Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid über die Gewährung von Einstiegsgeld

Begonnen von Frank White, 31. Oktober 2021, 15:23:24

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Frank White

Hallo hartz.info community,

ich habe am 26.07.21 eine sv-pflichtige Arbeit aufgenommen (40 Stundenwoche 3 Schichten, Arbeitsvertrag direkt bei Firma (keine Zeitarbeit)).

Im September 2021 erfuhr ich zufällig dass es für Langzeitsarbeitslose die es schaffen eine sv-pflichtige Arbeitsstelle zu bekommen, können ein sogenanntes Einstiegsgeld beantragt werden kann.

Dieses Einstiegsgeld heißt dass man bis zu 50% des Lebensunterhalt/Lebenssicherung über 24Monate jeden Monat extra zu seinen Gehalt bekommen kann.

Also das heißt in meinen Fall ich verdiene 1400€ Netto bei der Firma wo ich angestellt bin und das Amt würde mir ungefähr 200€ monatlich dazugeben, falls das Einstiegsgeld bewilligt wird, vermutlich um den Anreiz zu bleiben zu verstärken und es ist ja kostengünstiger für den Staat mir 200€ pro Monat zu geben als den vollen Hartz4 Satz von ungefähr 850€

So sieht der Antrag aus:



Diesen Antrag hab ich ausgefüllt und abgeschickt, aber der Haken ist leider das man diesen Antrag zwischen Unterzeichnung des Arbeitsvertrags und Antritt/Beginn der Arbeit stellen muss
siehe Ablehnungsbescheid


Mein Sachbearbeiter mit den ich telefonisch in Kontakt stand hat das mir auch so erklärt, aber er meinte ich soll den Antrag trotzdem abschicken, er muss dann leider ablehnen aber ich habe dann die Möglichkeit in den Widerspruch zu gehen.

Okay und jetzt meine Bitte an euch, was soll ich den Widerspruch schreiben bzw. könnt ihr mir gewisse Stichpunkte/keynotes geben die den Widerspruch zum Erfolg führen können.
Also mein Hauptargument ist dass ich nie was davon gehört habe dass es dieses Einstiegsgeld gibt, aber das wird wohl kaum reichen.

Falls es schon einen ähnlichen Artikel gibt über dieses Problem dann entschuldige ich mich für den Doppelpost, Ich war im Bereich Widersprüche auf diesem Forum, konnte aber nix finden in diesem konkreten Fall.

Ich habe noch bis zum 13. November Zeit für den Widerspruch und würde mich super freuen wenn ihr mir da helfen könnt.

Danke,
Mit freundlichen Grüßen,
Frank.

Gast50147

Auszug aus § 16 b SGB 2:
Das Einstiegsgeld kann auch erbracht werden, wenn die Hilfebedürftigkeit durch oder nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit entfällt.
Ich würde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und ggf. auch Klage zum SG einreichen. Könnte durchaus erfolgreich sein.

Frank White


BigMama

Schau erst noch hier rein:
Fachliche Hinweise Rz. 16b.23
Da die Tätigkeit schon aufgenommen wurde, ist ein Antrag danach abzulehnen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Frank White

Ja ich weiß, das hat mein Sachbearbeiter auch so gesagt, aber er hat mir trotzdem empfohlen in den Widerspruch zu gehen. Es gibt ja keine negativen Folgen wenn der Widerspruch auch abgelehnt wird, wenn ich das richtig sehe.

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Frank White

Ich bin per reinen Zufall in die Firma gekommen. Ich hatte am 13.07. Bewerbungsgespräch, vom 19.07. - 23.07. Erprobungswoche (kein Gehalt) und am Montag darauf den 26.07. habe ich den Arbeitsvertrag unterschrieben und der 26.07. war auch gleichzeitig mein erster "richtiger bezahlter Arbeitstag", also ist es doch fast technisch nicht möglich den erforderlichen Zeitraum des Antrags für das ESG einzuhalten.

edit: Des weiteren hatte ich null Kontakt zum Amt in dieser Zeit, man darf ja nicht mal das Haus betreten wegen Covid, hab den nur mein AV zu geschickt und musste sogar noch 100€ nachbezahlen an den guten Vater Staat

BigMama

Zitat von: Frank White am 01. November 2021, 18:31:56also ist es doch fast technisch nicht möglich den erforderlichen Zeitraum des Antrags für das ESG einzuhalten.
Der Antrag kann in jeglicher Form gestellt werden. Ein FAX mit Sendebericht hätte als Nachweis gereicht. Auch eine mündliche Antragstellung ist möglich. Allerdings hast du dann keinen Beweis darüber, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wurde.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)