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Begonnen von Bambi, 03. Oktober 2021, 10:22:56

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Ottokar

Zitat von: Deadpool am 17. Oktober 2021, 21:09:35
Eigentlich egal, was ich schreibe, mehr als Beißreflex kommt da von dir eh nicht.
Gehts noch???

Zitat von: Deadpool am 17. Oktober 2021, 21:09:35
Bei der Konstellation "beim JC bin ich alleinerziehend, beim Jugendamt betreut er das Kind mit" ist nunmal was nicht koscher.
Nun reichts aber!
Zunächst mal ging es nicht um den Status "Alleinerziehend", sondern darum, dass du in Frage gestellt hast, dass der Kindsvater das Kind allein betreuen kann, auch wenn es gefüttert werden muss.
Ich habe, obwohl verheiratet, meine Kinder auch auch allein betreut und gefüttert, als sie noch klein waren. Meine Frau und ich haben uns da nämlich reingeteilt. Wenn jemand ernsthaft anzweifelt, so wie du, dass das möglich ist, dann ist das schon sehr seltsam, um nicht zu sagen lachhaft realitätsfern.
Außerdem steht hier im Thema nirgendwo, dass die TE gegenüber dem JC als "Alleinerziehend" gilt. Auch in den restlichen Beiträgen der TE habe ich nichts Derartiges gefunden.
Du regst dich hier über Dinge auf, die allein deiner Phantasie entspringen, und greifst daraufhin User an.
Es reicht!
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Deadpool

Sag ich doch, Beißreflex.

Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2021, 12:44:16Außerdem steht hier im Thema nirgendwo, dass die TE gegenüber dem JC als "Alleinerziehend" gilt

Was ist denn jemand, der

Zitat.In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand.

schreibt? Alleinerziehend mit 2 Kindern.

Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2021, 12:44:16Ich habe, obwohl verheiratet, meine Kinder auch auch allein betreut und gefüttert, als sie noch klein waren

Ja, so lief es bei mir und meinem Mann auch. Weil verheiratet und zusammen lebend. Und nicht "für das eine Amt getrennt und für das andere zusammen".

Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2021, 12:44:16Du regst dich hier über Dinge auf, die allein deiner Phantasie entspringen,

"Sonst niemand" entspringt nicht meiner Phantasie. Ich habe eher den Eindruck, du überliest lieber wichtige Informationen (oder ignorierst sie gekonnt), um mir eine reinzuwürgen.

Ottokar

Zitat von: Deadpool am 18. Oktober 2021, 15:08:53
Sag ich doch, Beißreflex.
Jetzt reichts!
Du unterstellst vollkommen grundlos Fragestellern Betrugsabsichten und pöbelst gegen andere.
Wenn hier einer um sich beißt dann du. Du hast dich total verrant und bist zu stolz, es zuzugeben.

Zitat von: Deadpool am 18. Oktober 2021, 15:08:53
Was ist denn jemand, der

Zitat.In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand.

schreibt? Alleinerziehend mit 2 Kindern.
Arbeitest du so in deinem Job? Dann habe ich Mitleid mit all deinen Klienten.

Zitat von: Deadpool am 18. Oktober 2021, 15:08:53"Sonst niemand" entspringt nicht meiner Phantasie. Ich habe eher den Eindruck, du überliest lieber wichtige Informationen (oder ignorierst sie gekonnt), um mir eine reinzuwürgen.
Um "sonst niemand" geht es überhaupt nicht!
Und zum 2. und letzten Mal: unterlass deine unbegründeten Unterstellungen!

Voraussetzung für ein Wechselmodell bei der Kinderbetreuung ist bekanntermaßen, dass man getrennt wohnt.
Getrennt wohnen bedeutet aber noch lange nicht, dass man alleinerziehend i.S.d. SGB II ist. Das hängt davon ab, wie das Wechselmodell ausgestaltet ist. Bei einem Betreuungsverhältnis von 50/50 gilt man im SGB II nicht als alleinerziehend, das solltest du aber eigentlich wissen.

Von "In meinen Haushalt wohnen mein 1 jähriger Sohn und meine 15 jährige Tochter. Sonst niemand." kann man bei gebotener Sachlichkeit lediglich feststellen, dass der Kindsvater nicht mit Mutter und Kind zusammenwohnt. Mehr nicht!
Davon ausgehend zu behaupten, dass die Person beim JC angegeben hat, sie sei alleinerziehend, ist eine absolut unprofessionelle und böswillige Unterstellung.
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Deadpool

Ach Pippilotta...

Bei einem echten Wechselmodell gilt man übrigens sehr wohl als alleinerziehend, deshalb gibt es auch dem MB Allein, jedoch nur zu 1/2. Deshalb kann ich nicht wissen, was du schreibst, weil es falsch ist.

Zitat von: Ottokar am 18. Oktober 2021, 15:34:13Davon ausgehend zu behaupten, dass die Person beim JC angegeben hat, sie sei alleinerziehend, ist eine absolut unprofessionelle und böswillige Unterstellung.

Nein, Erfahrung. Und zwar eine sehr lange und vielfältige.

Ottokar

Du kannst offenbar nicht anders: Unterstellungen, Verleumdungen, Beleidigungen und Tatsachenverdrehungen. Bemäntelt als angebliche persönliche Erfahrung.

2019 hat das BSG entschieden, dass bei hälftiger Betreuung auch ein halber Alleinerziehendenmehrbedarf zusteht.
Im SGB II gilt man aber trotzdem weiterhin nur dann als Alleinerziehend, wenn man mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenlebt und allein für deren Pflege und Erziehung sorgt (§ 21 Abs. 4 SGB II).
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