Briefkasten wurde beschädigt / Aufgebrochen - Muss ich selber zahlen?

Begonnen von pelli, 23. Oktober 2021, 02:46:50

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pelli

Oder muss das der Vermieter übernehmen? Vermieter ist ein Bauverein und kein Privater.

Gast50147


pelli


Gast50147

Lach - das Schloss gehört doch zum Briefkasten und sind eine Einheit.
Ablehnen die 15 €. Deren Begründung wäre interessant. Gäbe bestimmt viel zum schmunzeln.

Sheherazade

Zitat von: pelli am 23. Oktober 2021, 22:37:25
Wollen dennoch 15€ für das Schloss haben lol

Hast du eine sogenannte Kleinreparaturregelung in deinem Mietvertrag?
"Die, die zu feige waren in der Diktatur, rebellieren jetzt ohne Risiko gegen die Demokratie. Den Bequemlichkeiten der Diktatur jammern sie nach, und die Mühen der Demokratie sind ihnen fremd."  Wolf Biedermann

Gast50147

In deinem Fall dürfte das unter die Instandhaltungspflicht des VM fallen, denn für Zerstörung durch unbekannte Personen bis du nicht verantwortlich, unabhängig von einer Kleinreparaturklausel die sowieso zur Wirksamkeit 2 Punkte umfassen muss.
1. Höchstgrenze für 1 Reparatur max. 100 €
2. Jahreshöchstgrenze max. 300 € oder 6 % der Jahresmiete.

Ein wichtiges Kriterium ist auch ob es sich um eine Briefkastenanlage handelt auf die viele Zugriff haben oder ob du in einem 1 Familienhaus wohnst

pelli

haben viele zugriff drauf. ist im flur bei uns also muss man in das bebäude um es aufzubrechen.