Reha/SB vom Jobcenter

Begonnen von Axax, 28. Oktober 2021, 16:06:16

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Axax

Hallo zusammen,

dies ist mein erster Thread in diesem Forum und ich schreibe ihn aus einem konkreten Anlass.

Ich bin schon längerfristig mit verschiedenen psychischen Erkrankungen krankgeschrieben, die ich mir in meinem Pflegeberuf "erarbeitet" habe. Dies ist alles ärztlich und psychiatrisch belegt. Im Frühjahr bin ich über die DRV in eine Reha gekommen, die war sehr gut und dort wurde festgestellt, dass ich für meinen aktuellen Beruf, den ich aus Datenschutzgründen nicht nennen möchte, nur unter 3 Stunden arbeitsfähig bin. Ich bin noch relativ jung und mir wurde empfohlen einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV zu stellen.

Dieser wurde dem Grunde nach bewilligt und ich bin mit meinem Sachbearbeiter soweit, dass ich für eine Art Eignungstest in einem mehrwöchigen Verfahren (vermutlich 6 Wochen) in einem Berufsförderungswerk untergebracht werde. Der Kostenträger für diese Maßnahme und etwaige Umschulung im weiteren Verlauf ist die DRV.

Soweit so gut.

Nun hat sich das Jobcenter bei mir gemeldet, dass ich vorstellig werden soll, um meine berufliche Situation zu besprechen. Da ich noch krankgeschrieben bin, habe ich via Mail meine aktuelle AU dahingeschickt. Darüber hinaus habe ich den aktuellen Stand mit dem Rehabilitationsfachdienst der DRV, wie oben beschrieben, Kund getan.

Einen Tag später habe ich meinen Sachbearbeiter angerufen und gefragt, ob so alles in Ordnung sei. Dieser sagte mir, dass er damit zufrieden ist etc. Allerdings würde er sich auch fragen, ob ich bei ihm an der richtigen Adresse sei und er würde mit seinen Kollegen darüber beraten mich in die Abteilung Reha/SB zu packen. Dort ist dann ein anderer Sachbearbeiter für mich zuständig.

Meine konkrete Frage:

Was kommt in der Abteilung Reha/SB auf mich zu ? Vor dem Hintergrund, dass ich mit der DRV eigentlich schon alles klar habe und die Dinge dort geritzt sind. (Bewilligter Antrag, Termin für BfW und Prognose für Umschulung)

Im Geiste von "zu viele Köche verderben den Brei" möchte ich nicht, dass sich das Jobcenter jetzt in irgendeiner Weise einmischt. Denn die Leistungen der DRV wären deutlich besser mit der Umschulung etc.

Ist das nur ein bürokratischer Akt mich jetzt in eine andere Abteilung zu stecken ? Muss ich bei der Abteilung Reha/SB zu irgendwelchen Amtsärzten im Eingangsverfahren ?

Bitte klärt mich auf, hab ein bisschen Schiss, dass die meine ganzen Erfolge jetzt irgendwie übern Haufen schmeißen, weil die denken die seien jetzt zuständig.

MfG

Axax


InduMec

Ich hätte da nicht angerufen. Freiwillig ins Wespennest stechen tztz :)
Da kommt meiner Meinung nach nichts weiter. Aber warte ab, was die Leute von hier schreiben, die haben mehr Ahnung als ich :) Aber eines weiß ich: Die AU musst du im Original abgeben/hinschicken! "Noch" zumindest.

BigMama

Zitat von: Axax am 28. Oktober 2021, 16:06:16Bitte klärt mich auf, hab ein bisschen Schiss, dass die meine ganzen Erfolge jetzt irgendwie übern Haufen schmeißen, weil die denken die seien jetzt zuständig.
Sie sind zuständig was die Leistungen zur Sicherung deines Lebensunterhalts angehen. Was die Vermittlung angeht werden sie sich zurückhalten, da die DRV sich als zuständig erklärt hat. Das JC wird sich nach den Empfehlungen der DRV richten.
Du brauchst erstmal nichts zu befürchenten. Der AV des Rehateams wird vermutlich nur regelmäßig Info von dir wollen ob du noch an der Eignungsfeststellung und den danach folgenden Maßnahmen teilnimmst.

Zitat von: InduMec am 28. Oktober 2021, 18:47:56Ich hätte da nicht angerufen. Freiwillig ins Wespennest stechen tztz :)
Der Anruf war ok. Er hat dir ja die offenen Fragen beantwortet.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

jens123

Wenn das JC eine sog. Reha-Abteilung hat (diese hat nicht jedes JC), stehen die Chancen gut, dass du eher humaner behandelt wirst. Diese Stellen sollen, insb. unter Berücksichigung von relevanten Erkrankungen und Einschränkungen, gangbare Wege finden, um das Unmögliche möglich zu machen. Da bei dir die Karten auf dem Tisch liegen und die nähere Zukunft bereits verplant ist, wird das mehr ein formeller Akt sein, als dass es dich bedrängt.

Axax

#4
Vielen Dank, da bin ich erstmal beruhigt.

Ich denke im Leben ist es so:

Wie es in den Wald hineinschallt, so schallt es auch heraus.

Bin immer freundlich. :)

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten. Hatte schon absurde Befürchtungen. :D

MfG

Axax

Fettnäpfchen

Axax

Ganz vereinfacht ausgedrückt. Solange der Prozeß mit der DRV und dem BfW nicht abgeschlossen ist hat sich dein JC rauszuhalten weil keine Berechtigung besteht.
Und dass hier:
Zitat von: Axax am 28. Oktober 2021, 16:06:16Denn die Leistungen der DRV wären deutlich besser mit der Umschulung etc.
deutet darauf das du eine Lohnersatzleistung vom DRV bekommst die wesentlich höher als ALG 2 ist. Versuche daher auch bei der Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben" die Artzu wählen die am längsten und am ausführlichsten ist, also auch mit praktischer Erprobung.

Tipp von mir:
wenn das so ist mache schnellstmöglich deinen Lohnsteuerjahresausgleich und kümmere dich dass das Finanzamt bei einer Erstattung das Geld anweist BEVOR du wieder beim JC landest. Dies wäre dann kein Einkommen für das JC sondern würde zum Schonvermögen werden.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Axax

Hey Fettnäpfchen,

im Rahmen der Umschulung soll ich dann ein "Gehalt" bekommen, dass sich an meinem alten Netto bzw. an einer bestimmten Einstufung orientiert.

Während des BfW bin ich noch nicht bei der DRV unter Vertrag, was bedeutet ich bekomme noch ALG 2. D.h. durch die Outsourcung des Eignungstestsverfahren im BfW bin ich noch übers Jobcenter finanziert. Während der Umschulung springt dann die DRV ein und zahlt mir oben beschriebenes, was denke ich ein bisschen mehr sein wird als ALG 1. Immerhin besser als normales Azubigehalt.

Der Plan ist eine verkürzte Ausbildung nach dem BfW zu machen. (=Umschulung) Das ist zumindest mein Plan, denn es wurde durch die Reha festgestellt, dass ich für meinen alten Beruf unbrauchbar bin. Unter 3 über 6, falls Euch das was sagt.

Unter 3 im alten Beruf, über 6 generell.

Ich hab seit 3 Jahren keine Steuererklärung mehr gemacht, frage mich auch, ob das bei den ganzen staatlichen Bezügen und Leistungen, die ich erhalten habe, Sinn macht ? Wenn ich Dir so zuhöre scheint das sehr wichtig zu sein.

Auch mein Sachbearbeiter bei der DRV hat das BfW empfohlen, um dort einen neuen Beruf für mich auszuerkoren. Bin mir also ziemlich sicher, dass keine schrittweise Wiedereingliederung o.Ä. angedacht ist. Schließlich habe ich ja den Befund aus der Reha.

Und hands down, wäre auch garnicht möglich, ich wäre vermutlich recht flott wieder krank mit den gleichen Symptomen. Was red ich, das wird nicht passieren, das wär Quatsch.

Kannst du das mit der Steuererklärung nochmal erläutern ? Ich verstehe nicht ganz warum das so wichtig ist, schließlich wäre ich ja grob ab Sommer in der Umschulungsmaßnahme der DRV. Ich bekomme btw auch nicht den vollen ALG 2 Satz, weil mein Partner über einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Ich möchte keine Summen nennen, bin etwas paranoid persönliche Details im Netz preiszugeben. Sagen wir mal so, man kann ca. 3 Mal davon im Restaurant Essen gehen.

Das beste Deutschland aller Zeiten. <3

MfG

Axax




Fettnäpfchen

Axax

Zitat von: Axax am 29. Oktober 2021, 16:56:35Kannst du das mit der Steuererklärung nochmal erläutern ?
Wenn du die letzten drei Jahre eh nicht in einem Beschäftigungsverhältnis warst und dadurch soviel verdient hast das sich ein Lstja lohnt dann hat sich das erledigt.
Bei mir war das übergangslos von Arbeit zu KK zu DRV und bei meiner Erstattung waren es ca. 1500.- Euro die ich dann nicht angerechnet bekommen habe da nicht beim JC sondern beim DRV als Kostenträger war.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Axax

Hallo zusammen,

es kam ein Brief mit der Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung.

Ich werde den jetzt erstmal mit meiner aktuellen AU absagen. Kann ich das so lange machen bis ich in die Umschulung komme ?

Oder muss ich denen detailliert mitteilen, dass sich die DRV für zuständig erklärt hat ? Ich hab echt Schiss, dass die mir das kaputt machen (sich für zuständig erklären).

Kann das ein ganz normales Eingangsschreiben sein inkl. Gesundheitsfragebogen etc. und die müssen das alles erstmal erfragen für ihre Akten ? Denn bei dem anderen Sachbearbeiter ist bekannt, dass ich mich mit der DRV im Gespräch befinde und dort schon Bewilligungen stattgefunden haben.

Vielleicht einmal kurz durchrufen ?

MfG

Axax

Fettnäpfchen

Axax

Zitat von: Axax am 03. November 2021, 14:29:30es kam ein Brief mit der Einladung zur amtsärztlichen Untersuchung.
Sinnvoll wäre das Schreiben hier einzustellen, anonymisiert natürlich!

Zitat von: Axax am 03. November 2021, 14:29:30Vielleicht einmal kurz durchrufen ?
ist nicht nachweislich!

Zitat von: Axax am 03. November 2021, 14:29:30Kann das ein ganz normales Eingangsschreiben sein inkl. Gesundheitsfragebogen etc. und die müssen das alles erstmal erfragen für ihre Akten ? Denn bei dem anderen Sachbearbeiter ist bekannt, dass ich mich mit der DRV im Gespräch befinde und dort schon Bewilligungen stattgefunden haben.
Also weiß die Linke nicht was die rechte tut?
In dem Fall einen Brief an den der sich auskennt und dich in Ruhe lässt, also bei dem "anderen"

Zitat von: Axax am 03. November 2021, 14:29:30
Kann das ein ganz normales Eingangsschreiben sein inkl. Gesundheitsfragebogen etc. und die müssen das alles erstmal erfragen für ihre Akten ?
Ja, allerdings geht das nur den AÄD etwas an und nicht dein JC/SB.
Deswegen ja das Schreiben mal einstellen.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Axax

Hallo zusammen,

vielen Dank für Deine schnelle Antwort, Fettnäpfchen.

Habe mit meinem Sachbearbeiter bei der DRV gesprochen. Dieser sagte mir, dass ich mir keine Sorgen machen müsse. Ich soll dem Jobcenter sagen, dass die sich bei der Hauptverwaltung der DRV nach meinem Bearbeitungsstand erkundigen sollen. Das wäre völlig normal, dass die sich vom Jobcenter melden würden.

Ich habe jetzt eine Mail aufgesetzt wo ich auf das Gespräch mit der DRV verweise und den Hinweis, dass sie sich doch dort erkundigen sollen. Und, dass ich den vorgeschlagenen Termin auf Grund von AU nicht wahrnehmen kann.

Ich schätze, dass die jetzt so ein Schreiben rausgeschickt haben, da die noch nichts offizielles von mir in der Hand haben, wie z.B. den Bescheid der DRV. De facto haben die nur meine Aussage und die AU´s.

Schätze deswegen machen die jetzt so ein Radau mit Amtsarzt etc.

"Erstberatung in der Reha/SB-Arbeitsvermittlung des Jobcenter X. Zur Feststellung Ihres aktuellen Leistungspotenzials für den Arbeitsmarkt ist ein amtsärztliches Gutachten erforderlich und muss beim Gesundheitsamt in Auftrag gegeben werden.
Bitte bringen Sie den sorgfältig ausgefüllten Gesundheitsfragebogen und Ihnen zu Hause vorliegende aktuelle ärztliche Unterlagen mit.
Bitte bringen Sie auch Ihren vollständigen Lebenslauf und den Reha-Bewilligungsbescheid der DRV mit.

Bitte sprechen Sie zum angegeben Termin hier vor:"

Schätze es ist wirklich das sinnvollste die an die DRV zu verweisen. Oder können die mich jetzt sanktionieren, weil ich da auf Grund von AU nicht hingehe ? Im Gesundheitsfragebogen steht nämlich auch die Frage, ob ich aktuell krankgeschrieben bin.

MfG

Axax

Edit: Deswegen dachte ich es sei sinnvoll da anzurufen und denen das einmal zu erklären, dass ich mich bei der DRV in der Pipeline befinde.

Sheherazade

Zitat von: Axax am 03. November 2021, 15:58:58
Habe mit meinem Sachbearbeiter bei der DRV gesprochen. Dieser sagte mir, dass ich mir keine Sorgen machen müsse. Ich soll dem Jobcenter sagen, dass die sich bei der Hauptverwaltung der DRV nach meinem Bearbeitungsstand erkundigen sollen. Das wäre völlig normal, dass die sich vom Jobcenter melden würden.

Ich habe jetzt eine Mail aufgesetzt wo ich auf das Gespräch mit der DRV verweise und den Hinweis, dass sie sich doch dort erkundigen sollen. Und, dass ich den vorgeschlagenen Termin auf Grund von AU nicht wahrnehmen kann.

Soweit, so gut. Pass aber auf, dass du mit einer zu lange anhaltenden AU nicht deine Chancen auf die Reha-Maßnahme von der DRV zerstörst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Axax

Zitat von: Sheherazade am 03. November 2021, 16:04:39
Zitat von: Axax am 03. November 2021, 15:58:58
Habe mit meinem Sachbearbeiter bei der DRV gesprochen. Dieser sagte mir, dass ich mir keine Sorgen machen müsse. Ich soll dem Jobcenter sagen, dass die sich bei der Hauptverwaltung der DRV nach meinem Bearbeitungsstand erkundigen sollen. Das wäre völlig normal, dass die sich vom Jobcenter melden würden.

Ich habe jetzt eine Mail aufgesetzt wo ich auf das Gespräch mit der DRV verweise und den Hinweis, dass sie sich doch dort erkundigen sollen. Und, dass ich den vorgeschlagenen Termin auf Grund von AU nicht wahrnehmen kann.

Soweit, so gut. Pass aber auf, dass du mit einer zu lange anhaltenden AU nicht deine Chancen auf die Reha-Maßnahme von der DRV zerstörst.

Wegen der langen AU bin ich doch erst bei der DRV in Reha + beruflicher Reha gelandet. oO Bin halt aktuell noch unbefristet angestellt.

Sheherazade

Dann frag bei der DRV nach ob die Maßnahme mit einer laufenden AU angetreten werden kann.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Axax

Zitat von: Sheherazade am 03. November 2021, 16:15:14
Dann frag bei der DRV nach ob die Maßnahme mit einer laufenden AU angetreten werden kann.

Das wurde ja in der Reha festgestellt "Unter 3 über 6"

Unter 3 Stunden im aktuellen Beruf, deswegen arbeitsunfähig aus Reha entlassen. Prinzipiell sind 6 Stunden in anderen Berufen möglich.

Edit: Trotzdem gute Frage, ob ich mit laufender AU ins BfW kann.