Ablehnung ALG2, 0€ Miete anerkannt etc.

Begonnen von steffsch, 23. Oktober 2021, 01:19:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

steffsch

Zitat von: blaumeise am 29. Oktober 2021, 14:00:06
Das solltest du allerdings glaubhaft belegen können.

Deshalb die Frage, wie man einen Umzug belegt.
Ich habe nur Mietvertrag und Ummeldebestätigung (bei der der 1.9. als Einzugsdatum angegeben ist)

Sheherazade

Du hast sonst keine Belege (Anhängerverleih z. B.) für den Umzugstag? Oder wenigstens Quittungen für den Einkauf am neuen Wohnort? Oder Übergabeprotokoll der neuen Wohnung?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Zitat von: steffsch am 23. Oktober 2021, 01:19:41Gleichzeitig hatte ich von August bis Mitte Oktober eine befristete Anstellung
Wo hast Du denn gearbeitet? Daran lässt sich doch sicherlich erkennen, wo Dein gewöhnlicher Aufenthalt war?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

steffsch

Zitat von: Sheherazade am 01. November 2021, 12:09:12
Du hast sonst keine Belege (Anhängerverleih z. B.) für den Umzugstag? Oder wenigstens Quittungen für den Einkauf am neuen Wohnort? Oder Übergabeprotokoll der neuen Wohnung?
Ich hatte kurz danach einige kleinere Sachen (Pfanne, Wasserkocher...) für die neue Wohnung eingekauft. Die Quittungen dafür liegen dem neuen JC bereits vor (als ich um die Erstausstattung gebeten habe). Autos o.ä. musste ich nicht mieten.
Übergabeprotokoll vom 1.9. habe ich.


Zitat von: justine1992 am 01. November 2021, 12:23:45
Wo hast Du denn gearbeitet? Daran lässt sich doch sicherlich erkennen, wo Dein gewöhnlicher Aufenthalt war?
Etwas kompliziert: Also die Firma hat ihren Hauptsitz in einem 300km entfernten Ort. Erste Tätigkeitsstätte - wie im Arbeitsvertrag angegeben, der auch vorliegt - war in der Stadt, in der ich zuvor gewohnt habe. Die erste Tätigkeitsstätte ist 10 min von der neuen Wohnung entfernt.


Ich kann nur nicht nachvollziehen, wieso 0€ Miete anerkannt wurden. Weil keine Flächenangabe im Mietvertrag steht?
Nehme ich nun den Widerspruchstext aus dem Forum https://hartz.info/index.php?topic=3627.msg30207#msg30207
und fordere für September die Miete?

justine1992

Nachdem Du unseren Fragen ja nun offensichtlich dauerhaft mehr oder weniger geschickt ausweichst, hast Du hoffentlich trotzdem verstanden, dass es darauf ankommt, nachzuweisen, wo Dein Aufenthalt war.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

steffsch

Zitat von: justine1992 am 01. November 2021, 19:15:29
Nachdem Du unseren Fragen ja nun offensichtlich dauerhaft mehr oder weniger geschickt ausweichst, hast Du hoffentlich trotzdem verstanden, dass es darauf ankommt, nachzuweisen, wo Dein Aufenthalt war.

Sorry, aber ich verstehe dein Problem nicht. Ich habe deine Fragen beantwortet.

Nochmal: Der Mietvertrag der neuen Wohnung begann am 1.9.
Mein gewöhnlicher Aufenthalt bei der neuen Wohnung begann auch am 1.9. Wie ich das nachweisen kann? Weiß ich nicht so recht. Wohl mit dem Übergabeprotokoll oder den Quittungen für Einkäufe für die Wohnung laut Sheherazade
Wo die erste Tätigkeitsstätte meiner Arbeit war, habe ich auch beantwortet.

justine1992

Zitat von: steffsch am 01. November 2021, 12:34:18
Zitat von: Sheherazade am 01. November 2021, 12:09:12
Du hast sonst keine Belege (Anhängerverleih z. B.) für den Umzugstag? Oder wenigstens Quittungen für den Einkauf am neuen Wohnort? Oder Übergabeprotokoll der neuen Wohnung?
Ich hatte kurz danach einige kleinere Sachen (Pfanne, Wasserkocher...) für die neue Wohnung eingekauft. Die Quittungen dafür liegen dem neuen JC bereits vor (als ich um die Erstausstattung gebeten habe).
Waren diese Einkäufe am neuen Wohnort?

Zitat von: justine1992 am 01. November 2021, 12:23:45
Wo hast Du denn gearbeitet? Daran lässt sich doch sicherlich erkennen, wo Dein gewöhnlicher Aufenthalt war?
Etwas kompliziert: Also die Firma hat ihren Hauptsitz in einem 300km entfernten Ort. Erste Tätigkeitsstätte - wie im Arbeitsvertrag angegeben, der auch vorliegt - war in der Stadt, in der ich zuvor gewohnt habe. Die erste Tätigkeitsstätte ist 10 min von der neuen Wohnung entfernt.
[/quote]Wo hast Du gearbeitet?
Wo hast Du vom 01.-31.08. gearbeitet? Wo hast Du vom 01.09.-30.09. gearbeitet? Und wo steht das?

Zitat von: steffsch am 01. November 2021, 21:13:23ich verstehe dein Problem nicht
Ich habe gar keins...

Du bist also am 01.09. umgezogen? (Nach dem Umzugsdatum wurdest Du auch schon früher gefragt...)

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

steffsch

Die Einkäufe waren im Nachbarort, da die neue Wohnung an der Grenze ist und der Supermarkt im Nachbarort näher ist.

Vom 1.8. bis 18.8. war ich arbeitslos. Vom 19.8. bis 30.09. war ich bei der Firma XY angestellt. Steht im Arbeitsvertrag.
Bzgl Arbeitsorte habe ich ja schon was geschrieben.
Die Gehälter dieser Tätigkeit kamen erst im Oktober.

Ja, ich bin am 1.9. umgezogen. Ja, die neue Wohnung ist mein gewöhnlicher Aufenthalt seit 1.9. :)

justine1992

Zitat von: steffsch am 01. November 2021, 21:26:28Bzgl Arbeitsorte habe ich ja schon was geschrieben.
Zitat von: justine1992 am 01. November 2021, 21:20:03Erste Tätigkeitsstätte - wie im Arbeitsvertrag angegeben, der auch vorliegt - war in der Stadt, in der ich zuvor gewohnt habe. Die erste Tätigkeitsstätte ist 10 min von der neuen Wohnung entfernt.
Möglicherweise akzeptiert das JC das so als Nachweis.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.