Zugewinnausgleich

Begonnen von asus1402, 26. Oktober 2021, 14:08:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

asus1402

Muss der Zugewinnausgleich , den ich nach der Scheidung erhalte, versteuert werden?

Sheherazade

ZitatLeben die Ehepartner im gesetzlichen Güterstand (= Zugewinngemeinschaft), so fällt bei Scheidung der Ehe ein etwaiger Zugewinnausgleich dem Ex-Partner steuerfrei zu. Gleiches gilt steuerlich, wenn die Ehe durch Tod eines Ehepartners beendet wird. Unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Zugewinngemeinschaft also sehr vorteilhaft.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

asus1402


raescholz

#3
Im Gegensatz zur einer Vermögensauseinandersetzung ist der bei einer Scheidung ggfls. durchzuführende Zugewinnausgleich lediglich ein Anspruch auf Zahlung einer Geldsumme. Der Zugewinnausgleich ändert jedoch nichts an den Eigentumsverhältnissen der Ehegatten selbst. Wenn die Ehegatten ihre Eigentumsverhältnisse ändern wollen, müssen sie sich auf die Durchführung einer Vermögensauseinandersetzung einigen.

Eine solche Vermögensauseinandersetzung betrifft alle Vermögenswerte, die im gemeinsamen Eigentum der Eheleute stehen. Für diese muss eine neue Regelung des Eigentums gefunden werden. Bei einer Immobilie beispielsweise geschieht dies entweder dadurch, dass ein Partner die Immobilie übernimmt und den anderen auszahlt oder die Immobilie verkauft wird und der Erlös nach Abzug der Schulden geteilt wird oder die Immobilie vermietet wird und die Miete geteilt wird.