Teilweise Entziehung von Leistungen – Gesundheitsfragebogen/Schweigepflichtentbi

Begonnen von Filip2610, 25. Oktober 2021, 14:52:23

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Filip2610

Guten Tag,

mir hat in diesen Tagen leider das Jobcenter die Leistungen teilweise entzogen.

Am 16.9.2021 hatte mir das Jobcenter in einem Brief (im Anhang) mitgeteilt, dass ich einen ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und eine Schweigepflichtentbindung wegen einer ärztlichen Untersuchung durch den Ärztlichen Dienst abzugeben habe. Ich bin schon seit rund zwei Jahren krank geschrieben und es geht um die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit.

Daraufhin habe ich dem Jobcenter mit einem Fax vom 30.9.2021 dies mitgeteilt:

"ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen."

Daraufhin schreibt mir nun das Jobcenter in einem Brief (im Anhang) vom 20.10.2021, dass mir wegen fehlender Mitwirkungspflichten Leistungen entzogen werden. Es geht um 223 Euro im Monat November, wobei ich für einen Teil des Geldes Essensgutscheine beantragen könne. Mein Bewilligungszeitraum endet am 30.11.2021. Ich werde in den nächsten Tagen einen Weitbewilligungsantrag stellen. Ich vermute, dass das Jobcenter dann die Leistungskürzung auch auf Dezember und Januar ausweiten will.

Im Kern geht es vermutlich um Folgendes:

Ich hatte am 30.9.2021 gefaxt:

,,ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen."

Dazu steht nun im Brief vom Jobcenter vom 20.10.2021:

,,Der Tatbestand der fehlenden Mitwirkung ist gegeben, denn das Ausfüllen von Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen stellt keine höhere Anforderung dar, als z.B. des Ausfüllen des Antrags auf Leistungen nach dem SGB II."

Was nun? Wie schon früher geschrieben ist es für mich definitiv keine Option, mich untersuchen zu lassen/den Fragebogen auszufüllen/die Schweigepflichtentbindungen zu erteilen. Falls jemand einen Rat hat, wie ich am besten gegen die Leistungskürzung vorgehen kann oder was ich sonst machen kann, wäre das sehr nett. Es geht leider sehr direkt um mein Existenzminimum und ich komme aus mehreren Gründen (bin z. B. Veganer und da ist alles viel teurer) eh schon mit dem jetzigen Geld nicht/kaum hin. Ich weiß bereits, dass es diese eine Stelle gibt, wo man versuchen kann, eine erhaltene Kürzung erstattet zu bekommen, was ich vielleicht ggf. auch versuchen würde. Aber mein großer Wunsch ist es, dass das Jobcenter diesen Leitungsentzug zurücknimmt. 

Die – vermutlich unwichtige – Vorgeschichte des Falles steht hier:
https://hartz.info/index.php?topic=126272.0

Vielen Dank im Voraus für jede Hilfe. :sehrgut:

Freundliche Grüße
Filip

Im Anhang:
1)   Brief des Jobcenters vom 16.9.2021 - Aufforderung zur Mitwirkung
2)   Brief des Jobcenters vom 20.10.2021 - Kürzung Regelbedarf


[gelöscht durch Administrator wegen Erreichen der Speicherfrist]

BigMama

Die Grundintention des JC ist nachvollziehbar. Es bestehen aufgrund der Dauer der Krankschreibung und deinen Äußerungen Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit und somit auch an der Zuständigkeit des JC als Leistungsträger.
Wenn du dauerhaft nicht erwerbsfähig bist, ist das Sozialamt für dich zuständig. Über den Weg, den das JC hier geht lässt sich sicherlich streiten.
Wie stellst du dir das weitere Vorgehen vor? Willst du bei deiner Verweigerungshaltung bleiben? Hast du denn einen Betreuer der dir bei Behördenangelegenheit hilft wenn du selbst dazu nicht in der Lage bist?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast50147

Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23Wie schon früher geschrieben ist es für mich definitiv keine Option, mich untersuchen zu lassen/den Fragebogen auszufüllen/die Schweigepflichtentbindungen zu erteilen.
Es geht dem TE darum die Untersuchung zu verhindern und dennoch seine volle Leistung zu erhalten.
Da weiß ich keinen Rat, dazu fehlt mir sozialrechtliches Wissen, aber die Verweigerung von allem bringt ihn nicht weiter.
Einen Betreuer hat er offensichtlich nicht.

Filip2610

,,Wie stellst du dir das weitere Vorgehen vor? Willst du bei deiner Verweigerungshaltung bleiben? Hast du denn einen Betreuer der dir bei Behördenangelegenheit hilft wenn du selbst dazu nicht in der Lage bist?"

Eine erpresste psychiatrische Untersuchng ist für mich keine Option. Deshalb brauche ich keinen Betreuer für Behördenangelegenheiten und habe auch keinen. Wie geschrieben würde ich gerne gegen diese Leistungskürzung erfolgreich vorgehen. 


BigMama

Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 15:12:31Deshalb brauche ich keinen Betreuer für Behördenangelegenheiten und habe auch keinen.
Also bist du durchaus in der Lage Formulare auszufüllen und auch an einer Untersuchung teilzunehmen. Aber du möchtest es nicht weil es sich für dich nach einer erpressten psychiatrischen Untersuchung anhört.
Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 15:12:31Wie geschrieben würde ich gerne gegen diese Leistungskürzung erfolgreich vorgehen. 
Hierbei kann ich dir nicht helfen. Über kurz oder lang wirst du mit deiner Verweigerungshaltung keinen Erfolg haben.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast50147

Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23,,Der Tatbestand der fehlenden Mitwirkung ist gegeben, denn das Ausfüllen von Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtentbindungen stellt keine höhere Anforderung dar, als z.B. des Ausfüllen des Antrags auf Leistungen nach dem SGB II."
Damit hat das JC recht. Deine Mitwirkungspflichten kannst du in den §§ 60-65 SGB 1 nachlesen.

Filip2610

,,Also bist du durchaus in der Lage Formulare auszufüllen und auch an einer Untersuchung teilzunehmen."

Aus der Tatsache, dass ich selber beispielsweise eine Steuererklärung machen kann, folgt nicht zwangsläufig, dass ich beispielsweise an einer bestimmten Untersuchung teilnehmen kann.

Sheherazade

Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 16:00:35
Aus der Tatsache, dass ich selber beispielsweise eine Steuererklärung machen kann, folgt nicht zwangsläufig, dass ich beispielsweise an einer bestimmten Untersuchung teilnehmen kann.

Zuerst geht es ja mal um die Abgabe der Schweigepflichterklärung und das Ausfüllen des Fragebogens. Ob dann noch eine Untersuchung stattfindet, kann man abwarten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50147

Die Forderung nach einer Schweigepflichtentbindung legt aber eine Untersuchung sehr nahe. Ist eigentlich ein Indiz dafür. Sonst bräuchte man die ja nicht.
Das JC sitzt da am längeren Hebel.
Hier mal § 62 SGB 1:
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

Interessant auch nich § 66 SGB 1:
Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert,
kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen,

soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.

Sheherazade

Es werden u. a. auch Schweigepflichtentbindungen für die behandelnden Ärzte gebraucht. Warum das jetzt ein Indiz für eine bevorstehende Untersuchung sein soll ....  :weisnich: Es wird oft genug nach Aktenlage entschieden, nur aufgrund der vorliegenden Berichte und Diagnosen.

TE behauptet ja auch nur, nicht an der Untersuchung teilnehmen zu können. Das kann er immer noch belegen, wenn ein Untersuchungstermin festgesetzt wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Eigentlich ganz einfach @TE

Du bist dazu verpflichtet mit dem ÄD zusammen zu Arbeiten.
Verweigerst du generell eine mögliche Untersuchung wird, dass JC früher oder später die Leistungen komplett einstellen.
Da deine Erwerbsfähigkeit nicht fest gestellt werden kann geht man davon aus, es gibt keine.
Somit anderer Zuständigkeitsbereich, dann das Sozialamt.

Du solltest dem JC eine Mitteilung zukommen lassen, dass du bereit bist mit dem ÄD zusammen zu Arbeiten.
Du notwendiger Daten dann direkt zum ÄD gibst.
Darum auch keinen Fragebogen und Schweigepflichtsentbindungen an das JC selbst sendest.

Möchtest du weiter Leistungen vom JC , kommst du kaum um den ÄD herum, Alternative du stellst einen Antrag auf EM Rente bei deiner RV.

Meph1977

Um das mal klar zu sagen die Leistungseinstellung ist rechtswidrig. Der TE ist gegenüber dem Jobcenter nicht verpflichtet einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen oder eine Schweigepflichtentbindung auszustellen. Ob die Sachverhaltsaufklärung erschwert wurde kann das Jobcenter garnicht feststellen sondern nur der ärztliche Dienst. Da der ärztliche Dienst offensichtlich noch garnicht eingeschaltet wurde kann dieser das noch garnicht festgestellt haben.

Zitat von Ottokar aus dem vom TE genannten Thema
ZitatDie Mitwirkungspflicht bei einer Feststellung nach § 44a SGB II besteht gegenüber dem äD als "Erfüllungsgehilfe" des JC, und nicht gegenüber dem JC selbst.
Insofern besteht auch nur die Pflicht zum Erteilen einer Schweigepflichtentbindung und Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens gegenüber dem äD und nicht gegenüber dem JC.
Das JC hat vielmehr aus Datenschutzgründen gar keinen Rechtsanspruch auf diese medizinischen Daten, weshalb das JC gesetzlich verpflichtet ist, den zu Begutachtenden darauf hinzuweisen, dass er diese Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag einreichen muss, der ungeöffnet an den äD weitergegeben wird, und das alternativ diese Unterlagen auch direkt an den äD gesendet werden können.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Gast50147

Zitat von: Sheherazade am 25. Oktober 2021, 16:26:21
TE behauptet ja auch nur, nicht an der Untersuchung teilnehmen zu können. Das kann er immer noch belegen, wenn ein Untersuchungstermin festgesetzt wird.
und das JC hat ihm seinen Standpunkt schon mitgeteilt, nämlich:
Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23Daraufhin schreibt mir nun das Jobcenter in einem Brief (im Anhang) vom 20.10.2021, dass mir wegen fehlender Mitwirkungspflichten Leistungen entzogen werden.

Sein Bewilligungszeitraum endet am 30.11.
Der Zahlungslauf für November ist schon im laufen (meist ab 22./23. d.M.
Da bin ich mir fast sicher, dass er am 01.11. kein Geld bekommt.
Spätestens am 01.12. (Weihnachtsmonat) ist dann Feierabend mit Geld.

Zitat von: Meph1977 am 25. Oktober 2021, 16:35:50Um das mal klar zu sagen die Leistungseinstellung ist rechtswidrig. Der TE ist gegenüber dem Jobcenter nicht verpflichtet einen Gesundheitsfragebogen auszufüllen
Dazu die Bundesdatenschutzbeauftragte:
Nach Aufzählung der Mitwirkungsparagraphen nach dem Sozialgesetzbuch I und den wichtigen Gründen kommt die Bundesdatenschutzbeauftragte zu den verschiedenen Möglichkeiten an der Prüfung gesundheitlicher Einschränkungen mitzuwirken:
Schweigepflichtentbindungsklärungen der behandelnden Ärzte
Einreichung eigener medizinischen Unterlagen
persönliche Vorstellung / Untersuchung beim Ärztlichen Dienst
Unter deren Beteiligung, so schreibt sie weiter, wurde folgendes Verfahren mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt:

Ausfüllen des Gesundheitsfragebogen
Ärzte von der Schweigepflicht entbinden
Vorlage vorhandener Unterlagen / Befunde

Ob das alles rechtskonform ist kann ich nicht beurteilen. Ist als Hinweis gedacht.


Meph1977

Nochmal für Leute die auf der Leitung stehen. Die Mitwirkungspflicht ist gegenüber dem ärztlichen Dienst und nicht gegenüber dem Jobcenter Der ärztliche Dienst wurde noch garnicht eingeschaltet also kann auch keine Mitwirkungspflicht verletzt worden sein.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Simone-

Was ich nicht verstehe ...

Zitat von: Filip2610 am 25. Oktober 2021, 14:52:23
Daraufhin habe ich dem Jobcenter mit einem Fax vom 30.9.2021 dies mitgeteilt:

"ich bin gesundheitlich zu dem gesamten von Ihnen geforderten Untersuchungsprozess nicht in der Lage, nicht zum Untersuchungsgespräch, nicht zur Abgabe der Schweigepflichterklärung und nicht zum Ausfüllen des Fragebogens. Wenn Sie hierfür eine Bestätigung meines Arztes benötigen, lassen Sie mich dies bitte einfach kurz wissen."
Warum fragst du noch, ob das JC für irgendwas eine ärztliche Bestätigung möchte, anstelle diese gleich mitzuschicken? Die JC wollen IMMER für ALLES irgendeinen Nachweis.

Wenn dein Arzt dir bestätigt, dass es dir aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, den Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindungen auszustellen, und auch nicht an einer eventuellen Untersuchung beim ÄD teilzunehmen, dann lass dir diese von ihm ausstellen und schick es hin.

Zitat von: BigMama am 25. Oktober 2021, 15:00:49
Es bestehen aufgrund der Dauer der Krankschreibung und deinen Äußerungen Zweifel an deiner Erwerbsfähigkeit und somit auch an der Zuständigkeit des JC als Leistungsträger.
Wenn du dauerhaft nicht erwerbsfähig bist, ist das Sozialamt für dich zuständig.
Deshalb will das JC herausfinden, ob es überhaut weiter zuständig ist. Und das geht entweder über Zusendung des Gesundheitsfragebogens mit Schweigepflichtentbindungen damit ein Gutachten nach Aktenlage erstellt werden kann, oder das Gutachten wird nach einen persönlichen Termin beim ÄD erstellt.
"Alles was die weise Frau lernte schrieb sie in ihr Buch, und als die Seiten schwarz vor Tinte waren, nahm sie weiße Tinte und begann von vorne."