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Nebenkostenabrechung fehlerhaft

Begonnen von Gummibärchen, 18. Oktober 2021, 16:08:49

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Gummibärchen

Hallo!

Das JC übernimmt für mich die Miete in Höhe der für meine Stadt geltenden Mietobergrenze, meine tatsächliche Miete beträgt jedoch 10,-€ mehr. Aus diesem Grund erhalten ich vom JC auch keinerlei Nachzahlungen der Nebenosten, sondern muss diese selbst tragen. (Das JC zahlt 100,-€ Nebenkosten an mich, tatsächlich sind es jedoch 110,-€.)
Die letzte Nebenkostenabrechnung des Vermieters enthält offensichtlich einen Fahler, denn es sind darin 10,-€ mehr von mir angeblich geleistete Vorauszahlungen aufgelistet, als ich tatsächlich erbracht habe.
Nun verlangt das JC von mir einen Nachweis für diese "überschüssigen" 10,-€ das das JC an mich 1200,-€ Vorauszahlungen geleistet hat, der Vermieter aber 1210,-€ berücksichtigt.

Ich sehe es doch richtig, dass ich nichts nachweisen muss, was das JC nicht an mich geleistet hat, oder? Denn selbst wenn ich versehentlich diese 10,-€ an den Vermieter zu viel gezahlt hätte, was definitiv nicht der Fall ist, wäre es doch mein "Privatvergnügen" und ich dem JC nicht nachweispflichtig.


Gruss!

Bärchen

justine1992

Hat der Vermieter vielleicht nur 11 Monate Vorauszahlungen berechnet?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gummibärchen

Nein, es scheint ein Tippfehler zu sein, denn es sind genau 10,-€ zu viel.
Ich habe keine Ahnung was da passiert ist, denn die Hausverwaltung hat mir immer noch nicht geantwortet.  :weisnich:

justine1992

Wenn Du einen Tippfehler vermutest, musst Du den Vermieter um eine korrekte Abrechnung bitten. Von wann bis wann genau ist die Abrechnung?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gummibärchen

Es sind genau 12 Monate, wie immer bei einer Nebenkostenabrechnung. Ich habe einen Dauerauftrag, daher kann ich mich nicht um 10,-€ vertan haben, wie denn?
Vielmehr stellt sich mir die Frage, was das JC mit den 10,-€ zu tun hat, da es diese eh nicht bezahlt. Woher diese 10,-€ zu viel auch immer kommen würden, ob mein Versehen, oder das des Vermieters,  ICH hätte doch zu viel gezahlt (aus meinem Regelsatz), wenn überhaupt, und nicht das JC. Warum soll ich dann das dem JC gegenüber nachweisen, zumal ich selbst noch nicht mal weiss, wie es zu dieser merkwürdigen "Überzahlung" kommt...  :weisnich:. Laut meinen Kontoauszügen stimmen meine Zahlungen und es gab keine Überzahlung, der Fehler liegt also eindeutig nicht bei mir.
Ich habe dafür auch noch vom JC eine Frist bekommen, 1 Woche. Wirklich unglaublich...

justine1992

Zitat von: justine1992 am 18. Oktober 2021, 19:42:21Wenn Du einen Tippfehler vermutest, musst Du den Vermieter um eine korrekte Abrechnung bitten.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Gummibärchen

Das habe ich doch schon.

Trotzdem beantwortet das nicht meine eigentliche Frage...

Du, nichts für Ungut, aber es sind hier nicht nur unbeholfene Menschen unterwegs, welche nicht rechnen können und die geleisteten Zahlungen an den Vermieter nicht selbst überprüfen können. Ebenso die Angelegenheit mit dem Vermieter direkt zu klären dürfte noch machbar sein. Ich bin durchaus imstande, den Vermieter schriftlich um Klärung des Sachverhaltes zu bitten. Vielmehr ist man bezüglich der Rechtslage gegenüber dem JC hier, mit welcher man sich vielleicht nicht unbedingt gut auskennt...

crazy

Sag mal, wenn Du 110 an den Vermieter überweist, dein Leistungsbescheid aber 100 für Dich ausweist-was geht es da den SB an, wenn Du 10 Euro extra an den VM gezahlt hättest?
Als Vorauszahlung seitens VM müssten 1320 Euro erscheinen.
Was das JC zahlt sind 1200, aber das steht ja nicht auf der Abrechnung vom Vermieter

Gummibärchen

Zitat von: crazy am 18. Oktober 2021, 20:24:33
Sag mal, wenn Du 110 an den Vermieter überweist, dein Leistungsbescheid aber 100 für Dich ausweist-was geht es da den SB an, wenn Du 10 Euro extra an den VM gezahlt hättest?
Als Vorauszahlung seitens VM müssten

Danke Crazy, genau das meinte ich! Ich war mir nur nicht sicher, ob in dieser Situation das JC doch noch "irgendetwas" von mir verlangen kann. In dem Schreiben vom JC wird ja mit Sanktionen gedroht, falls ich nicht binnen 1 Woche Nachweise erbringe.

Dass die Nebenkostenabrechnung unstimmig ist, habe ich dem Vermieter längst schriftlich mitgeteilt und um Klärung gebeten, nun kam aber das JC auf mich zu...

Jetzt kann ich auf das JC Schreiben entsprechend reagieren und nett in Worte fassen, was das JC mit meinen 10,-€ denn zu tun hätten...

Ich danke Dir!

Schöne Grüße!

Bärchen

Ich habe mich in meinem ersten Post etwas unglücklich ausgedrückt... Ich hätte detaillierter schreiben sollen, denn das mit den 1320,- müsste eigentlich drin stehen, es sind aber nur 1210,-€ welche für das JC 10,- zu viel sind. Für mich fehlen jedoch tatsächlich 110,-. Das hatte ich hier jedoch nicht erwähnt, da es mir unwichtig erschien, es geht ja um das JC.

Gummibärchen

Nachdem ich dachte, mein Antwortschreiben hätte die Situation ausreichend ge- und erklärt, erhielt ich nun ein erneutes Schreiben nebst Sanktionsankündigung...

Worum gehts?:

Da meine Nebenkostenabrechnung einen von mir angeblich überzahlten Betrag von 10,-€ enthält, soll ich dem JC gegenüber nun erklären, wie es denn zu der VON MIR AUS MEIENEM REGELSATZ geleisteten Überzahlung der Nebenkosten gekommen ist. Man erwartet dazu eine Stellungnahme von mir... 
Ebenso soll ich nachweisen, seit wann sich meine Nebenkosten erhöht haben. DAS HABEN SIE NICHT!!! SIE SIND GLEICH GEBLIEBEN!!! (ich musste lediglich eine Nebenkostennachzahlung von rund 40,-€ leisten). Beides habe ich dem JC gegenüber bereits schriftlich geschildert.  :wand: :wand: :wand:

Ich komme mir wirklich veräppelt vor. Was soll ich dazu denn bitte noch schreiben? Was kann ich dafür, dass die Mitarbeiter beim JC offensichtlich nicht imstande sind einfache Sachverhalte nachzuvollziehen?
Jetzt bekomme ICH eine Leistungskürzung wegen der "Blödheit" (sorry, ist aber wahr) der JC Mitarbeiter??? Das kann doch wohl nicht wahr sein!!!
Das wird doch bestimmt passieren, denn meine Antwort wird für das JC gewiss keine neue Erkenntnisse liefern können (welche denn auch bitte?), ich kann mich ja nur wiederholen.
Was soll ich tun? Ich kann ja wohl unmöglich schreiben, man möge dort bitte vielleicht Personal einstellen, welches etwas mehr Grips im Kopf hat... Obwohl ich das am liebsten tun würde... Wenn ich hier "so rum lese", dann stelle ich mir häufig die Frage, warum WIR hier sind, und die "Anderen" einen Job haben? Eigentlich müsste es umgekehrt sein...

Bin wirklich fassungslos...

LG

Bärchen


Maunzi

Antworte doch mal für Deppen, zb so:

ZitatSehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom xx.xx.xxxx:

1. Da Sie meine Nebenkosten seit dem xx.xx.xxxx nur anteilig in Höhe von xxx€ übernehmen, diese jedoch xxx€ betragen, zahle ich die Differenz aus meinem Regelsatz und muss auch eventuelle Nachzahlungen an den Vermieter aus meinem Regelsatz bestreiten.
Dieser Sachverhalt müsste Ihnen ja bekannt sein, da Ihnen [mein Mietvertrag / die letzte Nebenkostenabrechnung / Ihre Kostensenkungsaufforderung] seit dem xx.xx.xxxx vorliegt.
Die "Überzahlung" ist demnach aus meinem Regelsatz entstanden und meinen Kontoauszügen zu entnehmen und entspricht exakt der vereinbarten Nebenkostenvorauszahlung, welche Ihnen durch [meinen Mietvertrag / die letzte Nebenkostenabrechnung] bekannt sein dürfte.

2. Eine Erhöhung der Nebenkosten kann ich der Betriebskostenabrechnung nicht entnehmen, bitte klären Sie mich auf, was damit gemeint sein soll. Die Kosten in Höhe von xxx€ sind nach wie vor konstant in dieser Höhe von mir zu leisten. Die geringfügige Nachzahlung an den Vermieter in Höhe von 40€ (genaue Zahl eintragen!!!!!!!!!) erhöht die Vorauszahlungen nicht.

Im Übrigen ist der Vermieter bereits aufgrund des offensichtlichen Tippfehlers (10 €*12 Monate = 120€ welche aus meinem Regelsatz bezahlt wurden + 1200€ Nebenkostenvorauszahlung vom Jobcenter = 1320€ und nicht wie in der Abrechnung dargestellt 1210€!) informiert worden und auf eine Rückmeldung wird bisher noch gewartet. Sobald mir die korrigierte Abrechnung vorliegt, erhalten Sie diese natürlich umgehend in Kopie.

Mit freundlichen Grüßen

Gummibär (hüpfen hier und dort und überall [sry, kann ich mir nicht verkneifen ^^])

Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Maunzi

Auch zu Deppen kann man lieb sein  :grins:

Muss ja nicht gleich auf ne Sanktion rauslaufen wenn man es mit ordentlichem Tonfall und Kleinkinder-Erklärbärchen-Methode noch richten kann.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Fettnäpfchen

Maunzi

ich musste gestern, als ich das gelesen habe, spontan an die Art Antwortschreiben denken die coolio verfasst hätte :lachen:

MfG FN
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Maunzi

Ja coolio hatte Stil  :grins:

@TE melde dich, wenns weiterhin Probleme gibt oder sich die Sach aufgelöst hat
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