BAföG-Rückzahlung als ALG2 Empfaenger und Alleinerziehnder

Begonnen von Wilhelmine, 27. Oktober 2021, 19:31:31

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Wilhelmine

Liebe Leute,

Ich habe vom Bundesverwaltungsamt einen Zinsbescheid bekommen. Darin steht, dass ich folgendes bezahlen soll:
EUR 25 fuer die Ermittlung meiner Adresse
EUR 14.043,05 Raten (wahrscheinlich BAföG-Rückzahlung)
EUR 4.732,51 Zinsen

In dem Brief steht drin: 'Bitte ueberweisen Sie den Betrag (also fast EUR 19.000) unverzueglich). Bei Ueberschreitung des Zahlungstermines muessen 6% Zinsen erhoben werden.

1) Ich bin Alleinerziehend und ALG2 Empfaengerin. Was kann ich jetzt tun?

2) Mein Kind ist jetzt 1.5 Jahre alt und ich bewerbe mich gerade fuer jobs. Ich habe naechste Woche ein Vorstellungsgespraech und hoffe, dass ich bald wieder in Vollzeit arbeiten kann.
Wo ich jetzt diesen Bescheid bekommen habe, dass ich fast EUR 19.000 Schulden habe, da kam mir gleich der Gedanke, dass sich ja arbeiten dann ueberhaupt nicht mehr lohnt.

Ich kann verstehen, dass einige in dem Forum dies nicht verstehen, aber man denkt sich dann schon: Ich bin alleinerziehend und wollte wieder arbeiten gehen, damit mein Kind etwas mehr hat. Damit wir uns z.B. ein kleines Auto leisten koennen etc. Aber wenn ich jetzt jahrelang so einen Schuldenberg abarbeiten muss, dann stellt sich schon die Frage, ob man nicht einfach weiter ALG2 bezieht.


crazy

Seit wann steht denn die Rückzahlung des Kreditanteils BaföG bei Dir denn schon aus?

Wilhelmine

Ehrlich gesagt verstehe ich den Brief vom Amt ueberhaupt nicht. Ich habe das Studium im Jahr 04/ 2005 abgeschlossen. Ich war aber 10 Jahre im Ausland und das Amt hat mir immer Briefe und Bescheide an die Adresse meiner Eltern geschickt, aber meine Eltern haben diese Briefe zurueckgeschickt. Dem Kostenbescheid lagen 2 Zinsbescheide in Kopie bei. Der erste davon ist vom Jahr 2015.

crazy

Tja, blöd gelaufen. Du bist seitdem im Zahlungsverzug und deshalb sind jetzt auch irre Zinsforderungen aufgelaufen.
Dass BaföG teilweise als Darlehen gezahlt wird inkl. nach Beendigung des Studiums einer Aufrechnung für dich wusstest Du.
Einfach wegducken und hoffen es wird vergessen funktioniert da nicht.

Ich weiß nicht ob dafür auch PI funktioniert?

Birgit63

Du hast die Vogel-Strauß-Methode angewandt und bist damit auf die Nase gefallen. Du hättest doch damit rechnen müssen, dass das nicht klappt. Wenn jeder ehemalige Student so verfährt, dann prost Mahlzeit. Melde dich und biete denen Ratenzahlung an. Jetzt einfach zu sagen, ich gehe nie mehr arbeiten, finde ich echt mies.

Maunzi

Ganz ehrlich? Im Forum nach Hilfe suchen wird dir jetzt nicht weiterhelfen - such im Internet wo in deiner Nähe eine Schuldnerberatungsstelle (kostenlos sind zB Diakonie, DRK usw) ist und melde dich da umgehend mit allem Papierkrams dazu!

Sollte sich da vor Fristablauf keiner finden hau einen Zweizeiler an das Bafögamt raus (bestenfalls nachweislich per Fax) und schau, dass du denen eine Kopie deines Bewilligungsbescheides schickst und erklärst, dass du derzeit nicht imstande bist eine derart hohe Summe zu zahlen.

Und wandel sofort morgen früh dein Konto in ein P-Konto um, die Pfändung kommt schneller als du denkst. Lass dich diesbezüglich auch nicht abwimmeln, ein Anrecht darauf hast du! Und lies dir die Bedingungen durch, ansparen zB führt nur dazu, dass du das Geld verlierst!

Und egal ob du jetzt einen Job findest oder nicht, bei der Summe und Kind ist die Privatinsolvenz so ziemlich die einzige Chance die du hast. Ansonsten können die dein Einkommen fröhlich pfänden und das über Jahrzehnte lang!
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)

BigMama

Zitat von: Maunzi am 28. Oktober 2021, 18:35:39nd egal ob du jetzt einen Job findest oder nicht, bei der Summe und Kind ist die Privatinsolvenz so ziemlich die einzige Chance die du hast. Ansonsten können die dein Einkommen fröhlich pfänden und das über Jahrzehnte lang!
Fließen dann Bafögschulden mit in eine Privatinsolvenz?
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Maunzi

Ja, lediglich Geldbußen wie zB wegen einer Ordnungswidrigkeit oder aus einem Strafbefehl bleiben da aussen vor. Oder auch Schmerzensgeld was man an jemanden bezahlen muss. Eigentlich alles was quasi als Strafe gedacht war bleibt bestehen.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/4-Rueckzahlungszeitraum/Insolvenz/insolvenz_node.html

Hier wird von offizieller Seite aus auch darauf hingewiesen, dass man die Schulden in einem Insolvenzverfahren angeben muss. Demnach kann es nicht ausgeschlossen sein  :smile:
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)