ein solcher Widerspruch des kommunalen Trägers des JC hätte bereits vor einem Jahr erfolgen und superuser davon erfahren müssen, da dann das Gutacten des äD nie umgesetzt worden wäre. Zudem hat superuser wohl weiterhin Sozialgeld erhalten, sodass trotz der vollen Erwerbsminderung kein anderer Träger zuständig wurde.
Und Fall a) hätte zu keiner gutachterlichen Stellungnahme der RV zur Erwerbsfähigkeit führen dürfen.
Also entweder fehlen hier im Thema wesentliche Fakten, oder da ist etwas gewaltig schief gelaufen.***