Brauche euren Rat

Begonnen von szaros 25, 22. Oktober 2021, 17:23:32

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szaros 25

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Hallo,
in einem anderem Thread habe ich schon darüber berichtet, das ich einen Brief bei der KV in Alzey eingeworfen habe, worin ich den Erhalt  einer ausländischen Rente bekannt gab.Leider habe ich  danach nie mehr etwas von der KV gehört.Ich war der Annahme das diese geringe Rente , genau wie die Betriebsrente meines Mannes , nicht angerechnet wird.Nach gut einem Jahr habe ich dann einen Nebenjob angemeldet und dabei auch die ausländische Rente erwähnt.Ab dann ging das Theater los.Die KV hätte angeblich diesen Brief nie erhalten.Ich habe ihn aber zusammenmit meinem Mann in den Hausbriefkasten eingeworfen.Sie stellten mir darauf eine Rückforderung zu , wogegen ich Widerspruch eingelegt habe.Es kam zu einer Anhörung wo mein Mann erneut den Einwurf bestätigt hat.Vor 5 Wochen kam dann der Beschluss der KV Alzey, das ich rechtswidrig gahandelt hätte, sowie falsche Behauptungen,dabei eine fünfseitige Begründung, voll mit Paragraphen, was ich natürlich nicht verstehen konnte.Sie forderten die komplette Rückzahlung. Ich war so geschockt, das ich erst einmal handlungsunfähig war.Kurz darauf wollte ich mich aus dem fahrenden Auto meiner Tochter werfen,hatte nur noch Selbstmordgedanken und kam in Psychologische Behandlung, was ich auch heute noch bin.Heute kam nun ein erneutes Schreiben der KV das ich diese Überzahlung bis zum 30.09.21 hätte bezahlen sollen.Jezt haben sie mir 50,-€ Mahngebühr und 13,-€ Säumniszuschlag auch noch dazu gerechnet.Die Forderung beläuft sich jetzt -mit den Gbeühren-auf 987,40 € Ich weiß das ich irgend etwas hätte unternehmen müssen, aber ich war nicht in der Lage dazu.Ich kann das Geld nie und nimmer so zurückzahlen, habe ein Darlehen laufen-Heizkostennachzahlung wurde nicht übernommen-
Ich habe eine höllische Angst davor was jetzt kommen kann. Womit muss ich rechnen? Muss ich vieleicht ins Gefängnis?
szaros25

Gast50147

Also ins Gefängnis musst du ganz sicher nicht! Versprochen!
Lade doch bitte mal anonymisiert das Schreiben der KV hier hoch.
Es ist nicht das erste Mal dass was verloren geht.
Zwar bist du für den Zugang beweispflichtig aber ein glaubwürdiger Ehemann ist zunächst ein ordentlicher Zeugenbeweis.

szaros 25

Hallo harry,

alsomein Mann hat ja in der Anhörung den Einwurf bestätigt aber in dem Beschluss zählt es nicht.Das Schreiben kann ich erst morgen hochladen muss erst noch alles schwärzen und einscannen.
szaros25

Gast50147

Ein Ehemann oder sonstiger Verwandter ist als Zeuge nicht gerade das gelbe vom Ei. Außerdem hätte dein Mann sowieso ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Aber einfach übergehen kann man ihn auch nicht wenn er glaubwürdig aussagt

CCR

Zitat von: szaros 25 am 22. Oktober 2021, 17:23:32in einem anderem Thread habe ich schon darüber berichtet, das ich einen Brief bei der KV in Alzey eingeworfen habe, worin ich den Erhalt  einer ausländischen Rente bekannt gab.Leider habe ich  danach nie mehr etwas von der KV gehört.Ich war der Annahme das diese geringe Rente , genau wie die Betriebsrente meines Mannes , nicht angerechnet wird.
Hab ich nicht gewusst ?
Zitat von: szaros 25 am 22. Oktober 2021, 17:23:32Heute kam nun ein erneutes Schreiben der KV das ich diese Überzahlung bis zum 30.09.21 hätte bezahlen sollen.Jezt haben sie mir 50,-€ Mahngebühr und 13,-€ Säumniszuschlag auch noch dazu gerechnet.Die Forderung beläuft sich jetzt -mit den Gbeühren-auf 987,40 €
man sollte schon was unternehmen, gar nicht zu antworten auch kein Weg aus die Schulden zu kommen.Schnell eine Schuldner Beratung aufsuchen.

Gast50147

Warten wir mal ab bis TE das Schreiben und die rechtliche Begründung dazu hier rein stellt. Erst dann kann man sich evtl. Gegenmaßnahmen überlegen.
So einen ähnlichen Fall hatte ich schonmal bloß nicht mit der KV.

szaros 25

Hallo,

so hier stelle ich sieben Seiten des Beschlusses zur Lesung bereit.Habe den Anfang weggelassen,da hätte ich zuvielschwäezen müssen,es geht ja um die Begründung der KV und Ablehnung.

Ich muss dazu sagen das sich da auch falsche  Aussagen der KV darunter befinden, so zum Beispiel ich hätte schon im Februar 2019 meine ung.Rente angeben können, der Rentensbescheid wurde mir erst im April  zugestellt. Gleichwohl wäre mein Nebenjob ab 01.02.020  nicht angemeldet gewesen, stimmt nicht, Corona bedingt ruhte mein Arbeitsverhältnis bis zum Juli 20, habe erst 3 Wochen später die erneute Arbeitsaufnahme gemeldet.Für alles sind Belege vorhanden,die KV wurde immer informiert.

Was mich stutzig macht ist vor allem die Tatsache das mein Mann auch diesen Beschluss erhielt und er genauso alszahlungspflichtig hingestellt wird. Er bekommt keine Grusi, nur ich.

Könnte ich noch irgendetwas unternehmen?
szaros25

szaros 25

probiere es mit weniger

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
szaros25

BigMama

Der "Beschluss" scheint ein Widerspruchsbescheid zu sein. Du kannst innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Sozialgericht dagegen einreichen. Zu den Erfolgsaussichten kann ich dir keine Einschätzung geben. Zudem wäre hierzu sicherlich der vollständige Bescheid notwendig.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

mousekiller

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen zur Klage. Wenn du innerhalb der Monatsfrist keinen geeigneten findest, dann reiche selbst erst einmal die Klage ein.

Etwa so:

Zitatich erhebe Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom.... der (hier Krankenkasse einfügen) eingegangen bei mir am...
Die Klageerhebung erfolgt lediglich zur Fristwahrung. Eine Begründung erfolgt mit einem weiteren Schriftsatz.

Ich empfehle dir auf jeden Fall einen Fachanwalt für Sozialrecht. Du kannst bei ihm dann auch Prozesskostenhilfe beantragen. Das Formular hierfür und die Anleitung dafür findest du auch im Internet.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

Gast50147

Zitat von: BigMama am 26. Oktober 2021, 09:53:42Zu den Erfolgsaussichten kann ich dir keine Einschätzung geben.
Dreh- und Angelpunkt ist die Beweisführung über die Meldung der Rente und den Zugang bei der KV.
Ohne RA kommt TE hier nicht weiter.

szaros 25

Hallo,

habe heute einen Termin mit einem Rechtsanwalt für Sozialrecht gemacht.Bezugsschein ist vom  Amtsgericht ausgestellt  worden.Nur ist leider die Frist vor einer Woche abgelaufen.Hoffe das ich noch etwas machen kann.
Da ich ja von der KV Alzey schon eine Mahnung bekommen habe ist es ja dringend.
Habe noch ein paar Fragen an Euch.
1)Wie ist es eigentlich mit der Zahlungsfrist? In dem Beschluss steht nichts von einer Zahlungsfrist bis zum...,sondern nur das ich innerhalb eines Monats Klage erheben kann.
2)Man hat mir ja gleich 50,-€ Mahngebühren sowie 13,- Säumniszuschlag aufgebrummt.Ist das nicht zu viel an Gebühren?
3) Warum gilt der Beschluss für uns beide,mein Mann ist doch kein Grusiempfänger?
szaros25

Gast50147

Zitat von: szaros 25 am 26. Oktober 2021, 17:23:35Warum gilt der Beschluss für uns beide,mein Mann ist doch kein Grusiempfänger?
Als Ehepaar wurdet ihr als gesamtschuldnerisch eingestuft.
Fristenberechnung ist unterschiedlich und oft heikel. Da spielen BGB, ZPO und noch einige Gesetze mit rein.
Bei Verwaltungsbehörden ist es wieder anders.
Sie beginnt normalerweise am Folgetag des Zuganges.
Beispiel: Fristbeginn 12.02. = Fristende 11.03.
Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag oder gesetzl. Feiertag verlängert sie sich um 1 Tag.
Monatsfrist heißt nicht gleich 4 Wochen. Die Berechnung ist einfach wenn man die Methoden kennt.

Auf der sicheren Seite bist du, wenn du wenige Tage nach Eingang des Briefes deine Antwort per Einschreiben zur Post gibst.

blaumeise

Zitat von: szaros 25 am 26. Oktober 2021, 17:23:352)Man hat mir ja gleich 50,-€ Mahngebühren sowie 13,- Säumniszuschlag aufgebrummt.Ist das nicht zu viel an Gebühren?

Dazu habe ich dies hier gefunden:
ZitatSo hoch sind Mahngebühren vom Staat

Bei Bußgeldern, Rundfunkbeiträgen oder der Kfz- oder Einkommensteuer kann es erheblich teurer werden, wenn Du nicht rechtzeitig zahlst. Anders als im Zivilrecht dürfen die Mahngebühren höher sein als die tatsächlichen Kosten. Das nennt sich dann Säumniszuschlag. Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes, wenn Du Deine Steuern nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages gezahlt hast. Auch ohne Mahnung gerätst Du in Verzug. Es gibt allerdings eine Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO). Es ist trotzdem ratsam, die Steuern umgehend zu überweisen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Auf Bundesebene gilt das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz. Dort ist geregelt, dass Mahngebühren 0,5 Prozent des Mahnbetrages betragen dürfen, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro.
https://www.finanztip.de/mahngebuehren/

szaros 25

Als Ehepaar wurdet ihr als gesamtschuldnerisch eingestuft


wieso? kann man es einfach so bestimmen wer Schuldner ist ?

Beim JC liefen auch alle Leistungsbescheide auf mich, bei der KV auf uns beide,Leistungen und gesetzliche Vorgaben sind doch fast gleich.
szaros25