Prozesskostenhilfe 4 jährige Prüfung von wirtschaftlichen Verhältnissen

Begonnen von jeschik, 31. Oktober 2021, 19:44:33

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jeschik

Bei erhaltener Prozesskostenhilfe gibt es eine 4 jährige Prüfung, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse verbessert haben.
Nur mal als fiktives Beispiel, was wäre wenn sich nach 2-3 Jahren die wirtschaftliche Lage verbessern würde, würden hier dann die kompletten Kosten die durch die Prozesskostenhilfe angefallen sind zurück zu zahlen sein ?
Oder reduziert sich die Summe die zu zahlen wäre über einen Zeitraum, so dass nach 2-3 Jahren nur noch ein gewisser Anteil der Kosten zurück gezahlt werden müsste ?


mousekiller

Die Rückzahlung wäre komplett. Allerdings wird auf deine wirtschaftliche Gesamtlage Rücksicht genommen. Das heißt, wenn dein Einkommen nicht sehr hoch ist, wird dir eine Ratenzahlung gewährt. Die Zahlungen dürfen allerdings nicht länger als 3 (?) Jahre gewährt werden. Danach ist die Schuld abgegolten. Sollten sich zwischenzeitlich deine wirtschaftlichen Verhältnisse wieder verschlechtern, dann solltest du das dem Gericht mitteilen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

jeschik

Zitat von: mousekiller am 31. Oktober 2021, 20:43:57Die Zahlungen dürfen allerdings nicht länger als 3 (?) Jahre gewährt werden.
Damit meinst du die Rückzahlung der Prozesskostenhilfe auf Ratenweise dürfte nur im Zeitraum bis maximal 3 Jahren zurrück gefordert werden, ab dem Zeitpunkt wo man seine wirtschaftliche Verbesserung gemeldet hätte ?

mousekiller

Das Gericht schreibt dich wegen der Überprüfung an. Sobald dort dann ein Beschluss über die Erstattung gefasst ist, beginnt der Zeitraum. Ich habe eben noch mal nachgelesen, der Zeitraum beträgt maximal 48 Monate, das heißt, 4 Jahre.

Unabhängig davon müsstest du allerdings sowieso jede Veränderung deiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb eines Zeitraumes von 4 Jahren nach Prozessende bei Gericht melden.
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Gast50147

Bi einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit muss du alles zurück zahlen, ggf. auf Raten. Wegen der 100 € welche dir die alte Dame für deine hilfreiche Unterstützung gibt nicht, ab die wären als Einkommen meldepflichtig.

jeschik

Zitat von: Gast50147 am 01. November 2021, 11:32:55
Bi einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit muss du alles zurück zahlen, ggf. auf Raten. Wegen der 100 € welche dir die alte Dame für deine hilfreiche Unterstützung gibt nicht, ab die wären als Einkommen meldepflichtig.
Ich denke nicht das bei jeder sozialversicherungspflichtigen Arbeit der Betrag gleich oder auf raten zurück gezahlt werden müsste.
Wenn man jetzt sagen wir Pauschal bei bis 1100 netto bleiben würde, müsste man doch wahrscheinlich nichts zurück bezahlen ?
Zumindest wenn ich das aus der Perspektive betrachte, das man mit 1100 Euro netto auch noch ratenfreie prozesskostenhilfe bewilligt bekommen würde. hatte ich auf jedenfall über diverse rechner mal geprüft.

Gast50147

Auf der ganz sicheren Seite bist du, wenn du den Rechtspfleger, bzw. den Kostenbeamten anruft. Kannst du jetzt gleich tun