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Hartz IV Empfänger Erbe

Begonnen von taorminna, 26. Oktober 2021, 19:27:39

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taorminna

Hallo, hat ein Testament in folgender Form Gültigkeit: "Erhält mein Sohn zum Zeitpunkt meines Todes Hartz IV oder sonstige Sozialleistungen enterbe ich ihn, sodass er nur einen Anspruch auf die Hälfte seines Pflichtteils hat."
Danke

crazy

Eher wohl nicht.
Enterbt werden kann man  nur bei extremen Verfehlungen gegen den Erblasser.
Ein FA für Erbrecht wäre zu befragen

jens123

Es geht hier nicht um das Enterben, sondern ob der Passus im Testament rechtswirksam ist. Stellt sich die Frage, ob solche Bedingungen vom Erblasser gestellt werden können. Ich kann mir vorstellen, grundsätzlich ja.

Das ist eine wirkliche Spezialfrage, auf die du hier keine verbindliche Antwort finden wirst. Versuche mal die Frage in einem Rechtsforum zu stellen, z. B. 123recht.de und dort in der entsprechenden Rubrik. Wenn ihr eine ernsthafte Antwort haben wollt, hilft nur der Kontakt zu einem Rechtsanwalt.

jeschik

Zitat von: crazy am 26. Oktober 2021, 19:30:58Eher wohl nicht.
Ich denke auch eher wohl nicht.
Kann mir nicht vorstellen das es rechtskonform wäre, solch einen Passus bzgl Hartz4 im testament stehen zu haben.

Wenn jemand enterbt wird, hat er trotzdem in den meisten fällen ein recht auf den Pflichtteil,  was soweit ich weiss als alleinerbe die hälfte der erbes bedeuten würde. Wenn laut Deinen Wortlaut nur die Hälfte des Pflichtteils vererbt werden soll, dann wäre das nur ein vierteil des erbes. Gibt es hierfür Gründe die eine derartige enterbung rechtlich rechtfertigen würde ?

Gast48661

Zitat von: taorminna am 26. Oktober 2021, 19:27:39hat ein Testament in folgender Form Gültigkeit:
Nein, diese Formulierung hätte nicht den gewünschten rechtlichen Effekt. Der Sohn kann trotzdem den Pflichtteil einfordern. Vorausgesetzt diese Bedingung wäre überhaupt wirksam, denn auch dafür gibt es Grenzen.
Das Ganze natürlich vor dem Hintergrund, dass das Testament überhaupt erstmal die gesetzlichen Anforderungen an ein wirksames Testament erfüllt.

Yavanna

Den Pflichtteil soll er ja bekommen. Es geht um den Ausschluss eines höheren Anteils

Gast48661

Zitat von: Yavanna am 27. Oktober 2021, 12:19:32Den Pflichtteil soll er ja bekommen.
Nein, er wird bei dieser Formulierung auf die Hälfte seines Pflichtteils gesetzt, nicht auf den kompletten Pflichtteil.

Yavanna

Zitat von: Gast48661 am 27. Oktober 2021, 12:21:10
Zitat von: Yavanna am 27. Oktober 2021, 12:19:32Den Pflichtteil soll er ja bekommen.
Nein, er wird bei dieser Formulierung auf die Hälfte seines Pflichtteils gesetzt, nicht auf den kompletten Pflichtteil.
:flag: Ups, da habe ich nicht richtig gelesen