Namen der Mitarbeiter vom JobCenter und Sozialamt veröffentlichen?

Begonnen von Gast45217, 20. Oktober 2021, 21:13:27

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Gast45217

Hallo,

über eure Meinung wäre ich sehr froh.

Ich weiß, dass ich den Chef namentlich in einem Video einbauen darf. Ich kann mich dazu äußern, dass in seiner Behörde sehr viele Fehler gemacht werden und er das Gesicht dieses Hauses ist.

Darf ich den Nachnamen einer Sachbearbeiterin nennen? ZB "Frau Stein aus dem JobCenter Berlin schriebt rechtswidrige Eingliederungsvereinbarungen?

Den vollen Namen darf ich vermutlich nicht nenne, oder?

BigMama

Du solltest dich tunlichst mit der Nennung von Namen zurückhalten wenn es darum geht per Video Sachverhalte zu veröffentlichen,  egal ob in einem Jobcenter, einem Bürgeramt, Krankenhaus oder im Einzelhandel.
Ruckzuck nimmt Fr. Stein aus dem JC XY den Weg zum Rechtsanwalt auf sich und lässt alle Möglichkeiten prüfen, dich zur Rechenschaft zu ziehen.
Du kannst alternativ eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter einreichen und diese Punkte aufzeigen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast45217

Bis gerade eben, wusste ich nicht einmal, dass es so etwas gibt.

Aber den Namen des Chefs, der ja in der Öffentlichkeit steht und auch gerne viele Presseartikel mit seinem Bild im Netz hat, darf namentlich genannt werden. Da sind wir uns doch einig. Oder?

Angenommen, ich hätte einen Eingliederungsvereinbarung die eindeutig Rechtswidrig sei. Darüber kann ich doch ein Video machen, sein Foto rein packen, seinen vollen Namen nennen, und ihm darüber mitteilen, dass in seinem haus, für das er die Verantwortung trägt, vieles nicht so gut läuft. Als Beispiel nenne ich dann ZB den geschwärzten Eingliederungsvertrag. Dort sind natürlich die Personaldaten der Sachbearbeiter entfernt

BigMama

Zitat von: Gast45217 am 21. Oktober 2021, 00:33:14Aber den Namen des Chefs, der ja in der Öffentlichkeit steht und auch gerne viele Presseartikel mit seinem Bild im Netz hat, darf namentlich genannt werden. Da sind wir uns doch einig. Oder?
Nein, wir sind uns nicht einig.
Du wählst den völlig falschen Weg mit deinem Video. Und du solltest gut über die möglichen Folgen für alle Beteiligten nachdenken auch für dich.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast50147

Kritik am Verhalten rechtfertigt Namensnennung
Nach Ansicht der Richter fehle es bereits an einem Anspruch auf Löschung, denn die namentliche Nennung sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, wie es in Art. 17 Abs. 3 a DSGVO verbrieft ist.

Dem Datenschutzrecht steht es nicht entgegen, in einer Bewertung den Nachnamen der Mitarbeiterin (oder des Mitarbeiters) zu nennen, deren bzw. dessen Verhalten man besonders kritikwürdig empfand, ja, weswegen man überhaupt nur zu einer negativen Bewertung der Leistung des Unternehmens kommt.
_____________________________

Beamtenbeleidigung und Meinungsfreiheit
Im Zusammenhang mit der ,,Beamtenbeleidigung" ist zu beachten, dass die Meinungsfreiheit gerade gegenüber Behörden und deren Mitarbeitern, die staatliche Gewalt ausüben, von Bedeutung ist.[2] Maßnahmen der öffentlichen Gewalt dürfen auch scharf kritisiert werden.[3] Insbesondere vor Gericht darf ,,im Kampf ums Recht" ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um polarisierend seine Meinung zu Gehör zu bringen; selbst personenbezogene starke Formulierungen können gestattet sein.

bebe82

Vir Gericht, von mir aus.
Aber ganz bestimmt nicht in einem auf iwelchen Kanälen veröffentlichten Video...

Da wünsche ich jedem eine fette Klage an den Hals mit entsprechenden Konsequenzen...

Gast51076

Zitat von: Gast45217 am 21. Oktober 2021, 00:33:14
Bis gerade eben, wusste ich nicht einmal, dass es so etwas gibt.

@Heiko Meintest Du die Beschwerdeführung?

Solche Beschwerden werden vom so genannten Kundenreaktionsmanagement (KRM) entgegengenommen. Da sie uns ja "Kunden" nennen... KRM gibt es direkt beim zuständigen JobCenter. Ebenso gibt es sie in Nürnberg. Die leiten das weiter an die Aufsicht führende Behörde: die Regionaldirektion des jeweiligen Bundeslandes. In Berlin wäre das dann die Regionaldirektion Berlin-Brandenburg.

Meinungen dazu, diesen Weg zu beschreiten, sind gemischt. Ich persönlich nutze diesen Weg, schon um nachzuweisen, dass ich innerhalb des Systems unternehme, was möglich ist. Das kann ich dann auch nachweisen, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. Außerdem mögen es sehr öffentlichkeitsaffine ( :teuflisch: nenn ich es mal) und/oder profilierungsfreudige Chef*innen nicht so gerne, derart in Erklärungssituationen gebracht zu werden. Sie müssen auf Beschwerden reagieren. Es macht auch Arbeit. Nachteil ist, wenn/dass der SB dann einfach Unwahres behaupten kann (wie es mir passiert ist) und der betroffene "Kunde" dann keine Zeugen hat... Das verstärkt natürlich die Ursprungsprobleme weiter und das Gefühl, deren Willkür ausgeliefert zu sein.

Wenn ich das so direkt fragen darf: Was willst Du denn mit (D)einem Video erreichen? Was ist das Ziel? Was kann bestenfalls daraus resultieren? Was schlechtestenfalls? Vielleicht kannst Du ja einen bitterbösen Film machen, den Du dann aber nicht publizierst. So als Frustabfuhr für Dich selbst... wie die berühmten Briefe, die man schreibt und dann nicht abschickt...

Gast50147

Der TE soll halt in meiner # 4 mal den Art. 17 Abs. 3 a DSGVO lesen.
Was er für einen Vorteil aus der Veröffentlichung ziehen will ist unbekannt.

Meph1977

 Harry wenn du aus einem Urteil zitierst ist das Aktenzeichen anzugeben oder die Quelle sollte es sich z.B. um einen Bericht handeln der die Quelle selbst nicht nennt.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Gast50147

#9
Zitat von: Meph1977 am 29. Oktober 2021, 17:55:14Harry wenn du aus einem Urteil zitierst ist das Aktenzeichen anzugeben
LG Essen, Urteil v. 29.10.2020, Az. 4 O 9/20).

BGH VI ZR 259/05 - evtl. käme auch dieses Urteil in Betracht, das ich aber nicht vollständig geprüft habe.
Der erkennende Senat hat für eine Berichterstattung über die berufliche Sphäre des Betroffenen klargestellt, dass der Einzelne sich in diesem Bereich von vornherein auf die Beobachtung seines Verhaltens durch eine breitere Öffentlichkeit wegen der Wirkungen, die seine Tätigkeit hier für andere hat, einstellen muss (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1981 - VI ZR 163/79 - VersR 1981, 384, 385). Wer sich im Wirtschaftsleben betätigt, setzt sich in erheblichem Umfang der Kritik an seinen Leistungen aus (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1994 - I ZR 216/92 - AfP 1995, 404, 407 f

Namensnennung ja, Unwahrheiten darf TE aber nicht verbreiten


Gast45217

Danke, dass ihr eure Meinung dazu schreibt.

Ich habe das hier gefunden.
https://www.prigge-recht.de/wann-medien-unter-namensnennung-berichten-duerfen/

Dies würde ich nun gerne mit meiner Meinungsfreiheit verbinden.

Wenn ein Mitarbeiter einer Sozialbehörde, von mir nachweislich, viele, serh viele Fehler macht. Dann kann ich das doch in einem Video Thematisieren und in dem Bescheid seinen Namen stehen lassen. Ich will ihn als Person nicht beleidigen, sodnern ihn in seine Arbeit kritisieren.

Wenn ich durch einen Fehler des Amts (welches schon zum 4ten Mal gemacht wurde) rausgeworfen wurde, reicht es mir irgendwann.
Der gleich Fehler, zum 4ten mal. Dabei steht alles in der Akte. und dank der DSGVO kann ich das belegen.

Die Leitung hat sich entschuldigt. "Ich biete ihnen das Podium an." Leider können wir nicht mehr machen. Sie müssen einen Widerspruch einreichen und dann erst können wir das korrigieren.

Ich und vermutlich ihr alle, können das. Aber die machen das auch mit Hilflose Menschen. (ALG12, Sozialamt, erwerbsunfähig und Pflegefälle, etc...)

Außerdem, hat er in einigen eMails aus seine "Behörden email" verwendet. Vorname.Nachname@sozialamt.de anstatt team99@sozialamt.de

Naja, ich binn vorerst soweit vorbereitet, dass ich das Video machen werde. mal schauen wie es weitergeht.

Der Friese

Warum willst du den Herren und die Frau denn unbedingt beim Namen nennen? Der Leiter des JC XY reicht doch völlig. Den kennt eh jeder beim Namen. Wenn du dann noch unbedingt Frau S.... aus der Leistungsabteilung nennen willst, sollte das in der abgekürzten Form auch statthaft sein. So arbeiteten ja auch viele Medien. Wer mit ihr zu tun hatte, kann sich zumindest erschließen wen du meinst.
So schießt du dir nicht aus Versehen ein Eigentor.

Gast51076

Wo wird der fertige Beitrag gezeigt? Wird er frei für alle zugänglich sein?


BigMama

Jo, mach nur. Wer sich mit Trainingsanzug vor die Kamera setzt und mit permanent leicht verstörend wirkendem Lächeln alles ins Lächerliche zieht, kann damit sowieso niemandem ernsthaft schaden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)