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Frage zur Berechnung meiner Tochter

Begonnen von TK200780, 23. Oktober 2021, 16:50:06

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TK200780

Hallo Leute

Ich habe mal eine Frage zur Berechnung meiner Tochter.
Meine Tochter ist 17 Jahre alt und geht derzeit zur Schule um ihr Abi zu machen.
Bisher hat sie im Bewilligungsbescheid eine Berechnung von 373 Euro erhalten.
Nun habe ich im neuen Bescheid zum Zeitpunkt der Volljährigkeit eine Abstufung von 16 Euro auf 357,- Euro erhalten.
Auf Nachfrage beim Jobcenter teilte mir die Sachbearbeiterin mit das Jugendliche bis 17 Jahre in der Stufe 4 berechnet werden und Erwachsene im Haushalt der Eltern in Stufe 3 berechnet werden die mit 357,- Euro vorgesehen ist.
Somit würde ich für meine Tochter sobald sie 18 Jahre alt ist 16,- Euro weniger erhalten.

Vom logischen Menschenverstand her ist das ja mal totaler Schwachsinn.
Nur weil meine Tochter volljährig ist wird sie wohl kaum weniger essen oder weniger Kleidung brauchen als vorher. Also der Sinn dieser Berechnung geht mir irgendwie komplett ab :wand:

Nun wäre aber die Frage: Ist das wirklich korrekt so oder wollen die mich verarschen???

LG Timo

crazy

446 Euro im Monat für eine allein stehende Person, eine allein erziehende Person.
401 Euro für Partner, wenn beide volljährige sind.
357 Euro für erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt führen, weil sie im Haushalt anderer Personen leben. Damit sind über 25 Jahre alte Erwachsene gemeint, die im Elternhaus leben, sowie Wohngemeinschaften.
373 Euro für Kinder in der Bedarfsgemeinschaft ab Beginn des 15. bis zum 18. Lebensjahr sowie Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des BGA umziehen.


Mhhh, etwas merkwürdige Sache.
Weder trifft das Eine noch das Andere auf Deine Tochter zu....


Gast51016

#2
Scheint leider korrekt zu sein: https://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/sozialrecht/71726/urteil_jobcenter_darf_hartz_iv_fuer_unter_25-jaehrige_kinder_pauschal_mindern#:~:text=Daher%20darf%20das%20Jobcenter%20vollj%C3%A4hrigen,1%20BvR%20371%2F11).

Allerdings natürlich trotzdem lächerlich, dass sie dann weniger bekommt wie mit unter 18 Jahren.

Ergänzung: 2016 waren die Beiträge für Minderjährige (14-17) noch im Verhältnis deutlich geringer als heute, daher ist man bei der Kürzung des damaligen Regelsatzes von 404 um 20% auf 323,20 gekommen, was mehr war als der damalige Satz für 14-17 jährige, der 306€ betrug.

Heute ist die Situation anders, daher kommt es zu diesem unbilligem Ergebnis. Du könntest also probieren mit den damaligen Beitragssätzen zu argumentieren und das damals bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Kürzung nicht dazu führte, dass der Betrag dann geringer wurde als der für 14-17 Jährige...

Aber ob sich das Jobcenter da ohne Gericht darauf einlässt?

TK200780

Hallo

Danke für die Antwort.
Ohne Gericht wird das Jobcenter gar nix akzeptieren.
Gerade das für mich zuständige Jobcenter ist eines der idiotischsten Jobcenters in ganz Deutschland.
Zumindest habe ich schon öfter gehört das die Verfahren vor dem Sozialgericht hier unter den Top 10 in Deutschland sind weil das JC hier so behindert ist.
Daher bezweifle ich da mit Argumentation irgendwas erreichen zu können.

Trotzdem danke für die Info.

JensM1

Eine Begründung war meiner Erinnerung nach, dass Volljährige tendenziell weniger Kohle für Kleidung brauchen, die wachsen idR nicht mehr... Der Gesetzgeber macht manchmal schon lustige Sachen