Gas wurde nicht bezahlt. Stimmt das was man mir erzählt

Begonnen von MisianNoir, 25. Oktober 2021, 14:23:18

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MisianNoir

Hallo,

Ich habe mal eine dringende Frage. Und zwar zahlt das JC seit 18 Monaten kein Gas. Es wird nur die Kaltmiete mit restlichen Nebenkosten getragen. Ich liege mit der KDU weit drunter, selbst im Heizungssatz. Das habe ich nun schon raus gefunden.
Nun ist es so dass das JC eine Bescheinigung meines Vermieters wollte, seit wann die Heizkosten schon zu zahlen sind.
Ich möchte nicht, dass das nun falsch verstanden wird, aber wird das JC das wirklich nachzahlen?  Da die heizkosten auch schon beim erstantrag angegeben wurden, jedoch nicht berücksichtigt wurden. So wurde es mir zumindest erzählt.
Stimmt es dass das JC das Gas wirklich zahlt?
Mit der gastherme wird auch das warme Wasser bereitet. Ich weiß nicht ob das was zur Sache tut.

Ich bedanke mich im voraus vielmals

Sheherazade

Heizkosten gehören als Bedarf mit zu den Kosten der Unterkunft, das ist richtig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

BigMama

Wenn das schon seit 18 Monaten so ist, solltest du umgehend einen Überprüfungsantrag stellen, damit dir für die Vergangenheit das Geld nachgezahlt wird. Was hattest du denn damals im Antrag angegeben und was wurde laut Bescheid bewilligt? Wie hast du es geschafft in der Zwischenzeit die Heizkosten selbst zu tragen?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

MisianNoir

Im bescheid stehen die 700 Euro warmmiete aber nicht die 60 Euro heizungskosten. Ich dachte ehrlich gesagt, dass man wie bei Strom, das einfach selbst zahlen muss. Also habe ich das so hingenommen. Ich kenne mich damit auch überhaupt nicht aus.
Im Antrag standen die 600 Kaltmiete, 100 Nebenkosten und 60 heizkosten, im Mietvertrag standen die 60 Euro Heizkosten noch nicht drinnen, da zum Zeitpunkt des Einzug noch überall Nachtspeicheröfen. Und nun kam aufgrund meiner Kontoauszüge die Frage nach den 60 Euro extra auf, daraufhin wurde entsprechendes Formular meines Vermieters verlangt.
Nun weiß ich nicht wie was wo.

BigMama

Zitat von: MisianNoir am 25. Oktober 2021, 15:07:16im Mietvertrag standen die 60 Euro Heizkosten noch nicht drinnen, da zum Zeitpunkt des Einzug noch überall Nachtspeicheröfen.
Seit wann musst du denn die 60 € bezahlen? Wenn du die Heizkosten im ursprünglichen Antrag nicht beantragt hast und die Miete laut Mietvertrag übernommen wurde, war das nach jetzigem Stand der Dinge korrekt.
Du hättest eine Mitteilung ans JC schicken müssen ab dem Zeitpunkt an dem sich die Heizart für deine Wohnung geändert hat. Das JC kann das ja gar nicht wissen wenn du es nicht mitgeteilt hast.
Zitat von: MisianNoir am 25. Oktober 2021, 15:07:16Und nun kam aufgrund meiner Kontoauszüge die Frage nach den 60 Euro extra auf, daraufhin wurde entsprechendes Formular meines Vermieters verlangt.
Das ist auch korrekt, dass das JC einen Nachweis darüber verlangt, wie hoch die Heizkosten sind insbesondere wenn bisher keine extra beantragt wurden.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

MisianNoir

Das hatte sich schon 2018 geändert. Das Schreiben hierzu hatte ich auch angeführt mit der Korrektur der Nebenkosten. Ich weiß nicht ob das nicht beachtet wurde, weil das auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt war.
Ich hatte im Antrag selbst auch die 60 Euro eingetragen. Wie gesagt, ich dachte, dass das wie beim Strom laufen würde.

BigMama

Dann warte jetzt ab, was das JC aus der Bescheinigung deines Vermieters macht. Hast du die Bescheinigung schon im JC eingereicht.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Fettnäpfchen

Wie lange wartest du schon auf Antwort vom JC?

Zitat von: MisianNoir am 25. Oktober 2021, 16:00:54Das Schreiben hierzu hatte ich auch angeführt mit der Korrektur der Nebenkosten. Ich weiß nicht ob das nicht beachtet wurde, weil das auf der Nebenkostenabrechnung aufgeführt war.
Dann müsste das JC eigentlich auch leisten und mMn sogar über den Zeitpunkt eines Ü-Antrages hinaus.....

MfG FN
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