Jobcenter macht Probleme - Mietübernahme

Begonnen von Kristin97, 27. Oktober 2021, 03:56:24

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Kristin97

Hallo ihr Lieben.
Ich habe nach 7-monatiger Suche endlich eine Wohnung gefunden. Das Jobcenter weigert sich, die Miete zu übernehmen, da die Heizkosten nicht von den Wasserkosten getrennt werden. Die Vermieterin kann die Heizkosten und Wasserkosten nicht trennen, da sie die Abrechnung genau so von ihrer Hausverwaltung bekommen hat. In der Mietbescheinigung hat sie die Nebenkosten der Nebenkostenabrechnung durch 12 geteilt, aber kein Kaltwasser angegeben, nur Heizungs- und Warmwasserkosten.

Nebenkostenabrechnung der Vormieterin Jan-Dez 2020:

Heizung / Wasserkosten: 370,01
Hausreinigung: 239,21
Winterdienst: 92,46
Gartenpflege: 77,10
Gebäudeversicherung: 67,76
Haftpflichtversicherung: 4,86
TV-Kabelgebühr: 116,24
Strom allgemein: 31,56
Müllbeseitigung: 35,46
Niederschlagswassergebühr: 14,84
Gesamt: 1049,50
Ihre Vorauszahlung: 1440
Guthaben: 390,50


Frage 1: Was ist zu tun?
Frage 2: Die Vormieterin hat 390,50€ Guthaben ausbezahlt bekommen. Dem zu Folge betragen die realen Nebenkosten 87,41€. Könnte das Jobcenter sich weigern, die 120€ Vorauszahlung zu übernehmen und somit den Umzug verweigern, da die Nebenkostenvorauszahlung in ihren Augen nicht angemessen ist? Da die Nebenkosten von der Grundmiete bis zur Bruttokaltmietegrenze 49€ betragen dürfen. Das Jobcenter würde ja das Guthaben wieder ausbezahlt bekommen. Wäre es klüger, 60€-70€ bei den Heizkosten mit Warmwasserverbrauch einzutragen? Aber die Heizkosten betragen mit Warmwasserkosten laut NK-Abrechnung 30€.


crazy

Mit welcher Begründung möchte die Vermietung eine erhebliche Überzahlung der tatsächlich anfallenden Kosten?
Tatsächlich komisch. Heiz und Warmwasserkosten ist eine Position.
Und wer zahlt fürs Haus dann die übrigen Wasserverbräuche? Die Klospülung wird wohl kaum mit 60 Grad Wasser genutzt, genau so wenig wie die Waschmaschine

blaumeise

Zitat von: Kristin97 am 27. Oktober 2021, 03:56:24Ich habe nach 7-monatiger Suche endlich eine Wohnung gefunden. Das Jobcenter weigert sich, die Miete zu übernehmen, da die Heizkosten nicht von den Wasserkosten getrennt werden. Die Vermieterin kann die Heizkosten und Wasserkosten nicht trennen, da sie die Abrechnung genau so von ihrer Hausverwaltung bekommen hat.

Ich würde die Betriebs- und Heizkostenabrechnung so lassen, wie du sie von deiner Vermieterin bekommst. Lies hier mal dazu, was Ottokar in einem anderen Thread geschrieben hatte: https://hartz.info/index.php?topic=123424.msg1431640#msg1431640

Ich finde, das Wichtigste ist, dass du die Wohnung erst mal bekommst. Die Fehler in der Abrechnung kann die Hausverwaltung immer noch korrigieren.


Nachtrag: Momentan gelten ja noch die Corona-Sonderregelungen des § 67 SGB II: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf (ab s. 8)

Damit ist das JC meines Erachtens so oder so verpflichtet, die Unterkunftskosten zu übernehmen.

Kristin97

Zitat von: crazy am 27. Oktober 2021, 09:14:13
Mit welcher Begründung möchte die Vermietung eine erhebliche Überzahlung der tatsächlich anfallenden Kosten?
Tatsächlich komisch. Heiz und Warmwasserkosten ist eine Position.
Und wer zahlt fürs Haus dann die übrigen Wasserverbräuche? Die Klospülung wird wohl kaum mit 60 Grad Wasser genutzt, genau so wenig wie die Waschmaschine

Es ist ein großes Familienhaus mit 12 Mietparteien. Ich schätze, dass die Heizkosten und Wasserkosten auf alle Mietparteien umgelegt werden und diese deshalb so gering sind.
Aber selbst wenn nicht, 30€ im Monat für Heiz- und Wasserkosten erscheinen auch mir zu niedrig und vielleicht hat die Vormieterin nicht ausreichend geheizt.  Und die Vermleterin weiß ja nicht, welchen Verbrauch ich haben werde. Deshalb möchte sie eine NK Vorauszahlung von 120€ im Monat. Die Bruttokaltmietegrenze beträgt 629€ und die Gesamtmiete 700€.
Wenn das Jobcenter die Gedamtangemessenheitsgrenze beachten würde und nicht nur die Bruttokaltmiete, gäbe es weniger Probleme.





crazy

je nach Zustand und Größe wären 30 bis 40 Euro für Heizung und Warmwasser möglich.
Wie teuer ein Kubikmeter Frischwasser plus Kaltwasser ist kannst Du leicht bei eurem Wasserverband einsehen.
Das ist ja sehr unterschiedlich in D.
Überschlagen kannst Du mit etwa 30 Kubik für eine Person.

Hat die Verwaltung einen Service für Wasser und Heizkosten, dann wäre der für Dich interessant.
Ggf liegt da ein Missverständnis bei deiner Vermieterin vor?

Zumal eine Abrechnung für Mieter dann nochmal anders aussehen kann wie eine Hausgeldabrechnung die ein Eigentümer einer Wohnung der WEG von seiner Verwaltung bekommt.
Einer Hausgeldabrechnung liegen ausschließlich Zu-und Abflüsse des Wirtschaftsjahres zu Grunde.



Fettnäpfchen

Kristin97

Zitat von: Kristin97 am 27. Oktober 2021, 16:42:50Wenn das Jobcenter die Gedamtangemessenheitsgrenze beachten würde und nicht nur die Bruttokaltmiete, gäbe es weniger Probleme.
Dann mach das JC darauf aufmerksam denn seit 2016 geht das ! s. Anhang
und
Zitat von: blaumeise am 27. Oktober 2021, 13:10:50Nachtrag: Momentan gelten ja noch die Corona-Sonderregelungen des § 67 SGB II: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf (ab s. 8)

Damit ist das JC meines Erachtens so oder so verpflichtet, die Unterkunftskosten zu übernehmen.

MfG FN

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