Mehr Nachteile bei Wohnungssuche?

Begonnen von Martin_92, 25. Oktober 2021, 00:46:24

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Martin_92

Guten Abend,
Ich bin neu hier und stelle mich eben vor:

Mein Name ist Martin, bin 29 Jahre alt und "arbeite" zur Zeit, in einer Werkstatt für psysisch kranke. Ich beziehe vom Landkreis Grundsicherung bzw. Sozialhilfe. Dazu bekomme ich noch etwas Geld, von der Werkstatt ansich. Ist nicht viel, eher Taschengeld. Meine Wohnung, wird von den Landkreis bezahlt. Diese Wohnung befindet sich, in dem Haus meiner Mom. Ich bin letztes Jahr umgezogen, in eine kleinere Wohnung. Die wurde dort ebenfalls vom Landkreis bezahlt. Aus privaten Gründen und Umständen, bin ich nach 6 Monaten ausgezogen und wieder zurück zur jetztigen Wohnung, in dem Haus meiner Mutter. Mein aktuellen Sorgen, die mich ziemlich quälen sind, folgende:

1. Ich überlege, bei meiner Werkstatt für ps. kranke, zu kündigen.
    Es sind pers. Gründe und werde dort seelisch nicht gesund. Mich
    plagen Zukunftsängste und finanzielle Sorgen. Ich möchte gerne,
    noch was aus meinem Leben erreichen und weiter beruflich
    weiterkommen. Hab beim Landkreis angerufen und fragte nach,
    was passiert, wenn ich diese Beschäftigung beende. Man meinte
    zu mir, ich würde dann ALG II bekommen. Okay, wusste ich nicht.
    Also, überlege ich es mit der Kündigung noch. Bin aber mir sicher,
    dass bald zu beenden.

2. Der Umzug, letzten Jahres, da vermisse ich die Freiheit, die ich
    hatte. Die Unabhängigkeit, die ich hatte und war komplett auf
    mich allein gestellt. Dass fehlt mir aufeinmal sehr. Ich kam gut
    zurecht im Alltag. Dass habe ich zwar, aktuell auch, aber ich
    sehne mich schon, nächsten Jahres wieder nach einer eigenen
    Wohnung, abseits der Eltern. Zwischen mir und meiner Mutter, ist
    das Verhältnis in Ordnung.

Meine Sorgen wären jetzt, wenn ich diese Werkstatt kümdige, ist die Wahrscheinlichkeit auch hoch, vom Jobcenter, eine Wohnung bezahlt zu bekommen oder sind die Sozialämter/Landkreise, was Thema Wohnung angeht, "sozialer"? Ich lese oft im Netz, dass viele keine Wohnung finden, oder extrem lange brauchen und dabei noch sehr stress haben. Die Bedingungen einer Wohnung, zwischen Hartz 4 und Sozialhilfe,  sind ja identisch. Aber unterschiedliche Institute.
Bei wem, hat man eine angehmere Chance, eine geeignete Wohnung zu finden?

Ich freue mich auf eure Antworten und bin gerne für Fragen bzgl. des Themas bereit.

Gute Nacht

MfG
Martin

Maunzi

Das hat absolut nichts mit dem Institut zu tun, welches dir die Wohnung am Ende bezahlt. Die handeln nach Richtlinien und du musst den Umzug auch begründen können sonst wird das nix mit Kostenübernahme für Umzugskosten, Renovierung usw. Im Worst-Case-Szenario sagt man dir, dass ein Umzug nicht genehmigt wird und dann ziehst du dennoch um und sie zahlen dir keine Kosten für den Umzug etc und nur das was die alte Wohnung gekostet hat (bzw wenn die neue günstiger ist eben genau das).

Andere Sache die mir beim Lesen aufgefallen ist: die Aussage, dass die Kündigung automatisch dazu führen würde, dass du wieder als erwerbsfähig giltst und beim JC landest halte ich für ziemlich unsinnig. Wie exakt bist du zum Sozialamt (SGB 12 nehme ich an?) gekommen? Gutachten vom ÄD des JC oder Rentenversicherung...? Die Einschätzung da drin wird relevant sein! Denn wenn du zB für "dauerhaft voll erwerbsgemindert" eingestuft wurdest, dann kann man dich wegen der Kündigung noch lange nicht zum JC schicken, die sind nicht zuständig, da du erwerbsunfähig bist.

Es steht dir frei aus dem Bezug der Sozialhilfe heraus einen Job zu suchen, nur bedenke, dass der Status als erwerbsgemindert dann wegfällt - sofern du 15h oder mehr pro Woche arbeitest. Wenn du dann nach 2 Monaten merkst, dass du es gesundheitlich nicht packst, muss die ganze Nummer mit Jobcenter und Gutachten von vorne anfangen. Also würde ich da erstmal nix überstürzen und ggf auch mit dem behandelnden Arzt besprechen was sinnvoll ist und was zu einer Verschlechterung führen könnte.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

Martin_92

Danke für deine Antwort, Maunzi.
Ich weiß nicht genau, wie man etwas zitiert, aber versuche, auf deine Fragen und den meinen Sorgen, Klarheit zuverschaffen.

Das mit der Kündigung, dass ich dann beim JC wieder lande, wundert mich auch ziemlich. Ich bin wohl über den ÄD zum Soziaöamt gekommen. Anfang 2016 hatte ich meine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und wollte nicht, in dem Bereich weiter arbeiten. Ich war planlos, was ich arbeiten sollte. Hab damals gemerkt, dass mich Depressionen und Antriebslosigkeit allgemin in meinem Leben, plagen. Bin damals zum Psychiater mkt meinem Papa. Er ist der Meingung, dass ich nicht für den 1sten Arbeitsmarkt, zu verfügung stehen würde. Irgendwie (weiß nicht mehr wie), kam damals ein Gutachten zustande, in dem drinn steht, dass ich nicht mehr als 3Std tgl. und max 15Std in der Woche arbeiten könnte. Was so nicht stimmt. Bin dann von ALG 1, auf Grundsicherung gerutscht. Deshalb dann die Werkstatt. Aber beim Kostenträger angerufen, meinte Sie dort, dass ich dann wieder vermittelbar wäre. Komisch oder ist es so?

Also was Gesundheit angeht, steht ein Klinikaufenthalt an. Aber auf der anderen Seite, macht mich diese Unterforderung, die Art der monotonen Arbeit der WfbM, kaputt. Ich kann da lange nicht mehr mitarbeiten. Angeblich, würde ein Gegengutachten, dass besagt, dass ich mehr als 3Std. Täglich und 15 in der Woche arbeiten könne, über 5000€ kosten. Ob es stimmt weiß ich nicht. Aber Fakt ist, die Werkstatt möchte mich nicht weg geben. Bin eines der besten Leute dort. Naja. Irgendwie ne Sackgasse für mich. Meine Mutter würde dass überhaupt nicht gut finden, wenn ich da kündige, auch wenn es meine seelische Verfassung schadet. Ich kann einfach keine eigenen Entscheidungen treffen, dort und dass schränkt mich ein, für 29 Jahre... deshalb die Frage wegen dem Institut.

LG

Maunzi

Oben rechts über dem jeweiligen Beitrag steht "Zitat" bzw beim Antworten kann man runterscrollen und etwas einfügen indem man "Zitat infügen" an selber Stelle anklickt.

Wenn du unter 3h am Tag / 15h in der Woche arbeiten kannst bedeutet das, dass du erwerbsgemindert bist. Fraglich ist die Dauer welche festgehalten wurde, das lässt sich aber anhand deines Sozialhilfebescheides erkennen! Beziehst du Leistungen im Alter und bei Erwerbminderung ODER Hilfe zum Lebensunterhalt?

1. würde bedeuten es ist auf Dauer, demnach nix mit einfach mal zurück zum JC, da hat wer auch immer das sagte unrecht oder einfach keine Ahnung.
2. kann - da es eine Befristung enthält - durchaus bedeuten, dass du über kurz oder lang beim JC landest. Jedoch nicht wegen der Kündigung ansich, sondern wegen der Befristung. Diese wird in der Regel nach 1,5 - 2 Jahren neu begutachtet und dann entweder verlängert um einen ähnlichen Zeitraum, bzw auf dauerhaft abgeändert oder eben aufgehoben, dann gehts zum JC.

Aufschluss sollte in jedem Fall dein Sozialhilfebescheid geben -> also einmal lesen bitte :)

Kleiner Tipp von jemandem der selbst auch erst meinte, dass die alle unrecht hatten und es nochmal versuchen wollte und dann zusammengebrochen ist: man kann auch innerhalb der erwerbsunfähigkeit sich Beschäftigung suchen, die einem einen Sinn im Leben verschafft (unter 3h am Tag sofern es ein Job ist). Sei es eine Ehrenamtliche Tätigkeit, ein wirklich geringfügiger Minijob oder auch ein Hobby das einem wieder Halt verschafft. Schau dich diesbezüglich doch mal um?

Das mit dem Gegengutachten ist UNFUG! Wenn du dir einen Job suchst der mehr als diese 3h am Tag dauert, dann bist du aus der Sache raus und man muss dich für erwerbsfähig halten, es zwingt dich NIEMAND untätig zu bleiben. Dieses Papier ist ein Freifahrtschein gesund und glücklich zu werden wenn man es möchte, es bremst aber auch in keinem Fall aus. Im Gegenteil - ohne Druck und sinnlose Maßnahmen findet man oftmals viel leichter etwas, das zu einem passt.

Es klingt als ob man in der Werkstatt einfach nur keine Lust hat einen kostengünstigen Arbeiter zu verlieren und dir deshalb systematisch Müll eintrichtert (sry für die Wortwahl). Was deine Mutter will ist ebenfalls irrelevant, es ist dein Leben und du musst damit glücklich werden, nicht sie.

Also: ignorier mal JC und Sozialamt als Frage aller Fragen, konzentrier dich auf die Kündigung wenn es dir dort nicht gut geht (wobei ich das nach dem Klinikaufenthalt machen würde, da der wohl recht zeitnah sein soll?) und dann schau was du machen magst und ob das ggf auch innerhalb der erwerbsminderung funktioniert.

Ein Umzug bedarf eines wirklich unabstreitbaren Grundes damit er anerkannt wird, das würde ich eher auf die lange Bank schieben und erstmal schauen womit es dir jobtechnisch / hobbytechnisch besser geht. Das kann viel verändern.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)