Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi

Begonnen von Filip2610, 25. Oktober 2021, 14:52:23

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Simone-

Zitat von: Gast50147 am 27. Oktober 2021, 16:36:11
Meinst dann ist TE für lange Zeit verschont vor dem äD?  :sad:
Eine Dauerlösung ist das nicht, aber wer hat denn hier von "lange Zeit" gesprochen? Eins nach dem Anderen. Wenn diese Bescheinigung vor liegt, wird man sehen, was weiter passiert.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Gast50147

Richtig gesehen geht es im wesentlichen weniger um die Mitwirkungspflicht als um den vom TE empfundenen Zwang zum äD zu müssen.
Er fühlt sich zu der Untersuchung erpresst - schreibt er ja selber.
Das liegt daher wohl mehr an der Persönlichkeitsstruktur des TE als an der Einladung die er als Erpressung betrachtet.
Ist halt meine Meinung!

Aus TE-Antwort # 3: Eine erpresste psychiatrische Untersuchng ist für mich keine Option.

Simone-

@ harry

Zitat von: Gast50147 am 28. Oktober 2021, 12:35:59
Das liegt daher wohl mehr an der Persönlichkeitsstruktur des TE als an der Einladung die er als Erpressung betrachtet.
Ich verstehe schon, was du meinst.

Du denkst, der TE sei einer solcher Personen, die nie gelernt haben, dass man auch mal was machen muss, was einem total gegen den Stich geht, unangenehm, peinlich oder sonst wie doof ist. Sie haben nie gelernt, dass man da eben trotzdem durch muss. Das führt im Erwachsenenalter häufig zu Problemen, weil sich stur gegen etwas unvermeidbares gestellt wird, wo andere klar erkennen: "Ist zwar Scheiße und darauf hab ich gar keinen bock, hilft aber nix, da muss ich jetzt durch..." Stimmts?

Andererseits, stell dir mal folgendes vor: Der TE hat eine oder sogar mehrere psychische Erkrankungen, die sehr komplex sind.

Aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, dass es sogar bei "einfachen" psychischen Krankheiten schwer genug sein kann, einen passenden Arzt bzw. eine passende Ärztin mit psychiatrischer Fachrichtung zu finden.

Und jetzt soll der TE mit einem wildfremden Amtsarzt über seine psychische Verfassung reden, den er gar nicht kennt, über dessen Qualifikation er nichts weiß, usw. usf.

Da finde ich diese Aussage
Eine erpresste psychiatrische Untersuchung ist für mich keine Option.
durchaus verständlich.

Diese Gedankengänge machen natürlich nur Sinn, wenn du nicht zu den Personen gehörst, die generell nicht an die Existenz von psychischen Krankheiten glauben (das soll es ja auch geben).

Der TE hat weiterhin klar gemacht, dass eine solche ärztliche Bescheinigung ausgestellt zu bekommen
Ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen.
offenbar kein Problem darstellt.

Eine Dauerlösung wird das nicht sein, das ist uns zumindest klar.

Wie lange die Weigerungs-Haltung auch mit der entsprechenden ärztlichen Bestätigung weitergeführt werden kann, wird sich zeigen. Denn Fakt ist: Wenn der TE weiterhin Geld-Leistungen möchte, muss auch irgendwann mal der passende Leistungsträger ermittelt werden.

Deshalb wäre mein Rat an den TE, die schriftlichen Unterlagen mit aussagekräftigen Befunden doch noch einzureichen und auf ein Gutachten nach Aktenlage zu bestehen, da eine persönliche Untersuchung aus gesundheitlichen Gründen nach wie vor schlichtweg nicht möglich ist.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

Gast50147

Zitat von: Simone- am 28. Oktober 2021, 14:29:19Da finde ich diese Aussage
Eine erpresste psychiatrische Untersuchung ist für mich keine Option.
durchaus verständlich.
Korrekt, denn das ist der springende Punkt.
Darum finde ich diese, deine Aussage sehr gut:
Zitat von: Simone- am 28. Oktober 2021, 14:29:19die schriftlichen Unterlagen mit aussagekräftigen Befunden doch noch einzureichen und auf ein Gutachten nach Aktenlage zu bestehen,

Und dazu genügt ein einfaches Attest, am besten von einem Psychiater, dass er psychisch nicht in der Lage ist den Termin persönlich wahrzunehmen.
Diese ganzen Einzelaufzählungen sind damit unnötig und bringen den SB nur auf den Gedanken dass es Ausreden sind.

Früher wurde eine psych. Erkrankung als "Modekrankheit" abgetan.
Heute weiß man, dass es wirklich eine ernste Krankheit ist -bloß.... nicht jeder akzeptiert das.

Simone-

Zitat von: Gast50147 am 28. Oktober 2021, 16:42:40
Und dazu genügt ein einfaches Attest, am besten von einem Psychiater, dass er psychisch nicht in der Lage ist den Termin persönlich wahrzunehmen.
Nunja, die angekündigte ärztliche Bestätigung sagt ja nicht nur das aus, sondern auch, dass der TE aus gesundheitlichen Gründen nicht einmal schriftlichen Angaben (Gesundheitsfragebogen usw.) machen kann.

Das mag vielleicht die Einschätzung durch den äD eine gewisse Zeit verhindern, aber vermutlich nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag. Denn - wie bereits erwähnt wurde - bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit ist das JC nicht mehr als Leistungsträger zuständig. Wenn dann nicht schon von Alters wegen die Rente in Frage kommt, wird das JC keinen bock mehr haben zu zahlen und sich die Abwehrhaltung nicht mehr gefallen lassen. Arzt-Attest hin oder her.

"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."

bebe82

Wenn ein Arzt das tatsächlich attestieren würde, wäre die Erwerbsfähigkeit des TE im Prinzip schon vom Tisch...

Und nur verständlich, wenn das JC dann sagt, dass sie nicht zuständig sind.

Worin liegt denn der Unterschied so einen Fragebogen auszufüllen und dem Antrag?

Beides ist nach Logik des TE "Erpressung", weil es sonst kein Geld gäbe...

Und es geht zunächst ja noch gar nicht um einen möglichen persönlichen Termin beim ärztlichen Dienst 🤷🏼‍♀️

Filip2610

Guten Tag,

mir wurden ja wie hier beschrieben die Leistungen des Regelbedarfs um 50 % gekürzt, weil ich den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindung nicht an das Jobcenter geschickt habe. Ich habe am 1.11.21 einen Widerspruch gegen die Leistungseinstellung eingelegt. Unten steht der Text (,,Widerspruch Leistungseinstellung"). Diesen Widerspruch hat das Jobcenter als angeblich unbegründet zurückgewiesen (im Anhang: ,,Widerspruchsbescheid 18-NOV-21 anonymisiert 1"). Dem Weiterbewilligungsanstrag (neuer Zeitraum ab Dezember 21) wurde zum Glück entsprochen, aber dauerhaft mit 50 % Leistungskürzung des Regelbedarfs, wiederum mit Möglichkeit zur Antragstellung auf Essensmarken für 20 % des Regelbedarfs. Die Essensmarken habe ich, obwohl ich diese Erpressung widerlich und würdelos finde, mittlerweile beantragt, weil ich sonst kein Geld für Essen hätte. Im Anhang ist auch der neue ALGII-Bescheid (,,ALGII-Bescheid 9-NOV-21 anonymisiert 1"). Die beiden Dateien passen wohl nicht in den Anhang, daher poste ich eine Datei im nächsten Beitrag. Ich werde mir jetzt einen auf Hartz4 spezialisierten Anwalt suchen und werde versuchen, vor dem Sozialgericht gegen die Leistungsentziehung vorzugehen.

Ich hätte zu diesen ganzen Sachen vier Fragen:
1)   Gibt es im Widerspruchsbescheid des Jobcenters Fehler?
2)   Reicht es, wenn ich rechtzeitig Einspruch gegen den Widerspruchsbescheid erhebe, oder muss ich jetzt gleichzeitig auch Einspruch gegen den neuen ALGII-Bescheid erheben wegen der Leistungseinstellung?
3)   Hat jemand einen Tipp, wie ich für die Sache einen guten Anwalt in Berlin finden kann?
4)   Ich habe eine Zwei-Zimmer-Wohnung in Berlin und zahle ca. 529 Euro Miete. Viele Jahre hat das Jobcenter diese Miete bezahlt. Dann plötzlich nach meiner Erinnerung ohne jede weitere Information wurden im vorigen ALGII-Bescheid nur noch ich glaube wie jetzt 471,50 Euro bewilligt. Ich kann schon nachvollziehen, dass meine Miete über der Norm liegt. Aber kann das Jobcenter das einfach so zack ändern ohne jede Information (abgesehen von der Zahl im ALGII-Bescheid)? Ich hatte deshalb vor ca. vier Monaten einen Brief an das Jobcenter geschrieben und dann die Antwort erhalten, dass meine Miete eben über der Norm liegt.

Vielen Dank für jede Hilfe! 😉

,,Widerspruch Leistungseinstellung

Guten Tag,

hiermit widerspreche ich der rechtswidrigen Leistungseinstellung. Ich bin gegenüber dem Jobcenter nicht verpflichtet, einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen oder eine Schweigepflichtentbindung auszustellen. Ob die Sachverhaltsaufklärung erschwert wurde, kann das Jobcenter gar nicht feststellen, sondern nur der ärztliche Dienst. Da der ärztliche Dienst noch gar nicht eingeschaltet wurde, kann dieser das noch gar nicht festgestellt haben. Da der ärztliche Dienst noch nicht eingeschaltet wurde, kann auch keine Mitwirkungspflicht verletzt worden sein. Weder der Gesundheitsfragebogen noch die Schweigepflichtentbindungen sind zur Einschaltung des ärztlichen Dienstes erforderlich.

Aufgrund von spezifischen Erfahrungen mit dem Ärztlichen Dienst und dem Jobcenter ... bei einer versuchten zwangsweisen Begutachtung bin ich gesundheitlich nicht zur Abgabe der Schweigepflichtentbindung und nicht zum Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens zum Zwecke der Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst in der Lage. Wenn Sie hierfür einen Nachweis meines Arztes benötigen, geben Sie mir bitte kurz Bescheid. Die Tatsache, dass ich einen Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter ausfüllen kann, ändert nichts an den beschriebenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Alles Gute"


[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Filip2610

Im Anhang ist der neue ALGII-Bescheid.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

jens123

1. Sofort Widerspruch, ggf. erstmal ohne Begründung, einlegen, falls noch nicht geschehen. Frist beachten.
2. Unbedingt Anwalt aufsuchen, du kommst da nicht allein wieder raus. In Berlin gibt es eigentlich ein gutes Netz an Beratungsangeboten bei H4. Google mal: "Berlin Hartz4 Beratung" und frage dort nach einer Empfehlung für einen Anwalt. Die arbeiten oft mit welchen direkt zusammen.
3. Umgehend aktiv werden!

Gast32644

@Filip2610

Ich lese hier schon eine Weile mit, aber verstehen kann ich dich immer noch nicht.

Wie andere bereits geschrieben haben, hat nur derjenige Anspruch auf Hartz4, wo auch arbeitsfähig ist. Dir wird langfristig der beste Anwalt nichts nutzen, denn der kann die Gesetzeslage auch nicht ändern. Solange du also die Mitarbeit zum Nachweis deiner Arbeitsfähigkeit verweigerst, wirst du mit Sanktionen leben müssen.

Hartz4 ist kein Ersatz für ein "Bedingungsloses Grundeinkommen".