JC vs. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Begonnen von RoNeblo, 22. Oktober 2021, 18:34:37

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

RoNeblo

Hallo zusammen,

da ich gegenwärtig krank (seit Ende September) bin, was ich dem Jobcenter auch lückenlos durch entsprechende AU-Bescheinigungen nachgewiesen habe, und ich nunmehr vom Jobcenter massiv unter Druck gesetzt werde, bitte ich euch hier um inhaltliche Einordnung und
Unterstützung.

Nummer wurde ich vom JC "im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht" zu einem persönlichen Gespräch eingeladen.

Für mich nun sehr spannend ist diese Textstelle der Einladung:



"Bitte berücksichtigen Sie im Krankheitsfall:

Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die simple Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus welcher hervorgeht, dass sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen.

Dies ist eine Einladung nach §59 SGB II in Verbindung mit §309 I SGB II.

Sollten Sie dieser Einladung ohne wichtigen Grunde nicht Folge leisten, so wird Ihr ALG II um 10% des für Sie nach §20 SGB II maßgeblichen Regelbedarfes für die Dauer von drei Monaten gemindert. "



(Rechtsbehelfsbelehrung ist dem Schreiben beigefügt.)

Für mich stellt sich nun die Frage, ob diese Sachlage rechtswirksam sein kann, zumal ich hierfür im Gesetz auch keinerlei Grundlage entdecken konnte. Dem Jobcenter liegt meine ganz normale AU, die über den hier geforderten Termin hinausgeht, bereits vor.

Falls also jemand von euch aufklären kann oder diesen Fall selbst mal hatte und seine Erfahrungen teilen mag, wäre ich euch außerordentlich dankbar.

Beste Grüße
Roland

blaumeise

Zitat von: RoNeblo am 22. Oktober 2021, 18:34:37Für mich stellt sich nun die Frage, ob diese Sachlage rechtswirksam sein kann,
Das ist sie, wenn du öfter oder länger krank bist. Generell kann das JC nicht jedesmal eine zusätzliche Bescheinigung verlangen, aber in Ausnahmefällen schon. Ob das bei dir gerechtfertigt ist, kann ich so nicht beurteilen. Hattest du schon öfter AUs vorgelegt?

RoNeblo

Danke für dein kurzfristiges Feedback. Bin seit Ende September krank bzw seit Ende September habe ich insgesamt 3 AUs vorlegt.

BigMama

Waren die AUBs nahtlos? Hat das JC irgendwie versucht Kontaktzu dir aufzunehmen, was nicht gelungen ist?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

RoNeblo

AUs waren bzw. sind lückenlos. Aktuelle AU läuft nun bis Mitte November, eingeladen wurde ich nun für Anfang November.

blaumeise

Meiner Ansicht nach solltest du eine zusätzliche Bescheinigung vom Arzt dir geben lassen, wenn du aufgrund deiner Erkrankung nicht in der Lage bist, den Termin wahrzunehmen.

jens123

Der praktikabelste und nervenschonenste Weg ist beim Arzt an die Anmeldung zu gehen und um diese Bescheinigung fürs JC zu bitten. Die kennen den Schwachsinn schon. Natürlich ist Krankheit ein wichtiger Grund nicht zum Meldetermin zu gehen. Wahrscheinlich würde jedes Gericht das Ding kassieren. Zumal deine AU erst seit September läuft. Das ist garnichts, manche sind Jahre krank... Absolute Frecheit, zu versuchen Leute die krank sind, vorzuladen. Da hat sich eine beispiellose Selbstläuferbehörde von Menschenschindern etabliert!

BigMama

Zitat von: jens123 am 22. Oktober 2021, 19:49:17Da hat sich eine beispiellose Selbstläuferbehörde von Menschenschindern etabliert!
Geht es auch ne Nummer kleiner?
Keiner hier kennt den Grund der Einladung.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

justine1992

@RoNeblo
Dein Arzt ist nicht verpflichtet, Dir so eine Bescheinigung auszufüllen.
Ja, Du hast recht, im SGB gibt es so eine Bescheinigung nicht.
Ja, Du kannst Dich jetzt dagegen wehren. Aus Prinzip. Oder weil Du zu viel Kraft und zu viel Zeit hast. Oder einfach, um es "denen" mal so richtig zu zeigen.
Oder Du gehst a) zu dem Gespräch hin, oder Du legst b) so eine Bescheinigung vor. Wenn Dein Arzt dafür Geld verlangt, solltest Du das nicht vorstrecken, sondern vorher von dem JC eine Kostenzusage dafür verlangen.
Wenn Du möchtest (!), kannst Du auch darum bitten, das Gespräch telefonisch zu führen. Oder mitteilen, dass die AU voraussichtlich b.a.w. anhalten wird.

Zitat von: RoNeblo am 22. Oktober 2021, 18:34:37Falls also jemand von euch aufklären kann oder diesen Fall selbst mal hatte und seine Erfahrungen teilen mag, wäre ich euch außerordentlich dankbar.
Suchwort WUB oder Wegeunfähigkeitsbeschinigung
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

BigMama

Welcher Einladungsgrund steht denn im Schreiben? Möchte man mit dir über deine beruflichen Situaton sprechen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Yavanna

Es kommt ja auch immer auf den Grund der AU an.

Nur als Beispiel:
Mit Erkältung will dich keiner im Büro haben, aber mit gebrochenem Arm könntest du ein Gespräch führen.
In beiden Fällen würde dich dein Arzt AU schreiben

Gast50147

Für Atteste verlangen Ärzte fast immer Geld. Bei meinem Arzt kostet es 10 €

BigMama

Die WUB wird laut ÄGO mit 5,36 Euro vergütet.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

RoNeblo

Zitat von: RoNeblo am 22. Oktober 2021, 18:34:37Für mich stellt sich nun die Frage, ob diese Sachlage rechtswirksam sein kann, zumal ich hierfür im Gesetz auch keinerlei Grundlage entdecken konnte. Dem Jobcenter liegt meine ganz normale AU, die über den hier geforderten Termin hinausgeht, bereits vor.
Die JC hängen sich da stellenweise am BSG Urteil auf und meinen......
Lies dir das von Ottokar im Anhang maldurch und handle entsprechend!

Drei AU´s ist nix der HA schreibt halt nur kurzzeitig krank.

Zitat von: BigMama am 22. Oktober 2021, 20:11:01Keiner hier kennt den Grund der Einladung.
Gibt ja nur vier zulässige Gründe einer Einladung nach diesen § daher egal meistens stimmen die Einladungsgründe und die Gesprächsinhalte eh nicht überein. Am Schluß geht es um eine EinV o. Maßnahme wie immer/meistens.

MfG FN
MfG FN

[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.